„Die in der Sitzung vorgestellte und diesem Protokoll
als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation sowie der Wirtschaftsplan werden
beschlossen.“
Der Ausschussvorsitzende begrüßte Herrn Dreßler von der Mittelrheinischen
Treuhand GmbH und übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.
Werkleiter Kampers führte mit Verweis auf die Vorlage in den
Tagesordnungspunkt ein. Er gab an, dass das Jahr 2021 thematisch eng an die
Jahre 2018, 2019 sowie auch 2020 anknüpfe. Die bereits in diesen Jahren
angestoßene Umsetzung von dem festgestellten kurz-, mittel- und langfristigem
Sanierungsbedarf zur Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung
werde auch in 2021 weitergeführt, kündigte Kampers an.
Sodan gab Werkleiter Kampers einen Überblick über die bedeutendsten
Maßnahmen in der Sparte „Wasser“ seit dem Jahr 2017. Ein Großteil dieser
Projekte, welche zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der
Versorgungssicherheit dienen und durch die Politik in den vorangegangenen
Jahren beschlossen wurden, seien bereits erfolgreich beendet worden:
- Filterinspektion
- Erneuerung
der Luftverteilungsleitungen
- Netzberechnung
- Wasserbedarfsprognose
- Installation
Versuchsanlage (Machbarkeitsstudie)
- Überarbeitung
der GWM
- Gutachten
zum Wasserrecht
- Erweiterung
der Notversorgung
- Erneuerung
der Lüftungstechnik
- Nachrüstung
von FU an den Brunnenpumpen
- Ausbau des
2. Werksausganges
- Neubau von
GWM
- Erneuerung
des Reinwasserpumpwerkes im EHB
- Nachrüstung
von FU an den Reinwasserpumpen EHB
- Neubau der
Wasseraufbereitung (Ausschreibung der Planungsleistung)
Zu dem Neubau der Wasseraufbereitung berichtete Herr Kampers, dass kürzlich
die EU-weite Ausschreibung zur „Neukonzeptionierung der Wasseraufbereitung des
Wasserwerks Vechta - Generalplanerleistung“ begonnen habe. Dies sei eines der
Schlüsselprojekte und würde in den kommenden Jahren viel Mitarbeitereinsatz
erfordern, so der Werkleiter.
Darüber hinaus informierte Herr Kampers darüber, dass in 2021 auch weitere
Themen das Wasserwerk Vechta beschäftigen werden, so etwa die
Sanierung/Erweiterung des Verwaltungsgebäudes und die neuen bzw. erweiterten
Aufgabenfelder E-Mobilität, BHKWs und Parkhäuser.
Werkleiter Kampers berichtete, dass die letzten Jahre nicht einfach gewesen
seien, wie die soeben genannte Aufzählung an Maßnahmen zeige, und bedankte sich
auf diesem Weg bei den Mitarbeitern des Wasserwerkes für diese außerordentliche
Leistung.
Weiterhin gab Werkleiter Kampers Ausblick darüber, dass in 2020 eine neue
Gebührenkalkulation durchgeführt werden musste, da die letzte Kalkulation in
2017 für die Jahre 2018-2020 erfolgte. Für die Gebührenkalkulation 2021 bis
2023 beauftragte das Wasserwerk die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH. Grundlage hierfür war die Nachkalkulation für
das Wirtschaftsjahr 2017.
In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Kampers, dass es zum Steuerlichen
Querverbund derzeit noch keine neue Erkenntnis gäbe. Auch in dem
Wirtschaftsplan 2021 sei aus diesem Grund die Gewerbe- und Körperschaftssteuer
berücksichtigt worden. Das Wasserwerk setze unter enger Zusammenarbeit mit der
Stadtverwaltung nach wie vor alles daran, diesen Verbund zu erhalten.
Des Weiteren erläuterte Werkleiter Kampers, dass der Wirtschaftsplan in
erheblichen Maße durch den sogenannten „Niedersächsischen Weg“ beeinflusst
würde. Der Niedersächsische Landtag habe kürzlich das Gesetz zur Umsetzung des
„Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht
einstimmig beschlossen. Somit wurde auch beschlossen, dass die entstehenden
Mehrausgaben über eine Anhebung der Gebühren für Wasserentnahmen gedeckt würden
und dazu werde die „Anlage 2“ des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), die
das Verzeichnis der Gebühren für Wasserentnahmen enthält, geändert. Dies werde
durch das Haushaltsbegleitgesetz 2021 umgesetzt und voraussichtlich gemeinsam
mit dem Niedersächsischen Haushalt im Dezember beschlossen.
Werkleiter Kampers informierte weiter, dass der „Niedersächsischen Weg“ ein
Projekt von Landwirtschaft, Umweltverbänden und Landesregierung in
Niedersachsen sei, um eine Grundsatzeinigung zu mehr Natur- und Artenschutz zu
erzielen.
Kampers erläuterte weiter, dass dieser „Niedersächsischen Weg“ durch die
Wasserentnahmegebühr finanziert werde. Die Wasserentnahmegebühr werde in
Niedersachsen seit dem Jahr 1992 erhoben. Ihr Zweck sei die Förderung der
schonenden Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer.
Bereits heute zahle der private Trinkwasserkunde eine Wasserentnahmegebühr von
7,5 Cent / m³, künftig würden es nach aktuellen Planungen 15 Cent / m³ sein.
Werkleiter Kampers gab an, dass dies für das Wasserwerk bedeute, dass künftig
insgesamt rund 290.000,-- Euro, also 100 % mehr als bisher an
Wasserentnahmegebühr gezahlt werden müsste. Dies sei ein erheblicher
Kostenaufschlag, der die Trinkwasserkunden kurzfristig im nächsten Jahr
zumindest anteilig treffen werde. Diese zusätzlichen Kosten seien bereits in
der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Erfreulicherweise sei es dem Wasserwerk unter Absprache mit der Politik
gelungen, die Gebührenerhöhung, trotz Verdopplung der Wasserentnahmegebühr nicht
in vollem Umfang der 7,5 Cent / m³ an den Bürger weitergeben zu müssen,
berichtete Kampers weiter.
Sodann stellte Werkleiter Kampers den Wirtschaftsplan in seinen Grundzügen
dar und ging auf die einzelnen Bestandteile ein.
Zum Erfolgsplan Wasserwerk merkte Herr Kampers an, dass man anhand der
Auswertungen der letzten Jahre einen leicht erhöhten Wasserverbrauch und somit
auch einen erhöhten Umsatz einkalkuliert habe.
Als besondere Aufwendungen nannte Herr Kampers die soeben bereits
ausführlich erläuterte Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr auf 290 T€ (in
2019 - 143 T€), der Anstieg der Energiekosten durch die kürzlich vergebene
landkreisweite Stromausschreibung und die erhöhten Summen bei der Position
„Löhne & Gehälter“, die zum Teil durch die tarifliche Erhöhung der Gehälter
als auch durch die Einstellung bzw. beabsichtigte Vertragsverlängerung einer
Bürokauffrau im Bereich Verbrauchsabrechnung bedingt seien. Die gestiegenen
Abschreibungen würden aus den bereits umgesetzten Maßnahmen der vorangegangenen
Jahre resultieren.
Es sei ein Jahresüberschuss von rund 125 T€ netto zu erwarten.
Der Erfolgsplan BHKW sei wesentlich sowohl vom Austausch des BHKWs am
Schulzentrum Vechta Nord inkl. der Abschreibungen und Zinsen für aufgenommene
Kredite als auch durch die mit der Verwaltung besprochene Vorgehensweise des
reinen Betriebes der BHKWs, ohne das Anlagevermögen zur übertragen (analog der
Parkhäuser) für die BHKWs am Standort der Geschwister-Scholl-Schule sowie des
Lehrschwimmbades in Langförden inkl. Heizungsanlagen, geprägt worden. Hinzu
kämen für diese zusätzlichen Standorte sowohl die Bezugskosten von Strom und
Gas als auch die Wartungen.
Es sei ein Jahresüberschuss von rund 40.000 € netto für das BHKW am
Schulzentrum Vechta Nord zu erwarten, so Herr Kampers.
Werkleiter Kampers stellte sodann die Sparte
Elektromobilität mit eigenem Erfolgsplan vor.
Durch seinerzeit vom Wasserwerk geführte Gespräche mit anderen
Ladenetzbetreibern sei zunächst davon auszugehen, dass das Betreiben der
Elektromobilität ein defizitäres Geschäft ist. Man ging im vorangegangenen Jahr
bei der Planung zunächst von einem jährlich zu erwartenden Defizitbetrag in
Höhe von ca. 13.000 € (netto) aus, welcher durch Beschluss des
Verwaltungsausschusses von der Stadt Vechta ausgeglichen wird, da dieser nicht
mit der Spartenberechnung „Wasser“ des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes
verrechnet werden darf.
U.a. aufgrund der kürzlich vergebenen landkreisweiten Stromausschreibung
und der damit verbundenen erheblichen Preissteigerung pro kWh wird sich der
Defizitbetrag aus derzeitiger Sicht erhöhen. Der Ausbau, so Herr Kampers,
erfolgt auf Wunsch der Stadt Vechta hinsichtlich ihrer Daseinsvorsorge.
Grundsätzlich habe man, nach Absprache mit dem Bürgermeister Herrn Kater für
die kommenden Jahre für den möglichen Ausbau von 5 weiteren E-Ladesäulen pro
Jahr, Geld im Wirtschaftsplan sowie im Finanzplan berücksichtigt.
Schließlich ging Werkleiter Kampers auf den Vermögensplan Wasser ein.
Erwähnenswert sei aus seiner Sicht der Ansatz für das neue Verwaltungsgebäude
(rund 1.715.300 €), die Planungsleistung für die Neukonzipierung der
Wasseraufbereitung (rund 500.000 €), die Sanierung / Austausch der
Druckbehälter (Hydrophore) (rund 250.000 €), der Flächenankauf von „6
Flurstücke der Gemarkung Oythe“ für (rund 850.000 €) sowie die Fortsetzung des
Baus des zweiten Werksausganges (rund 511.000 €). Herr Kampers skizzierte noch
einmal ausführlich die Entwicklungen sowie die geplanten Kreditaufnahmen von
3,90 Mio. € in diesen Bereichen.
Beim Vermögensplan BHKW mache
sich – wie im Erfolgsplan – auch der Austausch des BHKW Schulzentrum Vechta
Nord bzw. die Ausgaben für die Kredittilgungen sowie deren Finanzierung aus den
Abschreibungen und aus eigenen Finanzmitteln bemerkbar.
Der Vermögensplan Elektromobilität zeige, wie soeben bereits beschrieben, den Zuwachs
von Anlagevermögen (für mögliche weitere fünf Ladesäulen) sowie auf der anderen
Seite die entsprechenden Abschreibungen und Kreditaufnahmen.
Sodan wurde der Stellenplan vorgestellt.
Hieraus sei die neue Planstelle der Verbrauchsabrechnung ersichtlich. Der
Werkleiter erläuterte, dass sich die derzeitige Stelleninhaberin noch bis etwa
Mitte Juli in Elternzeit bzw. Abbau von Mehrarbeitsstunden und Urlaub befinde.
Darüber hinaus wird Sie Ihre Stunden erheblich reduzieren, sodass hier
dauerhaft Bedarf bestünde.
Abschließend wurde anhand des präsentierten Finanzplanes seitens Herrn Kampers das außerordentliche
Investitionsvolumen einschl. Kredittilgungen der Jahre 2021-2024 von ca. 17
Millionen € dargelegt. Hier zeige sich auch, wie die aufzunehmenden Kredite
getilgt werden.
Bürgermeister Kater betonte, dass es eine Besonderheit darstelle, dass die
Stadt Vechta mit dem Wasserwerk Vechta die Wasserversorgung selbst
sicherstelle. Darauf könne man stolz sein. Er hob weiterhin hervor, dass es
sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe handele und sprach den Mitarbeitern
des Wasserwerkes seinen Dank dafür aus, dass sie trotz der Herausforderungen
jedes Jahr aufs Neue die Wasserversorgung im Gebiet sicherstellen.
Herr Kampers übergab sodann das Wort an Herrn Dreßler von der
Mittelrheinischen Treuhand GmbH.
Herr Dreßler gab sodann anhand einer Power-Point-Präsentation (sh. Anlage)
Ausführungen zu Grundannahmen der Kalkulation, Ertragszuschüssen und
Entgeltbedarf. Schließlich wurde nachvollziehbar dargestellt, dass sich die
Verbrauchsgebühr erhöhen müsse. Für die Jahre 2021-2023 habe man eine
durchschnittliche, neue Verbrauchsgebühr berechnet.
Diese soll ab 2021 bei 0,95 €/m³ netto bzw. 1,02 €/m³
brutto liegen. Damit sei der Trinkwasserpreis weiterhin auf einem sehr
günstigen Niveau, so Dreßler.
Der Ausschussvorsitzende hob in Bezug auf die
Nachkalkulation hervor, dass hier deutlich würde, dass das Wasserwerk in der
Vergangenheit zutreffende Annahmen in Bezug auf die Kostenplanung getroffen
habe und das die Planung für die kommenden Jahre aus seiner Sicht ebenfalls
angemessen sei. Er sprach ein großes Lob an Herrn Kampers und seine Mitarbeiter
aus.
Auch wenn die 0,95 €/m³ netto immer noch
vergleichsweise günstig seien, regte ein Ausschussmitglied an, dass explizit
darauf verwiesen werden sollte, dass die Erhöhung in erheblichen Maße durch den
„Niedersächsischen Weg“ begründet sei.
Ergänzend führte Bürgermeister Kater an, dass seitens
der Stadt und des Wasserwerkes eine Beitragsstabilität angestrebt sei. Er hob
hervor, dass man natürlich an den Zielen des „Niedersächsischen Weges“
interessiert sei und man die Natur langfristig sichern wolle. Weiter berichtete
Bürgermeister Kater, dass man die hierdurch entstehende Kostensteigerung nicht
1:1 an den Verbraucher weitergeben wolle und dies auch gelungen sei.
Werkleiter Kampers ergänzte, mit einer insgesamt
gebührenverträglichen Erhöhung komme man bei einem Vier-Personen-Haushalt auf
Mehrausgaben in Höhe von ca. 11 € im Jahr, und ca. 1,00 € pro Monat brutto. Man
liege immer noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 1,31 €/m³ und noch
deutlicher unter dem Bundesdurchschnitt von 1,74 €/m³ für Trinkwasserpreise.
Herr Dr. Siemer erläuterte noch ausgiebig den
Hintergrund bzw. das Zustandekommen des „Niedersächsischen Weges“.
Der Betriebsausschuss schlägt dem
VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |