Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Sprengepielstraße 38 in 49377 Vechta wird beauftragt, zur Angebotssumme von 12.800,-- € (netto) die Jahresabschlussprüfung des Wasserwerkes nach § 157 Abs. 1 NKomVG für das Wirtschaftsjahr 2021 durchzuführen.“


Der Ausschussvorsitzende, Herr Dalinghaus, führte thematisch kurz in den Tagesordnungspunkt ein und übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.

Werkleiter Kampers begrüßte auch seinerseits die Anwesenden zur Betriebsausschusssitzung. Er wolle vor dem Einstieg in den Tagesordnungspunkt noch die Gelegenheit nutzen und den Ausschussmitgliedern für die Zusammenarbeit innerhalb des Betriebsausschusses danken. Dadurch, dass in diesem Jahr die Kommunalwahl stattgefunden habe, wäre dies nun die letzte Sitzung in dieser Konstellation des Betriebsausschusses. Insbesondere bedankte Herr Kampers sich bei dem aktuellen Betriebsausschussvorsitzenden, Herrn Dalinghaus, und auch dem ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Dr. Siemer für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Herr Kampers hob hervor, dass das Wasserwerk Vechta gemeinsam mit den Betriebsausschussmitgliedern zahlreiche Projekte auf den Weg bringen und teilweise auch bereits abschließen konnte. Beispielhaft nannte er hierzu Projekte wie die Erneuerung der Luftverteilungsleitungen, die Installation einer Versuchsanlage (Machbarkeitsstudie) oder die Erneuerung des Reinwasserpumpwerkes im Erdhochbehälter (EHB). Der zweite Werksausgang stelle eine Maßnahme dar, die sich maßgeblich auf die Versorgungssicherheit im Stadtgebiet auswirken würde, so Kampers weiter. Er stellte heraus, dass viele dieser Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Wasserwerkes maßgebend gewesen seien. Mit der Sanierung und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes sowie dem Neubau der Wasseraufbereitung seien Maßnahmen beschlossen worden, die die Zukunft des Wasserwerkes langfristig sichern würden. Der Werkleiter stellte fest, dass es sich in seiner Gesamtheit um das größte Investitionsvolumen seit dem damaligen Neubau des Wasserwerkes handeln würde. Ebenfalls verdeutlichte er noch einmal, dass es bei der Sparte „Parken“ sogar zu einer Verdreifachung der Anlagen gekommen sei. So sei man inzwischen neben der Tiefgarage am Krankenhaus auch für das Parkhaus am Bahnhof und das Fahrradparkhaus in der Mobilitätsstation zuständig. In Bezug auf die Sparten des Wasserwerkes Vechta sei auch noch hervorzuheben, dass es hier eine maßgebliche Erweiterung des Aufgabenspektrums gegeben habe. So sei in den letzten Jahren neben der Bewirtschaftung der Blockheizkraftwerke auch die Elektromobilität und der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Wasserstoff hinzugekommen.

Werkleiter Kampers berichtete, dass die letzten Jahre sehr herausfordernd gewesen seien, wie die soeben genannte Aufzählung an Maßnahmen zeige, und bedankte sich auf diesem Weg noch einmal für die gemeinsam erarbeitete Zukunftsausrichtung und die damit einhergehende außerordentliche Leistung und das Vertrauen bei den Betriebsausschussmitgliedern.

Der Ausschussvorsitzende sprach dann wiederum Werkleiter Kampers ebenfalls seinen Dank aus und stellte heraus, dass durch den außerordentlichen Einsatz sowie die gemeinsame Arbeit das Wasserwerk nachhaltig vorangetrieben wurde.

Sodann führte Werkleiter Kampers erneut kurz in den Tagesordnungspunkt ein und wies darauf hin, dass in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse des Wasserwerkes ausschließlich von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften / Wirtschaftsprüfern durchgeführt worden seien. In den vergangenen Jahren habe man die diesbezüglichen Aufträge an die ECOVIS / WSLP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vechta vergeben.

Für diese Vergaben sei originär das örtliche Rechnungsprüfungsamt zuständig, gab Werkleiter Kampers weiter an. Diese Vergaben würden auf der Grundlage des § 157 NKomVG erfolgen, wonach das örtliche RPA diese Prüfung auf einen fachlich ausgestatteten Dritten übertragen könne; mithin nahezu ausschließlich Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Dies wiederum sei in den unterschiedlichen Buchführungssystemen des HGB und NKR sowie weiterer unterschiedlicher Voraussetzungen zu den Jahresabschlüssen der Kernverwaltung begründet. Das Rechnungsprüfungsamt könne quo Amtes diese Aufträge erteilen oder das Einvernehmen zur Beauftragung durch den Eigenbetrieb herstellen. Aufgrund steuerlicher Vorteile sei in der Vergangenheit der Weg über die Einvernehmens-Herstellung gewählt worden.

Zunächst beschränkt auf das Wirtschaftsjahr 2020 habe sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta zu Beginn des Jahres 2021 in seiner Prüfplanung ausnahmsweise dazu entschieden, diese schwierige Prüfung selbst vorzunehmen, führte Kampers weiter aus. Gründe hierfür seien, dass das RPA unterjährig durch Kassenprüfungen, Vergaberechtsprüfungen und beratende Prüfungsleistung ohnehin in vielen Geschäftsprozessen eingebunden sei, des Weiteren ein besseres Gesamtgefühl für das komplexe Zahlenwerk einschließlich Spartenrechnung gewinnen wolle und schlussendlich damit auch eine tatsächliche finanzielle Einsparung für das Wasserwerk verbunden sei.

Daraufhin wurde angefragt, warum das Rechnungsprüfungsamt nicht auch die Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 übernehmen würde. Bürgermeister Kater führte aus, dass die Beurteilung dieser Frage ausschließlich in der Zuständigkeit und Verantwortung der neuen Leitung des Rechnungsprüfungsamtes liegen würde. Aus diesem Grunde habe der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 eine externe Prüfung - wie in der Vergangenheit - präferiert und das Verfahren hierfür aufgenommen. Da die ECOVIS / WSLP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ECOVIS) bereits seit sieben Jahren diese Prüfung durchgeführt habe, sei zur Vermeidung von "Tunnelblicken" ein Wechsel angezeigt; dies sei ein berufsübliches Vorgehen.

Werkleiter Kampers informierte darüber, dass seitens des Rechnungsprüfungsamtes für das Wirtschaftsjahr 2021 beabsichtigt sei, die Prüfung des Jahresabschlusses an Freese Feldhaus Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte zu vergeben. Die Kosten würden sich auf ca. 12.800 € (netto) belaufen.

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes gab Herr Kampers an, dass an ECOVIS in den Jahren zuvor ca. 9.500 € (netto) gezahlt wurde. Aufgrund der Erweiterung der Sparten (E-Mobilität, Photovoltaik, Parkhäuser) sei der preisliche Anstieg jedoch gerechtfertigt.

Der Betriebsausschuss fasste folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0