Beschluss: zur Kenntnis genommen


Herr BGM Kater führte aus, dass zum 01.01.2020 die neue Sportförderrichtlinie der Stadt Vechta und mit Ihr auch der Innovationsfonds in Kraft getreten sei. Durch den Innovationsfonds sollen neue, zukunftsweisende Ansätze und Prozesse in der Entwicklung von Sport und Bewegung sowie der Vereinsentwicklung angestoßen werden. Eine Förderung werde hierbei in Höhe von 50 % der Aufwendungen gewährt, wobei der Höchstbetrag bei 1.000,- € läge. 

Im Jahr 2020 wurden zwei Anträge auf einen Zuschuss aus dem Innovationsfonds gestellt und bewilligt.

Der Reha- und Behindertensportverein e.V. erhielt insgesamt 1.000,- € für die Digitalisierung diverser Sportangebote während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie.

Des Weiteren erhielt der SFN Vechta e.V. für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für Tischtennis und Badminton 149,94 €. Mit der Anschaffung reagierte der SFN ebenfalls auf die Beschränkungen während der Corona-Pandemie. Die Sportgruppe spielte zuvor überwiegend Kontaktsportarten. Um diese zu vermeiden und dennoch Bewegungsangebote zu schaffen, erfolgte die Umstellung auf Badminton und Tischtennis.