Beschluss: einstimmig beschlossen

„Die Planungen für die Kita in Langförden werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“


Hierzu lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage Nr. 2021/0032 vor.

Frau Erste Stadträtin Sollmann führte in den Sachverhalt ein. Sie erläuterte, dass in Langförden ebenfalls eine 4-gruppige Kita mit 2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen entstehen werde. Einnahmen seien in Höhe von ca. 518.000 € aus verschiedenen Fördertöpfen zu erwarten (360.000 € RAT-Mittel, 99.000 € Investitionskostenförderung Landkreis Vechta sowie 59.238 € RIT-Mittel). Die Trägerschaft werde der Kreisverband Vechta e.V. des Deutschen Roten Kreuzes übernehmen, dieser betreibe bereits die Übergangslösung in Containern in Langförden.

Frau Winter stellte anschließend die Maßnahme ebenfalls anhand der Grundrisse sowie der Außenansichten dar. Herr Holzenkamp erläuterte, dass die Zeitschiene bei dieser Maßnahme die gleiche wie in Telbake sei. Hier seien durch intensive Gespräche aller Beteiligten Einsparungen von etwa 210.000 € gegenüber den zwischenzeitlich berechneten Baukosten vorgenommen worden. Die höheren Baukosten im Vergleich zu der Einrichtung in Telbrake seien durch die größere Grundstücksfläche und die damit verbundenen höheren Kosten für die Bodenbewegung begründet. Daher betragen die Gesamtkosten der Kita in Telbrake 3,6 Mio. € und die in Langförden 3,8 Mio. €.

Die Nachfrage, weshalb in Langförden weniger Fördermittel als in Telbrake zu erwarten seien, wurde dahingehend beantwortet, dass in Langförden für die Plätze der über 3-Jährigen RIT-Mittel und keine Mittel aus dem Integrationsfonds verwendet werden konnten. Bei dem Integrationsfonds handele es sich um Landesmittel für Kommunen, die aufgrund eines hohen Anteils an Zuwanderung von Schutzberechtigten einen besonders großen Teil der Integrationsarbeit zu leisten haben. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Personengruppen fördern, wie z.B. die Schaffung von Betreuungsangeboten. Die Richtlinie sehe ein festes Förderkontingent pro Kommune vor, welches in diesem Fall für die Kita in Telbrake in Anspruch genommen werde. Wäre eine Aufteilung auf beide Kitas erfolgt, hätten die RIT-Mittel aufgrund einer Doppelförderung nicht mehr verwendet werden können.

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Hinweis: Herr Droste war bei der Abstimmung nicht anwesend.