Sitzung: 04.10.2021 Betriebsausschuss
- „Die Werkleitung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen und
Vergabeverfahren zur Erreichung der Klimaneutralität vorzunehmen. Die
dafür notwendigen Finanzmittel werden durch gegenseitige Deckungsfähigkeit
über den Wirtschaftsplan 2021 ff ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig (7 Ja-Stimmen) |
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- Die Werkleitung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen und
Vergabeverfahren zur Auslegung und Installation der Photovoltaikanlagen
auf dem Verwaltungsgebäude als auch dem Erdhochbehälter vorzunehmen. Die
dafür notwendigen Finanzmittel werden über den Wirtschaftsplan 2022 ff
ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: 6 Enthaltung: 1 |
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Der Betriebsausschuss ist
fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Entwicklung zu informieren
Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an
Werkleiter Kampers.
Werkleiter Kampers berichtete, dass das Wasserwerk
Vechta sich bereits mit diversen Maßnahmen zur Einsparung von CO2
beschäftige. In diesem Zusammenhang erläuterte er noch einmal das bereits
bestehende Energiemanagementsystem nach DIN 50001, welches jährlich durch den
DVGW auditiert würde.
In Bezug auf die Klimaneutralität informierte Kampers
umfassend über den Ausgangspunkt – den Corporate Carbon Footprint (CCF) – und
die weiteren Schritte hin zur Klimaneutralität. Für die Begleitung dieses
Prozesses solle ein Fachunternehmen beauftragt werden. Kampers informierte
darüber, dass sich die Kosten hierfür auf ca. 2.000 € belaufen würden.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes ergänzte er,
dass es unabdingbar sei, dass das Wasserwerk auch Arbeitszeit investiere, da
ein erheblicher Umfang an Daten geliefert werden müsse. Werkleiter Kampers
versicherte, dass dies mit dem vorhanden Personal zu bewältigen sei, da das
Energiemanagementsystem schon einen Großteil an Daten liefern könne. Zudem sei
die Klimaneutralität zunächst nur für die Sparte „Wasser“ geplant.
Ein Ausschussmitglied fragte an, welche Möglichkeiten
der CO2-Kompensation vorstellbar wären. Werkleiter Kampers stellte
dar, dass bereits Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf den Bestandsgebäuden bei
dem Wasserwerk vorhanden seien und die Möglichkeit bestünde, auf dem neuen
Verwaltungsgebäude und dem Erdhochbehälter (EHB) zusätzliche PV-Anlagen zu
errichten. Zudem verwies er in diesem Zusammenhang auf den noch folgenden TOP
06 zum Thema „Freiflächenphotovoltaikanlage“. Für die Emissionen, die hierdurch
nicht gedeckt würden, bestünde die Möglichkeit sich an zertifizierten Projekten
zum Klimaschutz zu beteiligen.
Der Ausschussvorsitzende stellte an dieser Stelle
fest, dass erst einmal die Ermittlung der CO2-Bilanz, wie
angestrebt, erfolgen müsse. Erst im Weiteren könne die Notwendigkeit von
weiteren Projekten zur CO2 Reduzierung geprüft werden.
Bürgermeister Kater hob hervor, dass es hier auch um
eine Sensibilisierung für das Thema Klimaneutralität gehen würde. Man müsse
sich bewusst darüber sein, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser
CO2 erzeuge. In diesem Zusammenhang würde es auch um Benchmarking
gehen und insbesondere um die Darstellung, welche Maßnahmen möglich seien, um
die Trinkwasserproduktion klimaneutral oder zumindest klimaschützend zu
gestalten.
Ein Ausschussmitglied fragte an, ob neben den
PV-Anlagen auch über Geothermie nachgedacht würde. Bürgermeister Kater
entgegnete hier, dass es sich bei Geothermie häufig zunächst um die Versorgung
der Wohnbebauung handeln würde und aus diesem Grund thematisch eher bei dem
Fachdienst Gebäudemanagement angesiedelt sei, als bei dem Wasserwerk.
Werkleiter Kampers erläuterte, dass im Rahmen der Tiefengeothermie durchaus
Potential und Möglichkeiten bestünden, erhebliche Mengen CO2
einzusparen. Hierfür würde jedoch die Sparte „Strom“ bedient werden müssen. Er
wies weiter darauf hin, dass Bohrungen bis zu einer Tiefe von 5.000 m
erforderlich wären und man insbesondere im Wasserschutzgebiet versuche, diese
Bohrungen zu vermeiden. Dies sei zu unterscheiden von der oberflächennahen
Geothermie, für die nur Bohrungen bis zu max. 400 m Tiefe erforderlich seien.
Der Betriebsausschuss fasste sodann folgende
Beschlüsse: