Beschluss: einstimmig beschlossen

Dem Schützenverein Stoppelmarkt e.V. wird für die Sanierungsarbeiten des Vereinshauses und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen ein einmaliger Zuschuss nach § 2 der Sportförderrichtlinien in Höhe von maximal 2.900,- € gewährt. Nach Durchführung der Arbeiten ist der Stadt Vechta vom Schützenverein Stoppelmarkt e.V. eine entsprechende Abrechnung vorzulegen.


Hierzu lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage 2021/0105 vor. Ergänzend stellte Herr Schillmöller den Antrag des Schützenvereins sowie die geplante Finanzierung vor. 

Für die Sanierung des Vorraums der Schützenhalle und der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen fielen insgesamt Kosten in Höhe von ca. 8.725,- € an. Die nicht durch einen Zuschuss von der Stadt Vechta gedeckten Kosten möchte der Verein durch Spenden sowie Eigenmittel erbringen.

Der Ausschussvorsitzende ließ sodann über folgende Beschlussempfehlung abstimmen.

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig