Sitzung: 11.02.2021 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2021/0032
„Die
Planungen für die Kita in Langförden werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Hierzu
lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage Nr. 2021/0032 vor.
Frau
Erste Stadträtin Sollmann führte in den Sachverhalt ein. Sie erläuterte, dass
in Langförden ebenfalls eine 4-gruppige Kita mit 2 Kindergarten- und 2
Krippengruppen entstehen werde. Einnahmen seien in Höhe von ca. 518.000 € aus
verschiedenen Fördertöpfen zu erwarten (360.000 € RAT-Mittel, 99.000 €
Investitionskostenförderung Landkreis Vechta sowie 59.238 € RIT-Mittel). Die
Trägerschaft werde der Kreisverband Vechta e.V. des Deutschen Roten Kreuzes
übernehmen, dieser betreibe bereits die Übergangslösung in Containern in
Langförden.
Frau
Winter stellte anschließend die Maßnahme ebenfalls anhand der Grundrisse sowie
der Außenansichten dar. Herr Holzenkamp erläuterte, dass die Zeitschiene bei
dieser Maßnahme die gleiche wie in Telbake sei. Hier seien durch intensive
Gespräche aller Beteiligten Einsparungen von etwa 210.000 € gegenüber den
zwischenzeitlich berechneten Baukosten vorgenommen worden. Die höheren
Baukosten im Vergleich zu der Einrichtung in Telbrake seien durch die größere
Grundstücksfläche und die damit verbundenen höheren Kosten für die
Bodenbewegung begründet. Daher betragen die Gesamtkosten der Kita in Telbrake
3,6 Mio. € und die in Langförden 3,8 Mio. €.
Die
Nachfrage, weshalb in Langförden weniger Fördermittel als in Telbrake zu
erwarten seien, wurde dahingehend beantwortet, dass in Langförden für die
Plätze der über 3-Jährigen RIT-Mittel und keine Mittel aus dem
Integrationsfonds verwendet werden konnten. Bei dem Integrationsfonds handele
es sich um Landesmittel für Kommunen, die aufgrund eines hohen Anteils an
Zuwanderung von Schutzberechtigten einen besonders großen Teil der
Integrationsarbeit zu leisten haben. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen,
die die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Personengruppen fördern, wie
z.B. die Schaffung von Betreuungsangeboten. Die Richtlinie sehe ein festes
Förderkontingent pro Kommune vor, welches in diesem Fall für die Kita in
Telbrake in Anspruch genommen werde. Wäre eine Aufteilung auf beide Kitas
erfolgt, hätten die RIT-Mittel aufgrund einer Doppelförderung nicht mehr
verwendet werden können.
Der
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |
Hinweis:
Herr Droste war bei der Abstimmung nicht anwesend.