Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich des Beschlusses des Betriebsausschusses – folgende Beschlussfassung vor:

 

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der baulichen Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich des Wasserwerkes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“ beschlossen.“

 

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

108. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk “

Geltungsbereich

 


Auf Vorschlag der Verwaltung wurden die Tagesordnungspunkte 11 und 12 gemeinsam beraten.

FDL Heuser stellte das Projekt vor und erläuterte, dass auf einer freien Fläche westlich des Grambergweges am Wasserwerk Vechta eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zur teilweisen Deckung des Strombedarfs des Wasserwerkes errichtet werden solle.

Die Planung erfordere eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes, da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nicht privilegiert seien – anders als z. B. Biogas- und Windenergieanlagen.

 

Es wäre ein Umweltbericht zu erstellen, die Eingriffsregelung sei abzuarbeiten und Kompensationsmaßnahmen seien nachzuweisen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sei der Artenschutz zu prüfen und die Belange der Landwirtschaft, des Landschaftsbildes und die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung seien zu prüfen.

 

Das Projekt wurde von den Ausschussmitgliedern sehr befürwortet. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch Blühwiesen dort entstehen könnten. Generell sei es zwar besser, wenn weniger Flächen versiegelt werden würde und Photovoltaik Anlagen auf Gebäuden angebracht würden, aber dieses Projekt erlaube eine Ausnahme.

 

BGM Kater verwies darauf, dass das Wasserwerk viel Energie benötige. Der Strom solle direkt vom Wasserwerk abgenommen und verwendet werden. Ziel sei es, den größten Teil des Stromverbrauchs des Wasserwerks damit zu decken.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich des Beschlusses des Betriebsausschusses – folgende Beschlussfassung vor:


 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung:

1