Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

„Die vorstehend aufgeführte Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Vechta wird festgestellt.“

 


Ratsvorsitzende Göhner rief den Tagesordnungspunkt auf. Sie informierte, dass zunächst über die Zahl der Beigeordneten zu entscheiden sei und danach die Beigeordneten zu bestimmen seien.

 

a)      Beschluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG

Ratsvorsitzende Göhner bat Bürgermeister Kater hierzu vorzutragen.

 

Bürgermeister Kater teilte mit, dass nach § 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG in Gemeinden, deren Vertretung nicht mehr als 26 bis 36 Abgeordnete habe, die Zahl der Beigeordneten, also der stimmberechtigten Mitglieder im Verwaltungsausschuss 6 betrage. Über diese Beigeordnetenanzahl sei kein Beschluss zu fassen, da diese gesetzlich vorgegeben sei.

 

Der Rat könne jedoch, sofern der Bedarf bestehe, für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöhe.

 

Die CDU-Fraktion beantragte die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten auf 8, da auch die Zahl der Mitglieder in den Fachausschüssen erhöht werden solle. Mit einer entsprechenden Erhöhung in den vergangenen Ratsperioden habe man darüber hinaus gute Erfahrungen gemacht. Gleichzeitig werde der Antrag auf eine geheime Abstimmung über diesen Beschluss gestellt.

 

Zum Antrag auf geheime Abstimmung informierte Bürgermeister Kater, dass es für diesen Fall nicht ausreiche, dass ein einzelnes Ratsmitglied die geheime Abstimmung beantrage, sondern es sei die Mehrheit der Stimmen hierfür erforderlich.

 

Die SPD-Fraktion sprach sich gegen den Antrag auf Erhöhung der Beigeordnetenanzahl aus, da man wolle, dass sich das Wahlergebnis in allen Ausschüssen widerspiegele. Bei einem Verwaltungsausschuss mit 6 Mitgliedern sei dieses Verhältnis gegeben, bei 8 Beigeordneten jedoch nicht.

 

Bürgermeister Kater erläuterte alsdann die Berechnung der Mitgliederzahlen nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt anhand der in der Anlage beigefügten Berechnungen für den Verwaltungsausschuss mit 6 bzw. 8 Beigeordneten. 

 

Der Verwaltungsausschuss setze sich zusammen aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten, möglichen Grundmandatsträgern sowie der Ersten Stadträtin mit beratender Stimme.

 

Die Verteilung der Beigeordnetensitze im Verwaltungsausschuss erfolge laut Novelle des NKomVG nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Bei der Berechnung der Sitze würden ausschließlich Fraktionen und Gruppen berücksichtigt. Die Linke sowie die AfD würden hier daher nicht berücksichtigt.

 

Ratsvorsitzende Göhner ließ alsdann zunächst über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasste  folgenden Beschluss:

 

„Über den Antrag auf Erhöhung der Zahl der Beigeordneten wird geheim abgestimmt.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

 

Nein-Stimmen:

18

 

Dieser Antrag sei damit abgelehnt.

 

 

Alsdann ließ sie über den Antrag der CDU-Fraktion auf Erhöhung der Zahl der Beigeordneten abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Beschluss:

 

„Die Zahl der Beigeordneten wird nach § 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode von 6 auf 8 erhöht.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

 

Nein-Stimmen:

18

 

Enthaltungen:

1

 

Damit sei auch dieser Antrag abgelehnt und es bleibe bei der gesetzlich vorgegebenen Zahl von 6 Beigeordneten. Ein Beschluss hierüber sei nicht erforderlich.

 

b)      Bestimmung der Beigeordneten und Stellvertreter/innen + Feststellungsbeschluss

 

Ratsvorsitzende Göhner bat Bürgermeister Kater hierzu vorzutragen.

 

Bürgermeister Kater teilte mit, dass sich bei einer Beigeordnetenanzahl von 6 folgende Sitzverteilung für die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses ergebe:

CDU-Fraktion:                                                         3 Sitze

SPD-Fraktion:                                                          2 Sitze

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:                  1 Sitz

WfV-Fraktion:                                                         Grundmandat

Ratsgruppe VCD und FDP:                                  Grundmandat

 

Die Abgeordneten der Linken sowie der AfD gehörten keiner Fraktion oder Gruppe an und würden daher nicht berücksichtigt.

 

Für jeden Beigeordneten sei eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe bestimmt worden seien, würden sich untereinander vertreten.

 

sei eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so könne sie eine zweite Stellvertreterin / einen zweiten Stellvertreter bestimmen.

 

Ratsvorsitzende Göhner bat die Fraktionsvorsitzenden ihre Beigeordneten und Vertreter/innen zu benennen.

 

Die CDU-Fraktion benannte folgende Beigeordnete und Vertreter:

 

Beigeordnete:                                                         Vertreter:

Thomas Frilling                                                        Felix Wehry

Simone Göhner                                                      Annette Wilking

Philip Wilming                                                          Michael Moormann

 

Die SPD-Fraktion benannte folgende Beigeordnete und Vertreter:

 

Beigeordnete:                                                         Vertreter:

Sam Schaffhausen                                                 Alexander Bartz

Simon Kalkhoff                                                       Jana Bröker

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte folgenden Beigeordneten und Vertreter:

 

Beigeordnete:                                                         Vertreter:

Bernhard Schwarting                                            Tobias Thomann

                                                                                      Karl-Heinz Teuber

 

Die Fraktion Wir für Vechta benannte folgenden Grundmandatsträger:

Volker Lampe

 

Die Ratsgruppe VCD und FDP benannte folgenden Grundmandatsträger:

Stephan Sieveke

 

Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Feststellungsbeschluss:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig