Beschluss: einstimmig beschlossen

„Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnprojekt inklusive einer Kitanutzung zu schaffen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 194 „Kita- und Wohnprojekt am Visbeker Damm“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 194

„Kita- und Wohnprojekt am Visbeker Damm“

Geltungsbereich

 


BGM Kater erläuterte, dass die Bevölkerung der Stadt Vechta stetig wachse und der Bedarf an Betreuungseinrichtungen zunehme und passende Grundstücke gesucht würden.  Die Initiative des Grundstückseigentümers Herrn Muhle, auf einem ca. 4000 m² großen Grundstück am Visbeker Damm einen Gebäudekomplex mit Kita und Wohnungen zu errichten, sei daher sehr zu begrüßen.

Daraufhin stellte Herr Jürgen Muhle sich und sein Unternehmen vor. Er und sein Bruder hätten das Grundstück von ihrem Vater geerbt und zunächst sei keine besondere Planung dort vorgesehen gewesen; es könne als Wohnfläche für die eigenen Kinder oder für andere Nutzungen verwendet werden. Inzwischen sei jedoch das Konzept entwickelt worden, dort ein Kita- und Wohnprojekt zu errichten und er habe das Architekturbüro Bocklage und Buddelmeyer beauftragt ein Konzept zu erarbeiten.

Herr Bocklage erläuterte die Planung bei der folgende Vorgaben Beachtung finden sollten: KITA- und Krippengruppen, Berücksichtigung des Lärmschutzes, gehobener Standard, Barrierefreiheit, Tiefgarage und oberirdische Stellplätze für die KITA, altengerechte Ausführung und auch Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums. Es solle ein Gebäude nach dem Standard „KfW 40 EE“ erstellt werden.

Es solle eine Tiefgarage mit der Zufahrt vom Visbeker Damm gebaut werden. Weiterhin seien im Erdgeschoss 4 Kindergarten-Regelgruppen und 2 Krippengruppenräume vorgesehen und für den Bring- und Abholverkehr der Kita-Nutzung seien Parkplätze am Haupteingang am Visbeker Damm vorgesehen. Weitere Parkplätze seien entlang der Erich-Kästner-Straße geplant. In den Obergeschossen seien insgesamt 24 Wohnungen geplant.

Im Anschluss erfolgte eine Diskussion über die Zuwegung. Am Visbeker Damm würden mit dem vorgesehenen Projekt in relativ kurzem Abstand 2 weitere Einfahrten entstehen. Weiterhin wurde über Lärmschutz diskutiert, wobei Herr Bocklage darauf verwies, dass seitens der Stadt eine Lärmschutzeinrichtung gefordert werde, falls diese aufgrund des zu erstellenden Immissionsschutzgutachtens erforderlich sei.

Weiterhin erfolgte eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Verdichtungskonzeptes der Stadt, wenn immer wieder davon abgewichen werde. BGM Kater erläuterte dazu, dass die Tiefgarage für einen Bauherren erheblich teurer sei und deshalb der Bonus dafür eingerichtet wurde. Weiterhin sei bei dieser Planung wichtig, möglichst viel Spiel- und Freiflächen zu entwickeln ohne dabei oberirdisch zu viele zusätzliche Stellplatzflächen zu benötigen. Bezüglich der geplanten Wohnungsanzahl wurde gegenübergestellt, dass bei einer nach dem Verdichtungskonzept möglichen Wohnbebauung in Einzelgebäuden mehr Wohnungen und deutlich weniger Freiraum realisiert werden könnte als dies bei dem vorliegenden Konzept der Fall sei, deshalb sei man hier bereit von dem Konzept abzuweichen.

Auf Rückfrage nach der Gesamthöhe des Projektes erläuterte Herr Bocklage, dass oberhalb der KITA zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss vorgesehen seien und die Gesamthöhe nicht höher als die „Mühle“ sei. Genaue Höhenangaben könne er aber noch nicht machen. Weiterhin erläuterte er auf Nachfrage, dass die Tiefgarage nicht aus dem Erdreich herausrage, denn dadurch würde noch zusätzlicher Lärm entstehen, allerdings sei dadurch eine Lüftungsanlage erforderlich.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig