Beschluss: einstimmig beschlossen

„Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs-anlage der Stadt Vechta (Wasserversorgungssatzung) wird beschlossen.

Gleichzeitig treten die Vorschriften der Wasserversorgungssatzung vom 13.06.1988, zuletzt geändert durch die 1. Änderung vom 17.12.2001, außer Kraft.“


Der Ausschussvorsitzende übergab das Wort an Werkleiter Kampers.

Werkleiter Kampers führte aus, dass das Wasserwerk in Absprache mit dem Fachdienst Stadtentwässerung (Klärwerk) die Wasserversorgungs- und Wasserabgabensatzung einer rechtlichen Überprüfung unterzogen habe.

Um die notwendige Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde Herr Stephan Klein, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Hannover, hinzugezogen. Werkleiter Kampers verwies auf die Beschlussvorlage und gab an, dass die wesentlichen Änderungen hier aufgeführt seien.

Der Ausschussvorsitzende fügte hinzu, dass es sich vorwiegend um redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung handeln würde.

Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig