Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der geplanten baulichen Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich des Wasserwerkes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“ beschlossen.“

 

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

Bebauungsplan Nr. 193

„Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage am Wasserwerk“

Geltungsbereich

 


Auf Vorschlag der Verwaltung wurden die Tagesordnungspunkte 11 und 12 gemeinsam beraten.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich des Beschlusses des Betriebsausschusses – folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung:

1