Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/044/2021
„Um
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnprojekt inklusive einer
Kitanutzung zu schaffen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 194 „Kita- und Wohnprojekt am Visbeker
Damm“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.
2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4
Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 194
„Kita-
und Wohnprojekt am Visbeker Damm“
Geltungsbereich
BGM Kater erläuterte, dass die Bevölkerung der Stadt Vechta stetig wachse
und der Bedarf an Betreuungseinrichtungen zunehme und passende Grundstücke
gesucht würden. Die Initiative des
Grundstückseigentümers Herrn Muhle, auf einem ca. 4000 m² großen Grundstück am
Visbeker Damm einen Gebäudekomplex mit Kita und Wohnungen zu errichten, sei
daher sehr zu begrüßen.
Daraufhin stellte Herr Jürgen Muhle sich und sein Unternehmen vor. Er und
sein Bruder hätten das Grundstück von ihrem Vater geerbt und zunächst sei keine
besondere Planung dort vorgesehen gewesen; es könne als Wohnfläche für die
eigenen Kinder oder für andere Nutzungen verwendet werden. Inzwischen sei
jedoch das Konzept entwickelt worden, dort ein Kita- und Wohnprojekt zu
errichten und er habe das Architekturbüro Bocklage und Buddelmeyer beauftragt
ein Konzept zu erarbeiten.
Herr Bocklage erläuterte die Planung bei der folgende Vorgaben Beachtung
finden sollten: KITA- und Krippengruppen, Berücksichtigung des Lärmschutzes,
gehobener Standard, Barrierefreiheit, Tiefgarage und oberirdische Stellplätze
für die KITA, altengerechte Ausführung und auch Bereitstellung bezahlbaren
Wohnraums. Es solle ein Gebäude nach dem Standard „KfW 40 EE“ erstellt werden.
Es solle eine Tiefgarage mit der Zufahrt vom Visbeker Damm gebaut werden.
Weiterhin seien im Erdgeschoss 4 Kindergarten-Regelgruppen und 2
Krippengruppenräume vorgesehen und für den Bring- und Abholverkehr der
Kita-Nutzung seien Parkplätze am Haupteingang am Visbeker Damm vorgesehen.
Weitere Parkplätze seien entlang der Erich-Kästner-Straße geplant. In den
Obergeschossen seien insgesamt 24 Wohnungen geplant.
Im Anschluss erfolgte eine Diskussion über die Zuwegung. Am Visbeker Damm
würden mit dem vorgesehenen Projekt in relativ kurzem Abstand 2 weitere Einfahrten
entstehen. Weiterhin wurde über Lärmschutz diskutiert, wobei Herr Bocklage
darauf verwies, dass seitens der Stadt eine Lärmschutzeinrichtung gefordert
werde, falls diese aufgrund des zu erstellenden Immissionsschutzgutachtens
erforderlich sei.
Weiterhin erfolgte eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit des
Verdichtungskonzeptes der Stadt, wenn immer wieder davon abgewichen werde. BGM
Kater erläuterte dazu, dass die Tiefgarage für einen Bauherren erheblich teurer
sei und deshalb der Bonus dafür eingerichtet wurde. Weiterhin sei bei dieser
Planung wichtig, möglichst viel Spiel- und Freiflächen zu entwickeln ohne dabei
oberirdisch zu viele zusätzliche Stellplatzflächen zu benötigen. Bezüglich der
geplanten Wohnungsanzahl wurde gegenübergestellt, dass bei einer nach dem
Verdichtungskonzept möglichen Wohnbebauung in Einzelgebäuden mehr Wohnungen und
deutlich weniger Freiraum realisiert werden könnte als dies bei dem
vorliegenden Konzept der Fall sei, deshalb sei man hier bereit von dem Konzept
abzuweichen.
Auf Rückfrage nach der Gesamthöhe des Projektes erläuterte Herr Bocklage,
dass oberhalb der KITA zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss vorgesehen
seien und die Gesamthöhe nicht höher als die „Mühle“ sei. Genaue Höhenangaben
könne er aber noch nicht machen. Weiterhin erläuterte er auf Nachfrage, dass
die Tiefgarage nicht aus dem Erdreich herausrage, denn dadurch würde noch
zusätzlicher Lärm entstehen, allerdings sei dadurch eine Lüftungsanlage
erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |