Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/050/2021
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der geplanten baulichen Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich des Wasserwerkes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“ beschlossen.“
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
Bebauungsplan Nr. 193
„Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“
Geltungsbereich
Auf Vorschlag der Verwaltung wurden die Tagesordnungspunkte 11 und 12 gemeinsam beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich des Beschlusses des Betriebsausschusses – folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
14 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
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Enthaltung: |
1 |