Ratsherr Teuber führte in den Tagesordnungspunkt ein. Der Bürgermeister nehme die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung vor. Er erteilte daher Bürgermeister Kater das Wort.

 

Bürgermeister Kater klärte die Ratsmitglieder auf, dass nach § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) Abgeordnete vom Bürgermeister förmlich verpflichtet würden, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Nach § 43 NKomVG seien ehrenamtlich Tätige vor Aufnahme ihrer Tätigkeit durch den Bürgermeister auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen, diese seien:

 

§ 40 NKomVG: Amtsverschwiegenheit

§ 41 NKomVG: Mitwirkungsverbot

§ 42 NKomVG: Vertretungsverbot

 

Entsprechende Paragraphen könnten im NKomVG nachgelesen werden. Eine Ausfertigung des Gesetzes erhalte jeder, sobald die neue Auflage (aufgrund der Novelle des NKomVG) erschienen sei.

 

Alsdann nahm Bürgermeister Kater die Verpflichtung der Ratsmitglieder einzeln und durch Faustgruß (situationsbedingt ersatzweise für den sonst üblichen Handschlag) vor.