Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltung: 4

„Die Planungen für die städtische Kita in der Antoniusstraße können wie vorgestellt umgesetzt werden.“


Hierzu lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage Nr. 2021/0030 vor.

Frau Erste Stadträtin Sollmann führte in den Sachverhalt ein. Sie erläuterte, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 06.10.2020 den Beschluss gefasst habe, dass in dem Gebäude 4 der Liobaschule übergangsweise eine Kita mit 50 Plätzen eingerichtet werde. Bereits am 15.09.2020 habe der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass die Trägerschaft die Stadt Vechta übernehme. Zwischenzeitlich seien ein Architekt sowie die entsprechenden Fachplaner beauftragt worden. Die Aufnahme des Gebäudes habe ergeben, dass deutlich mehr Arbeiten als anfangs angenommen durchzuführen seien. So seien z.B. die Trinkwasser- und Elektroleitungen vollständig zu sanieren. Außerdem seien die Sanitäranlagen nur mit erheblichen Mehrkosten in Containern möglich, sodass diese im Gebäude zu errichten seien. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf etwa 426.575 € und haben sich gegenüber der Kostenprognose von 196.500  € aus August 2020 erheblich verändert. Frau Sollmann betonte jedoch, dass die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen das Gebäude auf den aktuellen Stand der Technik bringen und das Gebäude somit langfristig genutzt werden könne. Herr Bürgermeister Kater ergänzte, dass bei dieser Maßnahme Fördermittel von rd. 121.000 € zu erwarten seien.

Frau Sollmann erläuterte, dass der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen langfristig gegeben sei und die Plätze zwingend zum 01.08.2021 benötigt würden. Zudem führe die Corona-Pandemie in diesem Jahr voraussichtlich dazu, dass die überwiegende Anzahl der 89 „Flexi-Kinder“ ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben werde. Dies erschwere die ohnehin schon angespannte Lage zusätzlich. In den Vorjahren haben lediglich ca. 50 % von der Regelung Gebrauch gemacht.

Herr Holzenkamp stellte im Anschluss die Maßnahme anhand eines Gebäudeplanes vor. Er erläuterte, dass es seitens der Behörden bestimmte Forderungen gebe, die für die Nutzung eines Gebäudes als Kita erfüllt seien müssen. Deshalb seien die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen erforderlich, wodurch das Gebäude aber langfristig genutzt werden könne. Er stellte einen Kostenvergleich mit der Alternative, dem Aufstellen von Containern, dar. Dabei fallen bei einer Einrichtung in vergleichbarer Größe in Containern bereits im 3. Jahr Kosten in Höhe von rd. 400.000 € an. Die bei dem Gebäude 4 anfallenden Sanierungskosten in Höhe von rd. 426.575 € ermöglichen dagegen eine langfristige Nutzung.

Es schloss sich eine umfangreiche Diskussion an. Seitens der Ausschussmitglieder bestand Unverständnis darüber, weshalb rd. 400.000 € in ein altes Gebäude investiert werden sollen. In der Vergangenheit habe die Verwaltung erläutert, dass die Räumlichkeiten für eine weitere Verwendung als Schule nicht mehr ausreichend seien. Für eine Kita dagegen reiche es aber nun wieder. Zudem werde befürchtet, dass die Räumlichkeiten der Liobaschule in Vechta immer mit einem gewissen Ruf verbunden sein könnten, der für eine neue Kita nicht vorteilhaft wäre.

Herr Bürgermeister Kater wies darauf hin, dass für eine weitere Nutzung als Schule alle Gebäudeteile hätten saniert werden müssen. Hierzu wurden die Ratsmitglieder mehrmals im Zuge der Schulentwicklungsplanungen informiert. In diesem Fall werde für die Kita ausschließlich das Gebäude 4 saniert, welches dadurch dauerhaft genutzt werden könne. Plan sei es, dass die Kita langfristig auf dem Grundstück neu errichtet und vergrößert werde. Dadurch werden die Räumlichkeiten im Gebäude 4 wieder frei, sodass diese anschließend z.B. als Großtagespflegestelle oder Mehrgenerationenhaus nachgenutzt werden könnten.

Weiterhin wurde seitens der Ausschussmitglieder erneut die Entscheidung der Stadt Vechta als Träger kritisiert. Frau Erste Stadträtin Sollmann sowie Herr Bürgermeister Kater erläuterten, dass die Trägerschaft bereits beschlossen wurde und nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage sei. Lediglich aufgrund der Kostensteigerungen stehe die Maßnahme erneut auf der Tagesordnung dieser Sitzung. Im Hinblick auf die Trägervielfalt sei es aber eine gute Entscheidung gewesen, die Stadt als Träger zu wählen. Herr Bürgermeister Kater wies darauf hin, dass die Alternativen zu dieser Maßnahme ein Neubau oder das Aufstellen von Containern seien. Beide Alternativen würden jedoch kostenintensiver sein, sodass die Sanierung eines vorhandenen städtischen Gebäudes eine gute Möglichkeit darstelle. Er erläuterte zudem, dass die Kosten unabhängig von der Trägerschaft entstünden.

Auf Nachfrage wurde erläutert, dass die gegenüberliegende kath. Kita St. Rafael von der Anzahl der Gruppen bereits so groß sei, dass das Gesetz (Nds. KiTaG) eine weitere Vergrößerung nicht zulasse. Auch die Leitung der Kita St. Rafael dürfe nicht zusätzlich eine zweite Einrichtung leiten. Dadurch seien also keine Personalkosten einzusparen.

Seitens der CDU-Fraktion wurde eine Beratung in den Fraktionen beantragt, um sich umfangreich mit den Planungen zu befassen. Man wolle verhindern, dass die Verwaltung die Maßnahme im „Hauruck-Verfahren“ durchführe.

Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Lösung handele, die schnell umzusetzen sei, aber dennoch selbstverständlich den räumlichen Anforderungen entspreche. Es werde zudem eine kindgerechte Gestaltung erfolgen, sodass diese Kita sowohl für die Kinder als auch die Erzieher ein Ort zum Wohlfühlen werde.

Im Verlauf der Diskussion wurde die Verweisung in die Fraktionen seitens einiger Ausschussmitglieder in Frage gestellt. Hintergrund sei, dass hierfür keine Zeit bestehe, da man den Familien zum 01.08.2021 einen Betreuungsplatz anbieten wolle.

Es wurde über den Antrag auf Überweisung in die Fraktionen abgestimmt:

Ja-Stimmen:                 4

Nein-Stimmen:              8

Enthaltungen:               1

Damit wurde der Antrag auf Überweisung in die Fraktionen abgelehnt.

Seitens der CDU-Fraktion sowie der VCD-Fraktion wurde betont, dass man dem Vorhaben nur deshalb zustimmen werde, weil es derzeit keine Alternative gebe und die Plätze zum 01.08. benötigt würden. Wichtig sei außerdem, dass es sich bei der Maßnahme im Gebäude 4 um eine Lösung von maximal 5 Jahren handeln solle.

Auf Frage von Herrn Ratsherr Sieveke nach der Zeitschiene für die geplanten Plätze in der Buddenkämpe blieb Frau Erste Stadträtin Sollmann eine Antwort in der Sitzung schuldig.

Anmerkung der Verwaltung: Der Bau von 30 Krippenplätzen in der Buddenkämpe erfolgt durch einen privaten Investor und Träger wird das Andreaswerk sein. Es ist damit zu rechnen, dass die Plätze in 2022 zur Verfügung stehen werden. Die erforderliche Änderung des Bebauungsplans für das Vorhaben ist Ende 2019 abgeschlossen worden.

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

4