Sitzung: 19.04.2021 Ausschuss für Jugend und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2021/0106
„Dem
SV Blau-Weiß Langförden e.V. wird für die Anschaffung dreier
Rasensprengeranlagen ein einmaliger Zuschuss nach § 2 der
Sportförderrichtlinien in Höhe von maximal 14.745,-€ gewährt. Nach Durchführung
der Arbeiten ist der Stadt Vechta vom SV Blau-Weiß Langförden e.V. eine
entsprechende Abrechnung vorzulegen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt
der Mittelbereitstellung durch den Haushalt 2022 und wird dementsprechend auch
erst im Jahr 2022 ausgezahlt.“
Hierzu
lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage 2021/0106 vor.
Zunächst
stellte Herr Schillmöller anhand eine Präsentation (Anlage zu TOP 5) den aktuellen Stand der in 2019 beschlossenen
Förderung des Tribünenbaus, der Flutlichtanlage sowie einer Rasensprengeranlage
für Platz 1 vor. Die Arbeiten seien fast vollständig abgeschlossen.
Im
Anschluss stellte Herr Schillmöller den nun vorliegenden Antrag auf einen
Zuschuss für die Anschaffung dreier Rasensprengeranlagen für die Spielfelder 2,
3 und 4 vor.
In der
nachfolgenden Diskussion merkten die Ausschussmitglieder mehrheitlich an, dass
der Verein im Vergleich zu den anderen Vereinen in Vechta weniger finanzielle
Unterstützung für den Sportstättenbau erhalten habe und auch viel Eigenleistung
in die Modernisierung der Sportanlage stecke. Die Förderung einer
Rasensprengeranlage sei auch wirtschaftlich sinnvoll.
Der
Ausschussvorsitzende ließ über die nachfolgende Beschlussempfehlung abstimmen.
Der
Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |