„Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Versorgung der
Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungs-anlage der Stadt Vechta (Wasserversorgungssatzung) wird
beschlossen.
Gleichzeitig treten die Vorschriften der
Wasserversorgungssatzung vom 13.06.1988, zuletzt geändert durch die 1. Änderung
vom 17.12.2001, außer Kraft.“
Der Ausschussvorsitzende übergab das Wort an Werkleiter Kampers.
Werkleiter Kampers führte aus, dass das Wasserwerk in Absprache mit dem
Fachdienst Stadtentwässerung (Klärwerk) die Wasserversorgungs- und
Wasserabgabensatzung einer rechtlichen Überprüfung unterzogen habe.
Um die notwendige Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde Herr Stephan
Klein, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Hannover, hinzugezogen. Werkleiter
Kampers verwies auf die Beschlussvorlage und gab an, dass die wesentlichen
Änderungen hier aufgeführt seien.
Der Ausschussvorsitzende fügte hinzu, dass es sich
vorwiegend um redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die aktuelle
Rechtsprechung handeln würde.
Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende
Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |