Sitzung: 06.05.2021 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Marktwesen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gleich zu Beginn der
Sitzung informierte Bürgermeister Kristian Kater die Ausschussmitglieder über
den weiterhin gültigen Beschluss des Verwaltungsausschusses aus der Sitzung vom
28. Mai 2020. Dieser besagt, dass die Erhebung der vollen Sondernutzungsgebühren
für Außengastronomie für die Zeit, in der aufgrund der Nds. Verordnung zur
Bekämpfung der der Corona-Pandemie max. 50 % der Plätze der sonst üblichen
Außenbestuhlung belegt werden können, ausgesetzt wird und nicht mehr als 50 %
der Sondernutzungsgebühren berechnet werden. Darüber hinaus kündigte Kater an,
den Bedarf der Gastronomie an Außennutzungen per Befragung zu klären.
Bürgermeister Kater informierte die
Ausschussmitglieder, dass der Thomasmarkt mit der (letzten) Festsetzung vom
30.08.1978 „Ende Oktober eines jeden Jahres“ festgesetzt wurde. Er fand seitdem
am letzten Oktoberwochenende statt. Mit Einführung des Reformationstages
(31.10.) als staatlich anerkannten Feiertag in Niedersachsen könne es nun
vorkommen, das Thomasmarkt und Reformationstag zeitlich zusammenfallen.
In § 3 des Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage
(NFeiertagsG) heißt es: „Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage
sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.“
In §5 des Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs-
und Verkaufszeiten (NLöffVZG) ist unter Absatz 1 zudem geregelt: (…) Nicht
zugelassen werden dürfen Öffnungen (…) für die staatlich anerkannten Feiertage
(…).
Die
Verwaltung beabsichtigt daher, die bestehende Festsetzung neu zu fassen bzw. zu
konkretisieren, um terminliche Überschneidungen zukünftig auszuschließen.
Maßgeblich für die zukünftige Terminierung ist der jeweils vierte Samstag im
Oktober. So wird gewährleistet, dass der Thomasmarkt weiterhin in der dritten
Dekade des Oktobers stattfindet, jedoch ohne mit dem Reformationstag zu
kollidieren.
Eine
Änderung der Festsetzung ist gemäß § 69b (3) Gewerbeordnung (GewO) auf Antrag
möglich.
