Beschluss: einstimmig beschlossen

„Zur Förderung von Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung für Dach- und Fassadenbegrünungen, Blühstreifen sowie Regenwassernutzungsanlagen und Versickerungsanlagen wird die vorgestellte Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen beschlossen. Haushaltsmittel sind wie aufgeführt einzuplanen.“

 


Der Ausschussvorsitzende Büssing verwies auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.07.2021, mit dem die Verwaltung aufgefordert werde, eine „Richtlinie zur finanziellen Förderung von nachhaltigem Bauen“ zu entwickeln. Alsdann gab Herr Büssing das Wort an Herrn Schwarting, um dessen Absichten für den Antrag zu erläutern.

 

Herr Schwarting verwies darauf, dass es im Stadtgebiet immer mehr versiegelte Flächen gäbe und es sei wichtig, nun Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und damit auch der Erholung in Vechta zu treffen. Es würden immer mehr Wohn- und Gewerbeflächen erschlossen und dabei würden die Böden zum größten Teil versiegelt. Es sei erforderlich, dass die Stadt ein Konzept erstelle, um alternative Regenwassernutzung, um Anreize für Dach- und Fassadenbegrünung, Blühstreifen und den Bau von privaten Zisternen zu fördern. Dafür solle es einen finanziellen Anreiz geben. Aus der Vorlage könne er entnehmen, dass 50.000,00 € veranschlagt seien. Er sei der Meinung, dass die eingeplanten Haushaltsmittel aufgeteilt werden sollten für private und für gewerbliche Maßnahmen.

 

FBL Scharf stellt alsdann den Entwurf der Richtlinie im Detail vor und erläutert die Regelungen zu den Förderbausteinen: Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen sowie zu Blühstreifen in Industrie- und Gewerbegebieten. Sie erläuterte, dass ein Förderantrag beim Klimaschutzmanager der Stadt gestellt werden könne.

 

FBL Scharf wies darauf hin, dass im Jahr 2022 zunächst 20.000 EUR zur Verfügung stünden. Bei einer starken Nachfrage nach der Förderung könnte die Politik aber über einen Ratsbeschluss weitere Mittel zur Verfügung stellen.

 

BGM Kater befürwortete die Richtlinie als wegweisend für die Zukunft. Durch die Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück kann die Gebühr für das Regenwasser eingespart werden und es kommt so zu einer doppelten Förderung.

 

Die vorgestellte Richtlinie wurde von den Ausschussmitgliedern begrüßt. Sie beinhalte einen sehr positiven Anreizcharakter. In wieweit die eingeplante Fördersumme pro Jahr ausreichen werde, würde die Praxis zeigen. Gegebenenfalls könne der Haushaltsansatz erhöht werden. Auf Nachfrage, wie denn die Bewerbung der Richtlinie erfolgen soll, erläuterte FBL Scharf, dass dies über die Presse, die Internetseite der Stadt aber auch über eine Information an die Bauwilligen bei der Vermarktung der Grundstücke erfolgen solle.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig