Sitzung: 02.11.2021 Ortsrat Langförden
Vorlage: 12/033/2021
Ortsbürgermeister
Lübbe führte in den Sachverhalt ein. Er verwies auf den IV. Abschnitt der
Geschäftsordnung und verlas § 27 der Geschäftsordnung. Anschließend bat er
Bürgermeister Kater dazu vorzutragen.
Bürgermeister
Kater informierte, dass sich der Rat nach § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung
gebe. Diese gelte auch für den Ortsrat Langförden und regele Einzelheiten des
Verfahrens und die Zusammenarbeit mit dem Ortsrat, dem Verwaltungsausschuss und
den Fachausschüssen.
Der Rat habe in
seiner gestrigen konstituierenden Sitzung beschlossen, die aktuelle
Geschäftsordnung zunächst zu übernehmen, um diese dann in der nächsten Zeit zu
überarbeiten. Unter anderem seien Anpassungen aufgrund der Novellierung des NKomVG
vorzunehmen. Über Änderungen der Geschäftsordnung werde der Ortsrat dann
natürlich informiert.
Auf Nachfrage
klärte Bürgermeister Kater auf, dass entsprechend der erfolgten Bestätigung
durch jedes Ortsratsmitglied, alle ihre Sitzungsunterlagen in digitaler Form
erhielten. Alle Ortsratsmitglieder würden fristgerecht informiert, sobald
Einladungen, Niederschriften der Ortsratssitzungen im Ratsinformationssystem
zur Verfügung stehen.