Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1

„Die anliegend beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Vechta wird beschlossen.“

 


Ratsvorsitzende Göhner bat den Bürgermeister dazu vorzutragen.

 

Bürgermeister Kater informierte, dass gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters wähle. Die Hauptsatzung sehe aktuell vor, dass der Rat zwei ehrenamtliche Vertreter/innen wähle. Um hier auch für die Zukunft eine flexible Handhabung zu ermöglichen, sei zu überlegen, die gesetzliche Regelung in die Hauptsatzung zu übernehmen und sich nicht auf eine konkrete Zahl der Stellvertreter/innen festzulegen. Der Verwaltungsausschuss habe im Rahmen der Vorberatung in seiner Sitzung am 12.10.2021 einen einstimmigen Beschluss gefasst.

 

Für den Beschluss sei die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Vertretung (mindestens 17 Stimmen) erforderlich. Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sei der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt worden.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

31

 

Nein-Stimmen:

1