Sitzung: 02.11.2021 Ortsrat Langförden
Vorlage: 12/032/2021
Ortsbürgermeister
Kläne informierte, dass nach § 91 Abs. 4 S. 4 NKomVG die Mitglieder des
Ortsrates vom Ortsbürgermeister förmlich verpflichtet würden, ihre Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Nach § 43 NKomVG
seien ehrenamtlich Tätige vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach
den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen, diese seien:
§ 40 NKomVG:
Amtsverschwiegenheit
§ 41 NKomVG:
Mitwirkungsverbot
§ 42 NKomVG: Vertretungsverbot
Diese Paragraphen könnten im NKomVG nachgelesen werden. Eine Ausfertigung des Gesetzes stelle die Stadt Vechta zur Verfügung, sobald die neue Auflage erschienen sei. Er nahm die Verpflichtung der Ortsratsmitglieder einzeln durch Faustgruß (als situationsbedingte Alternative zum sonst üblichen „Handschlag“) vor.