Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1

„Um die Realisierung des Wohnungsbauprojektes südlich der Schweriner Straße mit dem geänderten Bebauungskonzept zu ermöglichen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erneut beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte genau gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“

 

Bebauungsplan Nr. 93

„Südlich Schweriner Straße“

Geltungsbereich

 


FDL Heuser stellte den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 93 „Südlich Schweriner Straße“ vor. Er zeigte Pläne der bisherigen Überlegungen und stellte anhand von Visualisierung und Modellfotos das aktuelle Bebauungskonzept vor. Um die Planung zu verwirklichen, müssen die vorhandene Waldfläche und das festgestellte Biotop an anderer Stelle ersetzt werden. Die erforderlichen Anträge seien bereits beim Landkreis Vechta gestellt worden.

Der nördliche Teilbereich, der für eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen sei, werde als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag aufgestellt und der Teilbereich für die Hausgruppen und die Einfamilienhausbebauung als Angebotsbebauungsplan in einem Bebauungsplanverfahren. Insgesamt werde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Da es sich teilweise um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wird in diesem Plan sowie dem zugehörigen Vertrag festgelegt, dass nur das geplante Vorhaben umgesetzt werden könne. Gebäudehöhe, Fassadenansichten, Freiraumgestaltung sowie auch der Anteil von 15 % an gefördertem Wohnraum sei im Bebauungsplan festgelegt.

Er verwies darauf, dass der Artenschutz grundsätzlich bei jedem Bebauungsplan zu beachten sei.

Im Anschluss wurde umfangreich über die Waldumwandlung und die Aufgabe des fast letzten innerstätischen Biotops diskutiert. Es sei fraglich, inwieweit solche Vorhaben den Klimaschutz mit beachten und es wurde erfragt, ob der Klimaschutzmanager der Stadt mit in die Planungen einbezogen worden wäre. Andererseits gab es Zustimmung, dass innerstädtischer Raum für neuen dringend benötigten Wohnraum geschaffen werde. Seitens der CDU-Fraktion wurde der entstehende Anteil von 15 % gefördertem Wohnungsbau positiv hervorgehoben.

FBL Scharf verwies darauf, dass ein neues Biotop an anderer Stelle wiederhergestellt werden müsse und es auch seitens der Stadt kontrolliert werde. Es werde langfristig gesichert.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

 

Nein-Stimmen:

3

 

Enthaltung:

1