Ortsbürgermeister Lübbe führte in den Sachverhalt ein. Er verwies auf den IV. Abschnitt der Geschäftsordnung und verlas § 27 der Geschäftsordnung. Anschließend bat er Bürgermeister Kater dazu vorzutragen.

 

Bürgermeister Kater informierte, dass sich der Rat nach § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung gebe. Diese gelte auch für den Ortsrat Langförden und regele Einzelheiten des Verfahrens und die Zusammenarbeit mit dem Ortsrat, dem Verwaltungsausschuss und den Fachausschüssen.

 

Der Rat habe in seiner gestrigen konstituierenden Sitzung beschlossen, die aktuelle Geschäftsordnung zunächst zu übernehmen, um diese dann in der nächsten Zeit zu überarbeiten. Unter anderem seien Anpassungen aufgrund der Novellierung des NKomVG vorzunehmen. Über Änderungen der Geschäftsordnung werde der Ortsrat dann natürlich informiert.

 

Auf Nachfrage klärte Bürgermeister Kater auf, dass entsprechend der erfolgten Bestätigung durch jedes Ortsratsmitglied, alle ihre Sitzungsunterlagen in digitaler Form erhielten. Alle Ortsratsmitglieder würden fristgerecht informiert, sobald Einladungen, Niederschriften der Ortsratssitzungen im Ratsinformationssystem zur Verfügung stehen.