Sitzung: 01.11.2021 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: 12/031/2021
„Die vorstehend aufgeführte Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Vechta wird festgestellt.“
Ratsvorsitzende Göhner rief den Tagesordnungspunkt auf. Sie informierte, dass zunächst über die Zahl der Beigeordneten zu entscheiden sei und danach die Beigeordneten zu bestimmen seien.
a) Beschluss über die Erhöhung der Zahl der
Beigeordneten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG
Ratsvorsitzende Göhner bat Bürgermeister Kater hierzu vorzutragen.
Bürgermeister Kater teilte mit, dass nach § 74 Abs. 2 S. 2
NKomVG in Gemeinden, deren Vertretung nicht mehr als 26 bis 36 Abgeordnete
habe, die Zahl der Beigeordneten, also der stimmberechtigten Mitglieder im
Verwaltungsausschuss 6 betrage. Über diese Beigeordnetenanzahl sei kein
Beschluss zu fassen, da diese gesetzlich vorgegeben sei.
Der Rat könne jedoch, sofern der Bedarf
bestehe, für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der
Beigeordneten um zwei erhöhe.
Die CDU-Fraktion beantragte die Erhöhung
der Zahl der Beigeordneten auf 8, da auch die Zahl der Mitglieder in den
Fachausschüssen erhöht werden solle. Mit einer entsprechenden Erhöhung in den vergangenen
Ratsperioden habe man darüber hinaus gute Erfahrungen gemacht. Gleichzeitig
werde der Antrag auf eine geheime Abstimmung über diesen Beschluss gestellt.
Zum Antrag auf geheime Abstimmung
informierte Bürgermeister Kater, dass es für diesen Fall nicht ausreiche, dass
ein einzelnes Ratsmitglied die geheime Abstimmung beantrage, sondern es sei die
Mehrheit der Stimmen hierfür erforderlich.
Die SPD-Fraktion sprach sich gegen den
Antrag auf Erhöhung der Beigeordnetenanzahl aus, da man wolle, dass sich das
Wahlergebnis in allen Ausschüssen widerspiegele. Bei einem Verwaltungsausschuss
mit 6 Mitgliedern sei dieses Verhältnis gegeben, bei 8 Beigeordneten jedoch
nicht.
Bürgermeister Kater erläuterte alsdann die
Berechnung der Mitgliederzahlen nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt anhand der
in der Anlage beigefügten Berechnungen für den Verwaltungsausschuss mit 6 bzw.
8 Beigeordneten.
Der Verwaltungsausschuss setze sich
zusammen aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten, möglichen
Grundmandatsträgern sowie der Ersten Stadträtin mit beratender Stimme.
Die Verteilung der Beigeordnetensitze im
Verwaltungsausschuss erfolge laut Novelle des NKomVG nach dem
Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Bei der Berechnung der Sitze würden
ausschließlich Fraktionen und Gruppen berücksichtigt. Die Linke sowie die AfD
würden hier daher nicht berücksichtigt.
Ratsvorsitzende Göhner ließ alsdann
zunächst über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.
Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Beschluss:
„Über den Antrag auf Erhöhung der Zahl der
Beigeordneten wird geheim abgestimmt.“
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
14 |
|
Nein-Stimmen: |
18 |
Dieser Antrag sei damit abgelehnt.
Alsdann ließ sie über den Antrag der
CDU-Fraktion auf Erhöhung der Zahl der Beigeordneten abstimmen.
Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden
Beschluss:
„Die Zahl der Beigeordneten wird nach § 74
Abs. 2 S. 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode von 6 auf 8 erhöht.“
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
13 |
|
Nein-Stimmen: |
18 |
|
Enthaltungen: |
1 |
Damit sei auch dieser Antrag abgelehnt und es bleibe bei der gesetzlich vorgegebenen Zahl von 6 Beigeordneten. Ein Beschluss hierüber sei nicht erforderlich.
b)
Bestimmung
der Beigeordneten und Stellvertreter/innen + Feststellungsbeschluss
Ratsvorsitzende
Göhner bat Bürgermeister Kater hierzu vorzutragen.
Bürgermeister
Kater teilte mit, dass sich bei einer Beigeordnetenanzahl von 6 folgende
Sitzverteilung für die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses ergebe:
CDU-Fraktion: 3
Sitze
SPD-Fraktion: 2
Sitze
Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen: 1
Sitz
WfV-Fraktion: Grundmandat
Ratsgruppe
VCD und FDP: Grundmandat
Die
Abgeordneten der Linken sowie der AfD gehörten keiner Fraktion oder Gruppe an
und würden daher nicht berücksichtigt.
Für jeden
Beigeordneten sei eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter zu bestimmen.
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe
bestimmt worden seien, würden sich untereinander vertreten.
sei eine
Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten,
so könne sie eine zweite Stellvertreterin / einen zweiten Stellvertreter
bestimmen.
Ratsvorsitzende
Göhner bat die Fraktionsvorsitzenden ihre Beigeordneten und Vertreter/innen zu
benennen.
Die CDU-Fraktion benannte folgende
Beigeordnete und Vertreter:
Beigeordnete: Vertreter:
Thomas
Frilling Felix
Wehry
Simone
Göhner Annette
Wilking
Philip
Wilming Michael
Moormann
Die SPD-Fraktion benannte folgende
Beigeordnete und Vertreter:
Beigeordnete: Vertreter:
Sam
Schaffhausen Alexander
Bartz
Simon
Kalkhoff Jana
Bröker
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte
folgenden Beigeordneten und Vertreter:
Beigeordnete: Vertreter:
Bernhard
Schwarting Tobias
Thomann
Karl-Heinz
Teuber
Die Fraktion Wir für Vechta benannte
folgenden Grundmandatsträger:
Volker
Lampe
Die Ratsgruppe VCD und FDP benannte
folgenden Grundmandatsträger:
Stephan
Sieveke
Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Feststellungsbeschluss:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |