Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

„Die Werkleitung wird damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich III der Stadt Vechta die Installation einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Flurstück 102/2, Flur 21, Gemarkung Oythe zu prüfen und insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu klären.

 

Der Betriebsausschuss ist fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Entwicklung zu informieren.“

 

 


Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.

Werkleiter Kampers berichtete, dass das Wasserwerk Vechta die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage beabsichtige und stellte mit Verweis auf die Beschlussvorlage kurz den derzeitigen Planungsstand vor. Er stellte dar, dass eine Anlage mit einer Größe von ca. 500 kWp einen Platzbedarf von ca. 6.500 m² erfordere. Hierzu gab er ergänzend an, dass das gesamte Flurstück (Flurstück 102/2, Flur 21, Gemarkung Oythe) eine Größe von ca. 25.000 m² umfasse. Diese Fläche würde im Wasserschutzgebiet liegen und sich für viele Formen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nicht eignen.

Kampers gab an, dass bei dem Wasserwerk derzeit mit einem Verbrauch von ca. 1,2 Mio. kW pro Jahr zu rechnen sei. Er gehe davon aus, dass ca. 95 % des selbsterzeugten Stromes durch das Wasserwerk selbst genutzt werden könne. Nach überschlägigen Berechnungen könne man durch die Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Kostensenkung von ca. 85.000 € z.B. bei den Strombezugskosten rechnen. Hier müsse aber noch u.a. die Abschreibung gegengerechnet werden.

Er informierte darüber, dass die geplante Anlage vermutlich nur ca. 70-80 m von dem vorhandenen Trafo des Wasserwerkes entfernt errichtet werden könne. Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes gab er an, dass das Trafo eine Sammelstelle darstellen würde und beispielsweise auch die Pumpen des Wasserwerkes und die Brunnen von hier mit Strom versorgt würden. Kampers ergänzte, dass auch nach der Installation der Freiflächenphotovoltaikanlage zusätzlich Strom aus dem Netz bezogen werden müsse.

Werkleiter Kampers kündigte mit Verweis auf das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) an, dass noch Gespräche mit dem Landkreis Vechta bzgl. der Umsetzbarkeit geführt werden müssten.

Er stellte klar, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt nur darum gehen würde, dass das Wasserwerk die Möglichkeit erhalte, sich weiter mit der Thematik zu befassen und die Voraussetzungen zu klären.

Ein Ausschussmitglied erkundigte sich nach den Investitionskosten für eine PV-Anlage dieser Größenordnung und ob es möglicherweise Zuschüsse gäbe. Weiter wurde angefragt, ob die restlichen 5 % mit einem Speicher gepuffert werden könnten. Werkleiter Kampers gab in Bezug auf die Investitionskosten eine grobe Einschätzung von ca. 700-800 € pro kWp ab. Weiter führte er aus, dass es grundsätzlich eine Förderung der NBank für einen Speicher geben würde. Aufgrund des permanent anstehenden hohen Verbrauches würde aus seiner Sicht in diesem konkreten Fall ein Speicher jedoch keinen Sinn machen.

Ein Ausschussmitglied bat darum, dass eine Fläche in Calveslage ebenfalls für eine Freiflächenphotovoltaikanlage betrachtet würde. Herr Bürgermeister Kater sagte die Inaugenscheinnahme zu.

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes erläuterte Werkleiter Kampers eine mögliche Bauweise der Freiflächenphotovoltaikanlage. Es würden Pfeiler/Stützen in den Boden gerammt und darauf dann das Paneel geschraubt.

Die Ausschussmitglieder unterhielten sich über die Auswirkungen, falls die Sonne nicht genug scheinen sollte. Ein Ausschussmitglied merkte an, dass die Paneele inzwischen so sensibel seien, dass auch bei bewölkten Himmel Strom erzeugt würde.

In Bezug auf das RROP führte ein Ausschussmitglied an, dass dort von einer Montage „vorzugsweise auf Dächern“ die Rede sei. Dies würde eine Alternative nicht generell ausschließen. Hierzu gab Bürgermeister Kater an, dass der Landkreis sicherlich die Möglichkeit einer Steuerung gewährleisten wolle, um so die Landwirtschaft zu schützen. Generell solle man hier die Möglichkeiten abklären.

Der Ausschussvorsitzende gab an, dass die Planungsleistung erst vergeben würde, wenn die Voraussetzungen geklärt seien und es sich hierbei zunächst um einen Grundsatzbeschluss handeln würde. Hierzu merkte Werkleiter Kampers an, dass man dennoch bereits vorher Gespräche mit Planern suchen sollte, um Angebote einzuholen und so eine grobe finanzielle Einschätzung abgeben zu können.

Er gab einen Ausblick darüber, dass der Sachverhalt erneut dem Betriebsausschuss vorgestellt würde, wenn die Voraussetzungen geklärt seien. Dann wäre auch genauer zu betrachten, ob das Vorhaben unter die HOAI fallen würde.

Der Betriebsausschuss fasste sodann folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0