„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus
Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte,
Sprengepielstraße 38 in 49377 Vechta wird beauftragt, zur Angebotssumme von
12.800,-- € (netto) die Jahresabschlussprüfung des Wasserwerkes nach § 157 Abs.
1 NKomVG für das Wirtschaftsjahr 2021 durchzuführen.“
Der Ausschussvorsitzende, Herr Dalinghaus,
führte thematisch kurz in den Tagesordnungspunkt ein und übergab sodann das Wort an
Werkleiter Kampers.
Werkleiter
Kampers begrüßte auch seinerseits die Anwesenden zur Betriebsausschusssitzung.
Er wolle vor dem Einstieg in den Tagesordnungspunkt noch die Gelegenheit nutzen
und den Ausschussmitgliedern für die Zusammenarbeit innerhalb des
Betriebsausschusses danken. Dadurch, dass in diesem Jahr die Kommunalwahl
stattgefunden habe, wäre dies nun die letzte Sitzung in dieser Konstellation
des Betriebsausschusses. Insbesondere bedankte Herr Kampers sich bei dem
aktuellen Betriebsausschussvorsitzenden, Herrn Dalinghaus, und auch dem
ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Dr. Siemer für die gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Herr Kampers hob hervor, dass das Wasserwerk Vechta gemeinsam
mit den Betriebsausschussmitgliedern zahlreiche Projekte auf den Weg bringen
und teilweise auch bereits abschließen konnte. Beispielhaft nannte er hierzu
Projekte wie die Erneuerung der Luftverteilungsleitungen, die Installation
einer Versuchsanlage (Machbarkeitsstudie) oder die Erneuerung des
Reinwasserpumpwerkes im Erdhochbehälter (EHB). Der zweite Werksausgang stelle
eine Maßnahme dar, die sich maßgeblich auf die Versorgungssicherheit im Stadtgebiet
auswirken würde, so Kampers weiter. Er stellte heraus, dass viele dieser
Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Wasserwerkes maßgebend gewesen seien.
Mit der Sanierung und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes sowie dem Neubau der
Wasseraufbereitung seien Maßnahmen beschlossen worden, die die Zukunft des
Wasserwerkes langfristig sichern würden. Der Werkleiter stellte fest, dass es
sich in seiner Gesamtheit um das größte Investitionsvolumen seit dem damaligen
Neubau des Wasserwerkes handeln würde. Ebenfalls verdeutlichte er noch einmal,
dass es bei der Sparte „Parken“ sogar zu einer Verdreifachung der Anlagen
gekommen sei. So sei man inzwischen neben der Tiefgarage am Krankenhaus auch
für das Parkhaus am Bahnhof und das Fahrradparkhaus in der Mobilitätsstation
zuständig. In Bezug auf die Sparten des Wasserwerkes Vechta sei auch noch
hervorzuheben, dass es hier eine maßgebliche Erweiterung des Aufgabenspektrums
gegeben habe. So sei in den letzten Jahren neben der Bewirtschaftung der
Blockheizkraftwerke auch die Elektromobilität und der Bau und Betrieb
von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Wasserstoff hinzugekommen.
Werkleiter
Kampers berichtete, dass die letzten Jahre sehr herausfordernd gewesen seien,
wie die soeben genannte Aufzählung an Maßnahmen zeige, und bedankte sich auf
diesem Weg noch einmal für die gemeinsam erarbeitete Zukunftsausrichtung und
die damit einhergehende außerordentliche Leistung und das Vertrauen bei den
Betriebsausschussmitgliedern.
Der Ausschussvorsitzende sprach dann wiederum
Werkleiter Kampers ebenfalls seinen Dank aus und stellte heraus, dass durch den
außerordentlichen Einsatz sowie die gemeinsame Arbeit das Wasserwerk nachhaltig
vorangetrieben wurde.
Sodann führte Werkleiter Kampers erneut kurz in
den Tagesordnungspunkt ein und wies darauf hin, dass
in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse des Wasserwerkes ausschließlich von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften / Wirtschaftsprüfern durchgeführt worden
seien. In den vergangenen Jahren habe man die diesbezüglichen Aufträge an die
ECOVIS / WSLP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vechta vergeben.
Für
diese Vergaben sei originär das örtliche Rechnungsprüfungsamt zuständig, gab
Werkleiter Kampers weiter an. Diese Vergaben würden auf der Grundlage des § 157
NKomVG erfolgen, wonach das örtliche RPA diese Prüfung auf einen fachlich
ausgestatteten Dritten übertragen könne; mithin nahezu ausschließlich
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Dies wiederum sei in den unterschiedlichen
Buchführungssystemen des HGB und NKR sowie weiterer unterschiedlicher
Voraussetzungen zu den Jahresabschlüssen der Kernverwaltung begründet. Das
Rechnungsprüfungsamt könne quo Amtes diese Aufträge erteilen oder das
Einvernehmen zur Beauftragung durch den Eigenbetrieb herstellen. Aufgrund
steuerlicher Vorteile sei in der Vergangenheit der Weg über die
Einvernehmens-Herstellung gewählt worden.
Zunächst
beschränkt auf das Wirtschaftsjahr 2020 habe sich das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta zu Beginn des Jahres 2021 in seiner
Prüfplanung ausnahmsweise dazu entschieden, diese schwierige Prüfung selbst
vorzunehmen, führte Kampers weiter aus. Gründe hierfür seien, dass das RPA
unterjährig durch Kassenprüfungen, Vergaberechtsprüfungen und beratende
Prüfungsleistung ohnehin in vielen Geschäftsprozessen eingebunden sei, des
Weiteren ein besseres Gesamtgefühl für das komplexe Zahlenwerk einschließlich
Spartenrechnung gewinnen wolle und schlussendlich damit auch eine tatsächliche
finanzielle Einsparung für das Wasserwerk verbunden sei.
Daraufhin wurde angefragt, warum das
Rechnungsprüfungsamt nicht auch die Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2021
übernehmen würde. Bürgermeister Kater führte aus, dass die Beurteilung dieser
Frage ausschließlich in der Zuständigkeit und
Verantwortung der neuen Leitung des Rechnungsprüfungsamtes liegen würde. Aus
diesem Grunde habe der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 eine externe Prüfung - wie in der Vergangenheit -
präferiert und das Verfahren hierfür aufgenommen. Da die ECOVIS / WSLP GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ECOVIS)
bereits seit sieben Jahren diese Prüfung durchgeführt habe, sei zur Vermeidung
von "Tunnelblicken" ein Wechsel angezeigt; dies sei ein
berufsübliches Vorgehen.
Werkleiter Kampers informierte darüber, dass
seitens des Rechnungsprüfungsamtes für das Wirtschaftsjahr 2021 beabsichtigt
sei, die Prüfung des Jahresabschlusses an Freese Feldhaus Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte zu vergeben. Die Kosten würden
sich auf ca. 12.800 € (netto) belaufen.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes gab Herr
Kampers an, dass an ECOVIS in den Jahren zuvor ca. 9.500 € (netto) gezahlt
wurde. Aufgrund der Erweiterung der Sparten (E-Mobilität, Photovoltaik,
Parkhäuser) sei der preisliche Anstieg jedoch gerechtfertigt.
Der Betriebsausschuss fasste folgenden
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |