Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/045/2021
„Um die
Realisierung des Wohnungsbauprojektes südlich der Schweriner Straße mit dem
geänderten Bebauungskonzept zu ermöglichen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich Schweriner
Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erneut beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs.
2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4
Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“
Bebauungsplan
Nr. 93
„Südlich
Schweriner Straße“
Geltungsbereich
FDL Heuser stellte den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße“ vor. Er zeigte Pläne der bisherigen
Überlegungen und stellte anhand von Visualisierung und Modellfotos das aktuelle
Bebauungskonzept vor. Um die Planung zu verwirklichen, müssen die vorhandene
Waldfläche und das festgestellte Biotop an anderer Stelle ersetzt werden. Die
erforderlichen Anträge seien bereits beim Landkreis Vechta gestellt worden.
Der nördliche Teilbereich, der für eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen
sei, werde als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag aufgestellt und der Teilbereich
für die Hausgruppen und die Einfamilienhausbebauung als Angebotsbebauungsplan
in einem Bebauungsplanverfahren. Insgesamt werde der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren aufgestellt. Da es sich teilweise um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wird in diesem Plan sowie dem
zugehörigen Vertrag festgelegt, dass nur das geplante Vorhaben umgesetzt werden
könne. Gebäudehöhe, Fassadenansichten, Freiraumgestaltung sowie auch der Anteil
von 15 % an gefördertem Wohnraum sei im Bebauungsplan festgelegt.
Er verwies darauf, dass der Artenschutz grundsätzlich bei jedem
Bebauungsplan zu beachten sei.
Im Anschluss wurde umfangreich über die Waldumwandlung und die Aufgabe des
fast letzten innerstätischen Biotops diskutiert. Es sei fraglich, inwieweit
solche Vorhaben den Klimaschutz mit beachten und es wurde erfragt, ob der
Klimaschutzmanager der Stadt mit in die Planungen einbezogen worden wäre.
Andererseits gab es Zustimmung, dass innerstädtischer Raum für neuen dringend
benötigten Wohnraum geschaffen werde. Seitens der CDU-Fraktion wurde der
entstehende Anteil von 15 % gefördertem Wohnungsbau positiv hervorgehoben.
FBL Scharf verwies darauf, dass ein neues
Biotop an anderer Stelle wiederhergestellt werden müsse und es auch seitens der
Stadt kontrolliert werde. Es werde langfristig gesichert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
11 |
|
Nein-Stimmen: |
3 |
|
Enthaltung: |
1 |