Sitzung: 11.02.2021 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
„Die
Planungen für die Kita in Telbrake werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Hierzu
lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage Nr. 2021/0031 vor.
Herr
Bürgermeister Kater führte in den Sachverhalt ein. Er wies auf die positive
Bevölkerungsentwicklung der Stadt Vechta hin und dass bereits viele
Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung getätigt worden seien, wie
z.B. zuletzt die beiden Übergangslösungen in Containern in Oythe und
Langförden.
Frau
Erste Stadträtin Sollmann begrüßte Frau Winter und Frau Kohl vom
Architekturbüro „Thalen Consult“. Sie erläuterte, dass in Telbrake eine
4-gruppige Kita mit 2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen entstehen werde. Sie
führte weiterhin aus, dass es sich bei den 3,6 Mio. € um die Gesamtkosten
inklusive Außenanlagen, Ausstattung sowie Baunebenkosten handele. Im
VgV-Verfahren seien üblicherweise seinerzeit die reinen Baukosten angegeben
worden. Einnahmen seien in Höhe von ca. 640.818 € aus verschiedenen
Fördertöpfen zu erwarten (360.000 € RAT-Mittel, 99.000 €
Investitionskostenförderung Landkreis Vechta sowie 181.818 € aus dem Integrationsfonds).
Die Trägerschaft werde die Krabbelgarten Schmidt gGmbH übernehmen, die bereits
neben der Kinderkrippe „Krabbelgarten“ die Übergangslösung in Containern in
Oythe betreibe. Die Kita trage den Namen „Kita Schmidt – Die Weltentdecker“.
Frau
Kohl stellte anschließend die Maßnahme anhand von Grundrissen sowie
Außenansichten dar.
Herr
Holzenkamp machte ergänzende Angaben zu der Zeitschiene und erläuterte die
Verfahrensschritte. Nach dem Grundsatz-Beschluss des Verwaltungsausschusses zum
Bau der Kita im Oktober 2018 seien zunächst die Vorbereitungen für das
VgV-Verfahren erfolgt. Im Februar 2019 sei der Fachanwalt für die Begleitung
des VgV-Verfahrens ausgeschrieben worden. Ein VgV-Verfahren selber nehme
üblicherweise ca. 6 – 8 Monate in Anspruch. In diesem Fall sei man mit ca. 6,5
Monaten im Rahmen gewesen. Im Oktober 2019 habe das Architekturbüro „Thalen
Consult“ den Auftrag erhalten. Anschließend fanden in regelmäßigen Abständen
Abstimmungsgespräche mit dem Träger sowie den Fachplanern statt. Im Laufe des
Verfahrens habe sich eine Kostensteigerung ergeben, sodass das Gebäude
überplant worden sei, um Einsparungen zu erzielen. Dadurch habe sich eine
zeitliche Verzögerung von ca. 2 Monaten ergeben, aber es konnten Einsparungen
in Höhe von etwa 280.000 € erzielt werden.
Herr
Holzenkamp führte weiter aus, dass derzeit die Ausschreibungen laufen und die
Submission noch für Februar geplant sei, sodass im März der Baubeginn erwartet
werde. Die Baufertigstellung werde etwa ein Jahr später im März 2022 erwartet.
Frau
Kohl erläuterte auf Nachfrage, dass das Bringen und Abholen der Kinder kein
Problem darstelle und über die Stichstraße zur Maximilian-Kolbe-Straße erfolgen
könne. Ein Halten der Eltern direkt an der Maximilian-Kolbe-Straße sei somit
nicht erforderlich.
Es
schloss sich eine umfangreiche Diskussion über die Zeitschiene an. Die Zeit
zwischen dem ersten Beschluss in 2018 bis zur Fertigstellung in 2022 sei
seitens der Ausschussmitglieder nicht nachzuvollziehen und eindeutig zu lang.
Im VgV-Verfahren sei der Eröffnungstermin bereits für 2021 geplant worden.
Herr
Holzenkamp erläuterte, dass ein Grund für die Verzögerung unter anderem auch
die Corona-Pandemie sei. Dadurch konnten erforderliche Abstimmungsgespräche
teilweise nicht stattfinden bzw. mussten verschoben werden.
Seitens
der Verwaltung wurde auf Nachfrage erläutert, dass in den genannten 3,6 Mio. €
auch die Ausstattung enthalten sei. Die Baunebenkosten setzen sich unter
anderem aus den Honoraren für die Planer, die Statik, das Bodengutachten sowie
den Brandschutz zusammen. Es sei zudem üblich, dass im VgV-Verfahren zunächst
nur die reinen Baukosten angegeben werden, da die Detailplanung erst
anschließend erfolge.
Der
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |