Sitzung: 11.02.2021 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltung: 4
„Die
Planungen für die städtische Kita in der Antoniusstraße können wie vorgestellt
umgesetzt werden.“
Hierzu
lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage Nr. 2021/0030 vor.
Frau
Erste Stadträtin Sollmann führte in den Sachverhalt ein. Sie erläuterte, dass
der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 06.10.2020 den Beschluss gefasst
habe, dass in dem Gebäude 4 der Liobaschule übergangsweise eine Kita mit 50
Plätzen eingerichtet werde. Bereits am 15.09.2020 habe der Verwaltungsausschuss
beschlossen, dass die Trägerschaft die Stadt Vechta übernehme. Zwischenzeitlich
seien ein Architekt sowie die entsprechenden Fachplaner beauftragt worden. Die
Aufnahme des Gebäudes habe ergeben, dass deutlich mehr Arbeiten als anfangs
angenommen durchzuführen seien. So seien z.B. die Trinkwasser- und
Elektroleitungen vollständig zu sanieren. Außerdem seien die Sanitäranlagen nur
mit erheblichen Mehrkosten in Containern möglich, sodass diese im Gebäude zu
errichten seien. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf etwa 426.575 €
und haben sich gegenüber der Kostenprognose von 196.500 € aus August 2020
erheblich verändert. Frau Sollmann betonte jedoch, dass die durchzuführenden
Sanierungsmaßnahmen das Gebäude auf den aktuellen Stand der Technik bringen und
das Gebäude somit langfristig genutzt werden könne. Herr Bürgermeister Kater
ergänzte, dass bei dieser Maßnahme Fördermittel von rd. 121.000 € zu erwarten
seien.
Frau
Sollmann erläuterte, dass der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen langfristig
gegeben sei und die Plätze zwingend zum 01.08.2021 benötigt würden. Zudem führe
die Corona-Pandemie in diesem Jahr voraussichtlich dazu, dass die überwiegende
Anzahl der 89 „Flexi-Kinder“ ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben
werde. Dies erschwere die ohnehin schon angespannte Lage zusätzlich. In den
Vorjahren haben lediglich ca. 50 % von der Regelung Gebrauch gemacht.
Herr
Holzenkamp stellte im Anschluss die Maßnahme anhand eines Gebäudeplanes vor. Er
erläuterte, dass es seitens der Behörden bestimmte Forderungen gebe, die für
die Nutzung eines Gebäudes als Kita erfüllt seien müssen. Deshalb seien die
umfangreichen Sanierungsmaßnahmen erforderlich, wodurch das Gebäude aber
langfristig genutzt werden könne. Er stellte einen Kostenvergleich mit der
Alternative, dem Aufstellen von Containern, dar. Dabei fallen bei einer
Einrichtung in vergleichbarer Größe in Containern bereits im 3. Jahr Kosten in
Höhe von rd. 400.000 € an. Die bei dem Gebäude 4 anfallenden Sanierungskosten
in Höhe von rd. 426.575 € ermöglichen dagegen eine langfristige Nutzung.
Es
schloss sich eine umfangreiche Diskussion an. Seitens der Ausschussmitglieder
bestand Unverständnis darüber, weshalb rd. 400.000 € in ein altes Gebäude
investiert werden sollen. In der Vergangenheit habe die Verwaltung erläutert,
dass die Räumlichkeiten für eine weitere Verwendung als Schule nicht mehr
ausreichend seien. Für eine Kita dagegen reiche es aber nun wieder. Zudem werde
befürchtet, dass die Räumlichkeiten der Liobaschule in Vechta immer mit einem
gewissen Ruf verbunden sein könnten, der für eine neue Kita nicht vorteilhaft
wäre.
Herr
Bürgermeister Kater wies darauf hin, dass für eine weitere Nutzung als Schule
alle Gebäudeteile hätten saniert werden müssen. Hierzu wurden die
Ratsmitglieder mehrmals im Zuge der Schulentwicklungsplanungen informiert. In
diesem Fall werde für die Kita ausschließlich das Gebäude 4 saniert, welches
dadurch dauerhaft genutzt werden könne. Plan sei es, dass die Kita langfristig
auf dem Grundstück neu errichtet und vergrößert werde. Dadurch werden die
Räumlichkeiten im Gebäude 4 wieder frei, sodass diese anschließend z.B. als
Großtagespflegestelle oder Mehrgenerationenhaus nachgenutzt werden könnten.
Weiterhin
wurde seitens der Ausschussmitglieder erneut die Entscheidung der Stadt Vechta
als Träger kritisiert. Frau Erste Stadträtin Sollmann sowie Herr Bürgermeister
Kater erläuterten, dass die Trägerschaft bereits beschlossen wurde und nicht
Gegenstand dieser Beschlussvorlage sei. Lediglich aufgrund der
Kostensteigerungen stehe die Maßnahme erneut auf der Tagesordnung dieser
Sitzung. Im Hinblick auf die Trägervielfalt sei es aber eine gute Entscheidung
gewesen, die Stadt als Träger zu wählen. Herr Bürgermeister Kater wies darauf
hin, dass die Alternativen zu dieser Maßnahme ein Neubau oder das Aufstellen
von Containern seien. Beide Alternativen würden jedoch kostenintensiver sein,
sodass die Sanierung eines vorhandenen städtischen Gebäudes eine gute
Möglichkeit darstelle. Er erläuterte zudem, dass die Kosten unabhängig von der
Trägerschaft entstünden.
Auf
Nachfrage wurde erläutert, dass die gegenüberliegende kath. Kita St. Rafael von
der Anzahl der Gruppen bereits so groß sei, dass das Gesetz (Nds. KiTaG) eine
weitere Vergrößerung nicht zulasse. Auch die Leitung der Kita St. Rafael dürfe
nicht zusätzlich eine zweite Einrichtung leiten. Dadurch seien also keine
Personalkosten einzusparen.
Seitens
der CDU-Fraktion wurde eine Beratung in den Fraktionen beantragt, um sich umfangreich
mit den Planungen zu befassen. Man wolle verhindern, dass die Verwaltung die
Maßnahme im „Hauruck-Verfahren“ durchführe.
Seitens
der Verwaltung wurde ausgeführt, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine
Lösung handele, die schnell umzusetzen sei, aber dennoch selbstverständlich den
räumlichen Anforderungen entspreche. Es werde zudem eine kindgerechte
Gestaltung erfolgen, sodass diese Kita sowohl für die Kinder als auch die
Erzieher ein Ort zum Wohlfühlen werde.
Im
Verlauf der Diskussion wurde die Verweisung in die Fraktionen seitens einiger
Ausschussmitglieder in Frage gestellt. Hintergrund sei, dass hierfür keine Zeit
bestehe, da man den Familien zum 01.08.2021 einen Betreuungsplatz anbieten
wolle.
Es
wurde über den Antrag auf Überweisung in die Fraktionen abgestimmt:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 8
Enthaltungen: 1
Damit
wurde der Antrag auf Überweisung in die Fraktionen abgelehnt.
Seitens
der CDU-Fraktion sowie der VCD-Fraktion wurde betont, dass man dem Vorhaben nur
deshalb zustimmen werde, weil es derzeit keine Alternative gebe und die Plätze
zum 01.08. benötigt würden. Wichtig sei außerdem, dass es sich bei der Maßnahme
im Gebäude 4 um eine Lösung von maximal 5 Jahren handeln solle.
Auf
Frage von Herrn Ratsherr Sieveke nach der Zeitschiene für die geplanten Plätze
in der Buddenkämpe blieb Frau Erste Stadträtin Sollmann eine Antwort in der
Sitzung schuldig.
Anmerkung
der Verwaltung: Der Bau von 30 Krippenplätzen in der Buddenkämpe erfolgt durch
einen privaten Investor und Träger wird das Andreaswerk sein. Es ist damit zu
rechnen, dass die Plätze in 2022 zur Verfügung stehen werden. Die erforderliche
Änderung des Bebauungsplans für das Vorhaben ist Ende 2019 abgeschlossen
worden.
Der
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
9 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
|
Enthaltung: |
4 |