Beschluss: einstimmig beschlossen

Die in der Sitzung vorgestellte und diesem Protokoll als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation sowie der Wirtschaftsplan werden beschlossen.“


Der Ausschussvorsitzende begrüßte Herrn Dreßler von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH und übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.

Werkleiter Kampers führte mit Verweis auf die Vorlage in den Tagesordnungspunkt ein. Er gab an, dass das Jahr 2021 thematisch eng an die Jahre 2018, 2019 sowie auch 2020 anknüpfe. Die bereits in diesen Jahren angestoßene Umsetzung von dem festgestellten kurz-, mittel- und langfristigem Sanierungsbedarf zur Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung werde auch in 2021 weitergeführt, kündigte Kampers an.

Sodan gab Werkleiter Kampers einen Überblick über die bedeutendsten Maßnahmen in der Sparte „Wasser“ seit dem Jahr 2017. Ein Großteil dieser Projekte, welche zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Versorgungssicherheit dienen und durch die Politik in den vorangegangenen Jahren beschlossen wurden, seien bereits erfolgreich beendet worden:

  • Filterinspektion
  • Erneuerung der Luftverteilungsleitungen
  • Netzberechnung
  • Wasserbedarfsprognose
  • Installation Versuchsanlage (Machbarkeitsstudie)
  • Überarbeitung der GWM
  • Gutachten zum Wasserrecht
  • Erweiterung der Notversorgung
  • Erneuerung der Lüftungstechnik
  • Nachrüstung von FU an den Brunnenpumpen
  • Ausbau des 2. Werksausganges
  • Neubau von GWM
  • Erneuerung des Reinwasserpumpwerkes im EHB
  • Nachrüstung von FU an den Reinwasserpumpen EHB
  • Neubau der Wasseraufbereitung (Ausschreibung der Planungsleistung)

Zu dem Neubau der Wasseraufbereitung berichtete Herr Kampers, dass kürzlich die EU-weite Ausschreibung zur „Neukonzeptionierung der Wasseraufbereitung des Wasserwerks Vechta - Generalplanerleistung“ begonnen habe. Dies sei eines der Schlüsselprojekte und würde in den kommenden Jahren viel Mitarbeitereinsatz erfordern, so der Werkleiter.

Darüber hinaus informierte Herr Kampers darüber, dass in 2021 auch weitere Themen das Wasserwerk Vechta beschäftigen werden, so etwa die Sanierung/Erweiterung des Verwaltungsgebäudes und die neuen bzw. erweiterten Aufgabenfelder E-Mobilität, BHKWs und Parkhäuser.

Werkleiter Kampers berichtete, dass die letzten Jahre nicht einfach gewesen seien, wie die soeben genannte Aufzählung an Maßnahmen zeige, und bedankte sich auf diesem Weg bei den Mitarbeitern des Wasserwerkes für diese außerordentliche Leistung.

Weiterhin gab Werkleiter Kampers Ausblick darüber, dass in 2020 eine neue Gebührenkalkulation durchgeführt werden musste, da die letzte Kalkulation in 2017 für die Jahre 2018-2020 erfolgte. Für die Gebührenkalkulation 2021 bis 2023 beauftragte das Wasserwerk die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH. Grundlage hierfür war die Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2017.

In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Kampers, dass es zum Steuerlichen Querverbund derzeit noch keine neue Erkenntnis gäbe. Auch in dem Wirtschaftsplan 2021 sei aus diesem Grund die Gewerbe- und Körperschaftssteuer berücksichtigt worden. Das Wasserwerk setze unter enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung nach wie vor alles daran, diesen Verbund zu erhalten.

Des Weiteren erläuterte Werkleiter Kampers, dass der Wirtschaftsplan in erheblichen Maße durch den sogenannten „Niedersächsischen Weg“ beeinflusst würde. Der Niedersächsische Landtag habe kürzlich das Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht einstimmig beschlossen. Somit wurde auch beschlossen, dass die entstehenden Mehrausgaben über eine Anhebung der Gebühren für Wasserentnahmen gedeckt würden und dazu werde die „Anlage 2“ des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), die das Verzeichnis der Gebühren für Wasserentnahmen enthält, geändert. Dies werde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2021 umgesetzt und voraussichtlich gemeinsam mit dem Niedersächsischen Haushalt im Dezember beschlossen.

Werkleiter Kampers informierte weiter, dass der „Niedersächsischen Weg“ ein Projekt von Landwirtschaft, Umweltverbänden und Landesregierung in Niedersachsen sei, um eine Grundsatzeinigung zu mehr Natur- und Artenschutz zu erzielen.

Kampers erläuterte weiter, dass dieser „Niedersächsischen Weg“ durch die Wasserentnahmegebühr finanziert werde. Die Wasserentnahmegebühr werde in Niedersachsen seit dem Jahr 1992 erhoben. Ihr Zweck sei die Förderung der schonenden Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer. Bereits heute zahle der private Trinkwasserkunde eine Wasserentnahmegebühr von 7,5 Cent / m³, künftig würden es nach aktuellen Planungen 15 Cent / m³ sein. Werkleiter Kampers gab an, dass dies für das Wasserwerk bedeute, dass künftig insgesamt rund 290.000,-- Euro, also 100 % mehr als bisher an Wasserentnahmegebühr gezahlt werden müsste. Dies sei ein erheblicher Kostenaufschlag, der die Trinkwasserkunden kurzfristig im nächsten Jahr zumindest anteilig treffen werde. Diese zusätzlichen Kosten seien bereits in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Erfreulicherweise sei es dem Wasserwerk unter Absprache mit der Politik gelungen, die Gebührenerhöhung, trotz Verdopplung der Wasserentnahmegebühr nicht in vollem Umfang der 7,5 Cent / m³ an den Bürger weitergeben zu müssen, berichtete Kampers weiter.

Sodann stellte Werkleiter Kampers den Wirtschaftsplan in seinen Grundzügen dar und ging auf die einzelnen Bestandteile ein.

Zum Erfolgsplan Wasserwerk merkte Herr Kampers an, dass man anhand der Auswertungen der letzten Jahre einen leicht erhöhten Wasserverbrauch und somit auch einen erhöhten Umsatz einkalkuliert habe.

Als besondere Aufwendungen nannte Herr Kampers die soeben bereits ausführlich erläuterte Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr auf 290 T€ (in 2019 - 143 T€), der Anstieg der Energiekosten durch die kürzlich vergebene landkreisweite Stromausschreibung und die erhöhten Summen bei der Position „Löhne & Gehälter“, die zum Teil durch die tarifliche Erhöhung der Gehälter als auch durch die Einstellung bzw. beabsichtigte Vertragsverlängerung einer Bürokauffrau im Bereich Verbrauchsabrechnung bedingt seien. Die gestiegenen Abschreibungen würden aus den bereits umgesetzten Maßnahmen der vorangegangenen Jahre resultieren.

Es sei ein Jahresüberschuss von rund 125 T€ netto zu erwarten.

Der Erfolgsplan BHKW sei wesentlich sowohl vom Austausch des BHKWs am Schulzentrum Vechta Nord inkl. der Abschreibungen und Zinsen für aufgenommene Kredite als auch durch die mit der Verwaltung besprochene Vorgehensweise des reinen Betriebes der BHKWs, ohne das Anlagevermögen zur übertragen (analog der Parkhäuser) für die BHKWs am Standort der Geschwister-Scholl-Schule sowie des Lehrschwimmbades in Langförden inkl. Heizungsanlagen, geprägt worden. Hinzu kämen für diese zusätzlichen Standorte sowohl die Bezugskosten von Strom und Gas als auch die Wartungen.

Es sei ein Jahresüberschuss von rund 40.000 € netto für das BHKW am Schulzentrum Vechta Nord zu erwarten, so Herr Kampers.

Werkleiter Kampers stellte sodann die Sparte Elektromobilität mit eigenem Erfolgsplan vor.

Durch seinerzeit vom Wasserwerk geführte Gespräche mit anderen Ladenetzbetreibern sei zunächst davon auszugehen, dass das Betreiben der Elektromobilität ein defizitäres Geschäft ist. Man ging im vorangegangenen Jahr bei der Planung zunächst von einem jährlich zu erwartenden Defizitbetrag in Höhe von ca. 13.000 € (netto) aus, welcher durch Beschluss des Verwaltungsausschusses von der Stadt Vechta ausgeglichen wird, da dieser nicht mit der Spartenberechnung „Wasser“ des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes verrechnet werden darf.

U.a. aufgrund der kürzlich vergebenen landkreisweiten Stromausschreibung und der damit verbundenen erheblichen Preissteigerung pro kWh wird sich der Defizitbetrag aus derzeitiger Sicht erhöhen. Der Ausbau, so Herr Kampers, erfolgt auf Wunsch der Stadt Vechta hinsichtlich ihrer Daseinsvorsorge. Grundsätzlich habe man, nach Absprache mit dem Bürgermeister Herrn Kater für die kommenden Jahre für den möglichen Ausbau von 5 weiteren E-Ladesäulen pro Jahr, Geld im Wirtschaftsplan sowie im Finanzplan berücksichtigt.

Schließlich ging Werkleiter Kampers auf den Vermögensplan Wasser ein.

Erwähnenswert sei aus seiner Sicht der Ansatz für das neue Verwaltungsgebäude (rund 1.715.300 €), die Planungsleistung für die Neukonzipierung der Wasseraufbereitung (rund 500.000 €), die Sanierung / Austausch der Druckbehälter (Hydrophore) (rund 250.000 €), der Flächenankauf von „6 Flurstücke der Gemarkung Oythe“ für (rund 850.000 €) sowie die Fortsetzung des Baus des zweiten Werksausganges (rund 511.000 €). Herr Kampers skizzierte noch einmal ausführlich die Entwicklungen sowie die geplanten Kreditaufnahmen von 3,90 Mio. € in diesen Bereichen.

Beim Vermögensplan BHKW mache sich – wie im Erfolgsplan – auch der Austausch des BHKW Schulzentrum Vechta Nord bzw. die Ausgaben für die Kredittilgungen sowie deren Finanzierung aus den Abschreibungen und aus eigenen Finanzmitteln bemerkbar.

Der Vermögensplan Elektromobilität zeige, wie soeben bereits beschrieben, den Zuwachs von Anlagevermögen (für mögliche weitere fünf Ladesäulen) sowie auf der anderen Seite die entsprechenden Abschreibungen und Kreditaufnahmen.

Sodan wurde der Stellenplan vorgestellt.

Hieraus sei die neue Planstelle der Verbrauchsabrechnung ersichtlich. Der Werkleiter erläuterte, dass sich die derzeitige Stelleninhaberin noch bis etwa Mitte Juli in Elternzeit bzw. Abbau von Mehrarbeitsstunden und Urlaub befinde. Darüber hinaus wird Sie Ihre Stunden erheblich reduzieren, sodass hier dauerhaft Bedarf bestünde.

Abschließend wurde anhand des präsentierten Finanzplanes seitens Herrn Kampers das außerordentliche Investitionsvolumen einschl. Kredittilgungen der Jahre 2021-2024 von ca. 17 Millionen € dargelegt. Hier zeige sich auch, wie die aufzunehmenden Kredite getilgt werden.

Bürgermeister Kater betonte, dass es eine Besonderheit darstelle, dass die Stadt Vechta mit dem Wasserwerk Vechta die Wasserversorgung selbst sicherstelle. Darauf könne man stolz sein. Er hob weiterhin hervor, dass es sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe handele und sprach den Mitarbeitern des Wasserwerkes seinen Dank dafür aus, dass sie trotz der Herausforderungen jedes Jahr aufs Neue die Wasserversorgung im Gebiet sicherstellen.

Herr Kampers übergab sodann das Wort an Herrn Dreßler von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH.

Herr Dreßler gab sodann anhand einer Power-Point-Präsentation (sh. Anlage) Ausführungen zu Grundannahmen der Kalkulation, Ertragszuschüssen und Entgeltbedarf. Schließlich wurde nachvollziehbar dargestellt, dass sich die Verbrauchsgebühr erhöhen müsse. Für die Jahre 2021-2023 habe man eine durchschnittliche, neue Verbrauchsgebühr berechnet.

Diese soll ab 2021 bei 0,95 €/m³ netto bzw. 1,02 €/m³ brutto liegen. Damit sei der Trinkwasserpreis weiterhin auf einem sehr günstigen Niveau, so Dreßler.

Der Ausschussvorsitzende hob in Bezug auf die Nachkalkulation hervor, dass hier deutlich würde, dass das Wasserwerk in der Vergangenheit zutreffende Annahmen in Bezug auf die Kostenplanung getroffen habe und das die Planung für die kommenden Jahre aus seiner Sicht ebenfalls angemessen sei. Er sprach ein großes Lob an Herrn Kampers und seine Mitarbeiter aus.

Auch wenn die 0,95 €/m³ netto immer noch vergleichsweise günstig seien, regte ein Ausschussmitglied an, dass explizit darauf verwiesen werden sollte, dass die Erhöhung in erheblichen Maße durch den „Niedersächsischen Weg“ begründet sei.

Ergänzend führte Bürgermeister Kater an, dass seitens der Stadt und des Wasserwerkes eine Beitragsstabilität angestrebt sei. Er hob hervor, dass man natürlich an den Zielen des „Niedersächsischen Weges“ interessiert sei und man die Natur langfristig sichern wolle. Weiter berichtete Bürgermeister Kater, dass man die hierdurch entstehende Kostensteigerung nicht 1:1 an den Verbraucher weitergeben wolle und dies auch gelungen sei.

Werkleiter Kampers ergänzte, mit einer insgesamt gebührenverträglichen Erhöhung komme man bei einem Vier-Personen-Haushalt auf Mehrausgaben in Höhe von ca. 11 € im Jahr, und ca. 1,00 € pro Monat brutto. Man liege immer noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 1,31 €/m³ und noch deutlicher unter dem Bundesdurchschnitt von 1,74 €/m³ für Trinkwasserpreise.

Herr Dr. Siemer erläuterte noch ausgiebig den Hintergrund bzw. das Zustandekommen des „Niedersächsischen Weges“.

Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig