Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 


Ratsvorsitzende Göhner gab das Wort an Bürgermeister Kater.

 

Dieser informierte, dass der Rat nach § 81 abs. 2 NKomVG in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters wähle. Diese würden den Bürgermeister in repräsentativen Angelegenheiten, bei der Einberufung des VA, der Leitung der Sitzung des VA und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie deren Pflichtenbelehrung vertreten. Solle es unter den Stellvertreter/innen eine Reihenfolge geben, so werde diese vom Rat bestimmt.

 

Da eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschlossen wurde, gelte:

Es würden drei stellvertretende Bürgermeister/innen in der konstituierenden Sitzung gewählt, die/der dritte stellvertretende Bürgermeister/in werde jedoch vorbehaltlich der Verkündung der Änderung der Hauptsatzung gewählt.

 

Ratsvorsitzende Göhner teilte mit, dass gemäß Geschäftsordnung grundsätzlich schriftlich gewählt werde. Sofern jedoch nur ein Wahlvorschlag gemacht sei, so werde -sofern niemand widerspreche- durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds sei geheim zu wählen. Sofern es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern einer Reihenfolge geben solle, so werde diese nach § 81 Abs. 2 Satz 2 NKomVG vom Rat bestimmt. Bislang sei eine Reihenfolge nicht geregelt worden, daher sei diese nicht existent. Sie bat alsdann um Vorschläge zur Wahl.

 

Die CDU-Fraktion schlug den Beigeordneten Philip Wilming zur Wahl vor.

 

Die SPD-Fraktion schlug den Beigeordneten Sam Schaffhausen vor.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlug den Beigeordneten Bernhard Schwarting, vorbehaltlich der Verkündung der Änderung der Hauptsatzung, vor.

 

Bürgermeister Kater erläuterte, dass drei Wahlvorschläge, entsprechend der Zahl der zu wählenden Stellvertreter gemacht seien. Da es einen Vorschlag pro Stellvertreter gebe, könne per Handzeichen gewählt werden.

 

Ratsvorsitzende Göhner erkundigte sich, ob eine geheime Wahl gewünscht werde. Die Ratsherren Sieveke und Leßel beantragten die Durchführung einer geheimen Wahl.

 

Ratsvorsitzende Göhner rief zum ersten Wahlvorgang auf. Zur Wahl stehe Beigeordneter Philip Wilming.

 

Nach Durchführung der Wahl schloss sie den Wahlvorgang und bat Ratsfrau Bröker und Ratsherrn Schmedes, das Ergebnis der geheimen Wahl festzustellen und ihr mitzuteilen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Beschluss:

 

„Herr Philip Wilming wird zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

25

 

Nein-Stimmen:

7

 

Beigeordneter Wilming nahm auf Befragen der Ratsvorsitzenden die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.

 

 

Ratsvorsitzende Göhner rief zum zweiten Wahlvorgang auf. Zur Wahl stehe Beigeordneter Sam Schaffhausen. Nach Durchführung der Wahl schloss sie den Wahlvorgang und bat Ratsfrau Bröker und Ratsherrn Hölzen, das Ergebnis der geheimen Wahl festzustellen und ihr mitzuteilen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Beschluss:

 

„Herr Sam Schaffhausen wird zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

27

 

Nein-Stimmen:

5

 

Auf Nachfrage der Ratsvorsitzenden nahm Beigeordneter Schaffhausen die Wahl dankend an.

 

 

Im dritten Wahlgang rief Ratsvorsitzende Göhner zur Wahl des Beigeordneten Bernhard Schwarting auf.

 

Nach Durchführung der Wahl schloss sie den Wahlvorgang und bat Ratsfrau Bröker und Ratsherrn Schmedes, das Ergebnis der geheimen Wahl festzustellen und ihr mitzuteilen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Beschluss:

 

„Herr Bernhard Schwarting wird, vorbehaltlich der Verkündung der Änderung der Hauptsatzung, zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt. “

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

28

 

Nein-Stimmen:

3

 

Enthaltungen:

1

 

Ratsvorsitzende Göhner fragte den Beigeordneten Schwarting, ob dieser die Wahl annehmen. Er nahm die Wahl dankend an.

 

Ratsvorsitzende Göhner bat alle gewählten stellvertretenden Bürgermeister nach vorne. Es folgten Gratulationen.