Beschluss: einstimmig beschlossen

„Dem SV Blau-Weiß Langförden e.V. wird für die Anschaffung dreier Rasensprengeranlagen ein einmaliger Zuschuss nach § 2 der Sportförderrichtlinien in Höhe von maximal 14.745,-€ gewährt. Nach Durchführung der Arbeiten ist der Stadt Vechta vom SV Blau-Weiß Langförden e.V. eine entsprechende Abrechnung vorzulegen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Haushalt 2022 und wird dementsprechend auch erst im Jahr 2022 ausgezahlt.“


Hierzu lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage 2021/0106 vor.

Zunächst stellte Herr Schillmöller anhand eine Präsentation (Anlage zu TOP 5) den aktuellen Stand der in 2019 beschlossenen Förderung des Tribünenbaus, der Flutlichtanlage sowie einer Rasensprengeranlage für Platz 1 vor. Die Arbeiten seien fast vollständig abgeschlossen.

Im Anschluss stellte Herr Schillmöller den nun vorliegenden Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung dreier Rasensprengeranlagen für die Spielfelder 2, 3 und 4 vor.

In der nachfolgenden Diskussion merkten die Ausschussmitglieder mehrheitlich an, dass der Verein im Vergleich zu den anderen Vereinen in Vechta weniger finanzielle Unterstützung für den Sportstättenbau erhalten habe und auch viel Eigenleistung in die Modernisierung der Sportanlage stecke. Die Förderung einer Rasensprengeranlage sei auch wirtschaftlich sinnvoll.

Der Ausschussvorsitzende ließ über die nachfolgende Beschlussempfehlung abstimmen.

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig