Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/047/2021
„ Zur planungsrechtlichen Absicherung von Verwaltungsgebäuden sowie
einer Stellplatzanalage wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 179 „Östlich Gustav-Heinemann-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Planzeichnung genau
gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“
FBL Scharf stellte kurz das Gebiet und den Geltungsbereich des o.g.
vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Dann begrüßte sie Herrn Linus Bocklage
vom Architekturbüro Bocklage + Buddelmeyer und dieser stellte das Bauprojekt
vor.
Herr Bocklage präsentierte die örtliche Lage mit der städtebaulichen
Einordnung und den vorgesehenen Zuwegungen/Zufahrten. Es sei ein Bürokomplex
vorgesehen, der über das Betriebsgelände der „Alten Oldenburger“ im nördlichen
Bereich erschlossen werde. Er verwies darauf, dass ein geringfügiger Zuwachs an
Verkehr im anliegenden Wohngebiet nicht verhindert werden könne.
Die vorgeschriebenen Parkplätze werden überwiegend im Souterrain-Geschoss
untergebracht und weitere Stellplätze vor dem Gebäude.
Auf dem südlichen Teil der Fläche in Richtung der Paulus-Bastei sollen auf
der städtischen Fläche Pkw-Stellplätze und einige Wohnmobilparkplätze
entstehen.
BGM Kater verwies darauf, dass nach dem Aufstellungsbeschluss das Projekt
den Anliegern persönlich durch die Investoren und die Verwaltung vorgestellt
werden solle.
Auf Anfrage des Ausschusses wurde darauf verwiesen, dass der Kaufvertrag
für das Grundstück noch nicht abgeschlossen sei. Es wurde seitens Herrn Hölzen
angeregt, vorab eine umfangreiche Bürgerbefragung durchzuführen. Weiterhin wurde
zwar dem Vorhaben architektonisch zugestimmt aber es sei den Anliegern der
Helene-Lange-Straße, Paulus-Bastei und weiteren Nachbarn beim Bau der
„Unterführung“ und der „Alten Oldenburger“ zugesichert worden, dass durch das
Wohngebiet lediglich eine Zuwegung für die Anlieferung der Alten Oldenburger
erfolge. Jetzt würde durch das neue Projekt ein reger Pendelverkehr entstehen.
Jedoch wurde auch die Meinung vertreten, dass die Anlieger damit hätten rechnen
müssen, dass auf der unbebauten Fläche irgendwann gebaut werde.
Daraufhin stellte Herr Hölzen einen Änderungsantrag gemäß § 12 der
Geschäftsordnung.
„Vor dem Verkauf einer
ca. 6000 m² großen städtischen Fläche an der Gustav-Heinemann-Straße ist eine Bürgerbefragung mit folgendem Wortlaut
durchzuführen:
„Für welche der drei Varianten, die im Verwaltungsausschuss vorgestellt
wurden bzw. für eine bisher noch unberücksichtigte Planung sind Sie?“.
Zu befragen sind die Bürgerinnen und Bürger im Wohnbereich mit der
Begrenzung der Straße An der Paulus-Bastei im Süden, der Theodor-Heuss-Straße
im Westen, der Heinrich-Lübke-Straße im Norden und der Gustav-Heinemann-Straße
im Osten.
Die Ergebnisse der Bürgerbefragung sind dem Rat als Entscheidungshilfe zur
Verfügung zu stellen.“
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
1 |
|
Nein-Stimmen: |
14 |
|
Enthaltung: |
0 |
Damit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.
Es erfolgte dann die Abstimmung
über die Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
14 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
|
Enthaltung: |
1 |