1. „Die Werkleitung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen und Vergabeverfahren zur Erreichung der Klimaneutralität vorzunehmen. Die dafür notwendigen Finanzmittel werden durch gegenseitige Deckungsfähigkeit über den Wirtschaftsplan 2021 ff ausgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig (7 Ja-Stimmen)

 

 

  1. Die Werkleitung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen und Vergabeverfahren zur Auslegung und Installation der Photovoltaikanlagen auf dem Verwaltungsgebäude als auch dem Erdhochbehälter vorzunehmen. Die dafür notwendigen Finanzmittel werden über den Wirtschaftsplan 2022 ff ausgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      6

Enthaltung:       1

 

 

 

Der Betriebsausschuss ist fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Entwicklung zu informieren

 

 


Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.

Werkleiter Kampers berichtete, dass das Wasserwerk Vechta sich bereits mit diversen Maßnahmen zur Einsparung von CO2 beschäftige. In diesem Zusammenhang erläuterte er noch einmal das bereits bestehende Energiemanagementsystem nach DIN 50001, welches jährlich durch den DVGW auditiert würde.

In Bezug auf die Klimaneutralität informierte Kampers umfassend über den Ausgangspunkt – den Corporate Carbon Footprint (CCF) – und die weiteren Schritte hin zur Klimaneutralität. Für die Begleitung dieses Prozesses solle ein Fachunternehmen beauftragt werden. Kampers informierte darüber, dass sich die Kosten hierfür auf ca. 2.000 € belaufen würden.

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes ergänzte er, dass es unabdingbar sei, dass das Wasserwerk auch Arbeitszeit investiere, da ein erheblicher Umfang an Daten geliefert werden müsse. Werkleiter Kampers versicherte, dass dies mit dem vorhanden Personal zu bewältigen sei, da das Energiemanagementsystem schon einen Großteil an Daten liefern könne. Zudem sei die Klimaneutralität zunächst nur für die Sparte „Wasser“ geplant.

Ein Ausschussmitglied fragte an, welche Möglichkeiten der CO2-Kompensation vorstellbar wären. Werkleiter Kampers stellte dar, dass bereits Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf den Bestandsgebäuden bei dem Wasserwerk vorhanden seien und die Möglichkeit bestünde, auf dem neuen Verwaltungsgebäude und dem Erdhochbehälter (EHB) zusätzliche PV-Anlagen zu errichten. Zudem verwies er in diesem Zusammenhang auf den noch folgenden TOP 06 zum Thema „Freiflächenphotovoltaikanlage“. Für die Emissionen, die hierdurch nicht gedeckt würden, bestünde die Möglichkeit sich an zertifizierten Projekten zum Klimaschutz zu beteiligen.

Der Ausschussvorsitzende stellte an dieser Stelle fest, dass erst einmal die Ermittlung der CO2-Bilanz, wie angestrebt, erfolgen müsse. Erst im Weiteren könne die Notwendigkeit von weiteren Projekten zur CO2 Reduzierung geprüft werden.

Bürgermeister Kater hob hervor, dass es hier auch um eine Sensibilisierung für das Thema Klimaneutralität gehen würde. Man müsse sich bewusst darüber sein, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser CO2 erzeuge. In diesem Zusammenhang würde es auch um Benchmarking gehen und insbesondere um die Darstellung, welche Maßnahmen möglich seien, um die Trinkwasserproduktion klimaneutral oder zumindest klimaschützend zu gestalten.

Ein Ausschussmitglied fragte an, ob neben den PV-Anlagen auch über Geothermie nachgedacht würde. Bürgermeister Kater entgegnete hier, dass es sich bei Geothermie häufig zunächst um die Versorgung der Wohnbebauung handeln würde und aus diesem Grund thematisch eher bei dem Fachdienst Gebäudemanagement angesiedelt sei, als bei dem Wasserwerk. Werkleiter Kampers erläuterte, dass im Rahmen der Tiefengeothermie durchaus Potential und Möglichkeiten bestünden, erhebliche Mengen CO2 einzusparen. Hierfür würde jedoch die Sparte „Strom“ bedient werden müssen. Er wies weiter darauf hin, dass Bohrungen bis zu einer Tiefe von 5.000 m erforderlich wären und man insbesondere im Wasserschutzgebiet versuche, diese Bohrungen zu vermeiden. Dies sei zu unterscheiden von der oberflächennahen Geothermie, für die nur Bohrungen bis zu max. 400 m Tiefe erforderlich seien.

Der Betriebsausschuss fasste sodann folgende Beschlüsse: