Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/049/2021
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich des Beschlusses des Betriebsausschusses – folgende Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der baulichen Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich des Wasserwerkes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“ beschlossen.“
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
108. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk “
Geltungsbereich
Auf Vorschlag der Verwaltung wurden die Tagesordnungspunkte 11 und 12
gemeinsam beraten.
FDL Heuser stellte das Projekt vor und erläuterte, dass auf einer freien
Fläche westlich des Grambergweges am Wasserwerk Vechta eine
Photovoltaik-Freiflächenanlage zur teilweisen Deckung des Strombedarfs des
Wasserwerkes errichtet werden solle.
Die Planung erfordere eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die
Aufstellung eines Bebauungsplanes, da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im
Außenbereich nicht privilegiert seien – anders als z. B. Biogas- und
Windenergieanlagen.
Es wäre ein Umweltbericht zu erstellen, die Eingriffsregelung sei
abzuarbeiten und Kompensationsmaßnahmen seien nachzuweisen. In Abstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde sei der Artenschutz zu prüfen und die Belange
der Landwirtschaft, des Landschaftsbildes und die Vereinbarkeit mit den Zielen
der Raumordnung seien zu prüfen.
Das Projekt wurde von den Ausschussmitgliedern sehr befürwortet. Es wurde
darauf hingewiesen, dass auch Blühwiesen dort entstehen könnten. Generell sei
es zwar besser, wenn weniger Flächen versiegelt werden würde und Photovoltaik
Anlagen auf Gebäuden angebracht würden, aber dieses Projekt erlaube eine
Ausnahme.
BGM Kater verwies darauf, dass das Wasserwerk viel Energie benötige. Der
Strom solle direkt vom Wasserwerk abgenommen und verwendet werden. Ziel sei es,
den größten Teil des Stromverbrauchs des Wasserwerks damit zu decken.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich des Beschlusses des Betriebsausschusses – folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
14 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
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Enthaltung: |
1 |