„Die
Werkleitung wird damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich III
der Stadt Vechta die Installation einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem
Flurstück 102/2, Flur 21, Gemarkung Oythe zu prüfen und insbesondere die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu klären.
Der Betriebsausschuss ist
fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Entwicklung zu informieren.“
Der
Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an
Werkleiter Kampers.
Werkleiter Kampers berichtete, dass das Wasserwerk Vechta die Errichtung
einer Freiflächenphotovoltaikanlage beabsichtige und stellte mit Verweis auf
die Beschlussvorlage kurz den derzeitigen Planungsstand vor. Er stellte dar,
dass eine Anlage mit einer Größe von ca. 500 kWp einen Platzbedarf von ca.
6.500 m² erfordere. Hierzu gab er ergänzend an, dass das gesamte Flurstück (Flurstück 102/2,
Flur 21, Gemarkung Oythe) eine Größe
von ca. 25.000 m² umfasse. Diese Fläche würde im Wasserschutzgebiet liegen und
sich für viele Formen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nicht eignen.
Kampers gab an, dass bei dem Wasserwerk derzeit mit einem Verbrauch von
ca. 1,2 Mio. kW pro Jahr zu rechnen sei. Er gehe davon aus, dass ca. 95 % des
selbsterzeugten Stromes durch das Wasserwerk selbst genutzt werden könne. Nach
überschlägigen Berechnungen könne man durch die Freiflächenphotovoltaikanlage
mit einer Kostensenkung von ca. 85.000 € z.B. bei den Strombezugskosten
rechnen. Hier müsse aber noch u.a. die Abschreibung gegengerechnet werden.
Er informierte darüber, dass die geplante Anlage vermutlich nur ca. 70-80
m von dem vorhandenen Trafo des Wasserwerkes entfernt errichtet werden könne.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes gab er an, dass das Trafo eine
Sammelstelle darstellen würde und beispielsweise auch die Pumpen des
Wasserwerkes und die Brunnen von hier mit Strom versorgt würden. Kampers
ergänzte, dass auch nach der Installation der Freiflächenphotovoltaikanlage
zusätzlich Strom aus dem Netz bezogen werden müsse.
Werkleiter Kampers kündigte mit Verweis auf das Regionale
Raumordnungsprogramm (RROP) an, dass noch Gespräche mit dem Landkreis Vechta
bzgl. der Umsetzbarkeit geführt werden müssten.
Er stellte klar, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt nur darum gehen würde,
dass das Wasserwerk die Möglichkeit erhalte, sich weiter mit der Thematik zu
befassen und die Voraussetzungen zu klären.
Ein Ausschussmitglied erkundigte sich nach den Investitionskosten für
eine PV-Anlage dieser Größenordnung und ob es möglicherweise Zuschüsse gäbe.
Weiter wurde angefragt, ob die restlichen 5 % mit einem Speicher gepuffert
werden könnten. Werkleiter Kampers gab in Bezug auf die Investitionskosten eine
grobe Einschätzung von ca. 700-800 € pro kWp ab. Weiter führte er aus, dass es
grundsätzlich eine Förderung der NBank für einen Speicher geben würde. Aufgrund
des permanent anstehenden hohen Verbrauches würde aus seiner Sicht in diesem
konkreten Fall ein Speicher jedoch keinen Sinn machen.
Ein Ausschussmitglied bat darum, dass eine Fläche in Calveslage ebenfalls
für eine Freiflächenphotovoltaikanlage betrachtet würde. Herr Bürgermeister
Kater sagte die Inaugenscheinnahme zu.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes erläuterte Werkleiter Kampers
eine mögliche Bauweise der Freiflächenphotovoltaikanlage. Es würden
Pfeiler/Stützen in den Boden gerammt und darauf dann das Paneel geschraubt.
Die
Ausschussmitglieder unterhielten sich über die Auswirkungen, falls die Sonne
nicht genug scheinen sollte. Ein Ausschussmitglied merkte an, dass die Paneele
inzwischen so sensibel seien, dass auch bei bewölkten Himmel Strom erzeugt
würde.
In Bezug auf das
RROP führte ein Ausschussmitglied an, dass dort von einer Montage „vorzugsweise
auf Dächern“ die Rede sei. Dies würde eine Alternative nicht generell ausschließen.
Hierzu gab Bürgermeister Kater an, dass der Landkreis sicherlich die
Möglichkeit einer Steuerung gewährleisten wolle, um so die Landwirtschaft zu
schützen. Generell solle man hier die Möglichkeiten abklären.
Der
Ausschussvorsitzende gab an, dass die Planungsleistung erst vergeben würde,
wenn die Voraussetzungen geklärt seien und es sich hierbei zunächst um einen
Grundsatzbeschluss handeln würde. Hierzu merkte Werkleiter Kampers an, dass man
dennoch bereits vorher Gespräche mit Planern suchen sollte, um Angebote
einzuholen und so eine grobe finanzielle Einschätzung abgeben zu können.
Er gab einen
Ausblick darüber, dass der Sachverhalt erneut dem Betriebsausschuss vorgestellt
würde, wenn die Voraussetzungen geklärt seien. Dann wäre auch genauer zu betrachten,
ob das Vorhaben unter die HOAI fallen würde.
Der
Betriebsausschuss fasste sodann folgenden Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |