Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Zur planungsrechtlichen Absicherung von Verwaltungsgebäuden sowie einer Stellplatzanalage wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 179 „Östlich Gustav-Heinemann-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschlossen.

 

   Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Planzeichnung genau gekennzeichnet.

 

   Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“

 

 


FBL Scharf stellte kurz das Gebiet und den Geltungsbereich des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Dann begrüßte sie Herrn Linus Bocklage vom Architekturbüro Bocklage + Buddelmeyer und dieser stellte das Bauprojekt vor.

Herr Bocklage präsentierte die örtliche Lage mit der städtebaulichen Einordnung und den vorgesehenen Zuwegungen/Zufahrten. Es sei ein Bürokomplex vorgesehen, der über das Betriebsgelände der „Alten Oldenburger“ im nördlichen Bereich erschlossen werde. Er verwies darauf, dass ein geringfügiger Zuwachs an Verkehr im anliegenden Wohngebiet nicht verhindert werden könne.

Die vorgeschriebenen Parkplätze werden überwiegend im Souterrain-Geschoss untergebracht und weitere Stellplätze vor dem Gebäude.

Auf dem südlichen Teil der Fläche in Richtung der Paulus-Bastei sollen auf der städtischen Fläche Pkw-Stellplätze und einige Wohnmobilparkplätze entstehen.

BGM Kater verwies darauf, dass nach dem Aufstellungsbeschluss das Projekt den Anliegern persönlich durch die Investoren und die Verwaltung vorgestellt werden solle.

Auf Anfrage des Ausschusses wurde darauf verwiesen, dass der Kaufvertrag für das Grundstück noch nicht abgeschlossen sei. Es wurde seitens Herrn Hölzen angeregt, vorab eine umfangreiche Bürgerbefragung durchzuführen. Weiterhin wurde zwar dem Vorhaben architektonisch zugestimmt aber es sei den Anliegern der Helene-Lange-Straße, Paulus-Bastei und weiteren Nachbarn beim Bau der „Unterführung“ und der „Alten Oldenburger“ zugesichert worden, dass durch das Wohngebiet lediglich eine Zuwegung für die Anlieferung der Alten Oldenburger erfolge. Jetzt würde durch das neue Projekt ein reger Pendelverkehr entstehen. Jedoch wurde auch die Meinung vertreten, dass die Anlieger damit hätten rechnen müssen, dass auf der unbebauten Fläche irgendwann gebaut werde.

Daraufhin stellte Herr Hölzen einen Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung.

 

Vor dem Verkauf einer ca. 6000 m² großen städtischen Fläche an der Gustav-Heinemann-Straße ist eine Bürgerbefragung mit folgendem Wortlaut durchzuführen:

„Für welche der drei Varianten, die im Verwaltungsausschuss vorgestellt wurden bzw. für eine bisher noch unberücksichtigte Planung sind Sie?“.

Zu befragen sind die Bürgerinnen und Bürger im Wohnbereich mit der Begrenzung der Straße An der Paulus-Bastei im Süden, der Theodor-Heuss-Straße im Westen, der Heinrich-Lübke-Straße im Norden und der Gustav-Heinemann-Straße im Osten.

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung sind dem Rat als Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

1

 

Nein-Stimmen:

14

 

Enthaltung:

0

 

Damit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.

 

 

Es erfolgte dann die Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:


 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung:

1