Sitzung: 01.11.2021 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1
Vorlage: 2021/0309
„Die anliegend beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Vechta wird beschlossen.“
Ratsvorsitzende
Göhner bat den Bürgermeister dazu vorzutragen.
Bürgermeister
Kater informierte, dass gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG die Vertretung in ihrer ersten
Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen
des Bürgermeisters wähle. Die Hauptsatzung sehe aktuell vor, dass der Rat zwei
ehrenamtliche Vertreter/innen wähle. Um hier auch für die Zukunft eine flexible
Handhabung zu ermöglichen, sei zu überlegen, die gesetzliche Regelung in die
Hauptsatzung zu übernehmen und sich nicht auf eine konkrete Zahl der
Stellvertreter/innen festzulegen. Der Verwaltungsausschuss habe im Rahmen der
Vorberatung in seiner Sitzung am 12.10.2021 einen einstimmigen Beschluss
gefasst.
Für den Beschluss sei die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Vertretung (mindestens 17 Stimmen) erforderlich. Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sei der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt worden.
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
31 |
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Nein-Stimmen: |
1 |