Beschluss: einstimmig beschlossen

„Die Planungen für die Kita in Telbrake werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“


Hierzu lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage Nr. 2021/0031 vor.

Herr Bürgermeister Kater führte in den Sachverhalt ein. Er wies auf die positive Bevölkerungsentwicklung der Stadt Vechta hin und dass bereits viele Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung getätigt worden seien, wie z.B. zuletzt die beiden Übergangslösungen in Containern in Oythe und Langförden.

Frau Erste Stadträtin Sollmann begrüßte Frau Winter und Frau Kohl vom Architekturbüro „Thalen Consult“. Sie erläuterte, dass in Telbrake eine 4-gruppige Kita mit 2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen entstehen werde. Sie führte weiterhin aus, dass es sich bei den 3,6 Mio. € um die Gesamtkosten inklusive Außenanlagen, Ausstattung sowie Baunebenkosten handele. Im VgV-Verfahren seien üblicherweise seinerzeit die reinen Baukosten angegeben worden. Einnahmen seien in Höhe von ca. 640.818 € aus verschiedenen Fördertöpfen zu erwarten (360.000 € RAT-Mittel, 99.000 € Investitionskostenförderung Landkreis Vechta sowie 181.818 € aus dem Integrationsfonds). Die Trägerschaft werde die Krabbelgarten Schmidt gGmbH übernehmen, die bereits neben der Kinderkrippe „Krabbelgarten“ die Übergangslösung in Containern in Oythe betreibe. Die Kita trage den Namen „Kita Schmidt – Die Weltentdecker“.

Frau Kohl stellte anschließend die Maßnahme anhand von Grundrissen sowie Außenansichten dar.

Herr Holzenkamp machte ergänzende Angaben zu der Zeitschiene und erläuterte die Verfahrensschritte. Nach dem Grundsatz-Beschluss des Verwaltungsausschusses zum Bau der Kita im Oktober 2018 seien zunächst die Vorbereitungen für das VgV-Verfahren erfolgt. Im Februar 2019 sei der Fachanwalt für die Begleitung des VgV-Verfahrens ausgeschrieben worden. Ein VgV-Verfahren selber nehme üblicherweise ca. 6 – 8 Monate in Anspruch. In diesem Fall sei man mit ca. 6,5 Monaten im Rahmen gewesen. Im Oktober 2019 habe das Architekturbüro „Thalen Consult“ den Auftrag erhalten. Anschließend fanden in regelmäßigen Abständen Abstimmungsgespräche mit dem Träger sowie den Fachplanern statt. Im Laufe des Verfahrens habe sich eine Kostensteigerung ergeben, sodass das Gebäude überplant worden sei, um Einsparungen zu erzielen. Dadurch habe sich eine zeitliche Verzögerung von ca. 2 Monaten ergeben, aber es konnten Einsparungen in Höhe von etwa 280.000 € erzielt werden.

Herr Holzenkamp führte weiter aus, dass derzeit die Ausschreibungen laufen und die Submission noch für Februar geplant sei, sodass im März der Baubeginn erwartet werde. Die Baufertigstellung werde etwa ein Jahr später im März 2022 erwartet.

Frau Kohl erläuterte auf Nachfrage, dass das Bringen und Abholen der Kinder kein Problem darstelle und über die Stichstraße zur Maximilian-Kolbe-Straße erfolgen könne. Ein Halten der Eltern direkt an der Maximilian-Kolbe-Straße sei somit nicht erforderlich.

Es schloss sich eine umfangreiche Diskussion über die Zeitschiene an. Die Zeit zwischen dem ersten Beschluss in 2018 bis zur Fertigstellung in 2022 sei seitens der Ausschussmitglieder nicht nachzuvollziehen und eindeutig zu lang. Im VgV-Verfahren sei der Eröffnungstermin bereits für 2021 geplant worden.

Herr Holzenkamp erläuterte, dass ein Grund für die Verzögerung unter anderem auch die Corona-Pandemie sei. Dadurch konnten erforderliche Abstimmungsgespräche teilweise nicht stattfinden bzw. mussten verschoben werden.

Seitens der Verwaltung wurde auf Nachfrage erläutert, dass in den genannten 3,6 Mio. € auch die Ausstattung enthalten sei. Die Baunebenkosten setzen sich unter anderem aus den Honoraren für die Planer, die Statik, das Bodengutachten sowie den Brandschutz zusammen. Es sei zudem üblich, dass im VgV-Verfahren zunächst nur die reinen Baukosten angegeben werden, da die Detailplanung erst anschließend erfolge.

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig