Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

„Aufgrund des von dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta vorgelegten Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2020 und des vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den geprüften Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht hiermit fest.

 

Die Gesamtbilanzsumme beläuft sich auf der Aktiva- und Passivaseite auf je 9.012.195,29 Euro. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2020 wird mit 295.924,09 Euro festgestellt.

 

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Der für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene Gewinn in Höhe von 295.924,09 Euro wird der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt.“

 


Der Ausschussvorsitzende begrüßte Herrn Schumacher als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.

 

Werkleiter Kampers begrüßte auch seinerseits die Anwesenden zur ersten Betriebsausschusssitzung in dieser Ratsperiode. Er freue sich auf die Zusammenarbeit. Er führte mit Verweis auf die Vorlage in den Tagesordnungspunkt ein und hob hervor, dass es sich um ein Novum handeln würde, dass das Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 selbst vorgenommen habe. Dies wurde seitens des Wasserwerkes sehr begrüßt. Werkleiter Kampers übergab dann das Wort an Herrn Schumacher.

 

Herr Schumacher trug anhand einer Power-Point-Präsentation umfassend den rechtlichen Hintergrund der Prüfung des Jahresabschlusses beim Wasserwerk Vechta vor. Er hob noch einmal hervor, dass diese Prüfung nun erstmalig durch das Rechnungsprüfungsamt erfolge; die Jahresabschlussprüfungen in den letzten Jahren sei durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen worden.

 

Er erläuterte, dass er es sich in diesem Jahr vorbehalten habe, die Prüfung selbst zu übernehmen, um ein Gefühl für die Geschäfts- und Wirtschaftsprozesse innerhalb des Wasserwerkes zu erhalten. Das Wasserwerk Vechta sei in den letzten Jahren stetig gewachsen und habe neben dem originären Wassergeschäft noch weitere Aufgabenfelder dazu erhalten. Er ergänzte an dieser Stelle, dass die Durchführung der einzelnen Aufgaben zwar in der Hand des Wasserwerkes läge, aber eventuelle Defizite – beispielsweise bei der Elektromobilität – per Beschluss des Verwaltungsausschusses durch den Haushalt der Stadt getragen würden. Dieses Defizit würde folglich nicht zu Lasten des Haushaltes des Wasserwerkes gehen.

 

Zur Erläuterung gab Herr Schumacher an, dass sich der Eigenbetrieb Wasserwerk Vechta nicht wie die anderen Fachbereiche in das Organigramm der Stadtverwaltung einfüge, sondern organisatorisch selbstständig wäre. Er führte aus, dass ein Eigenbetrieb keine eigene Rechtspersönlichkeit habe und ein Sondervermögen der Stadt Vechta darstelle.

 

Weiter gingen Herr Schumacher und Werkleiter Kampers auf eine sowohl im Vorfeld als auch während der Sitzung aufgeworfene Frage zu der zahlenmäßigen Zusammensetzung des Betriebsausschusses ein. Die Anzahl der Betriebsausschussmitglieder ergebe sich aus § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung. Herr Schumacher erläuterte den Unterschied zwischen dem Betriebsausschuss und den Fachausschüssen des Rates. Die beiden Ausschussarten seien nur schwer vergleichbar, da der Betriebsausschuss im Gegensatz zu den Fachausschüssen nicht nur vorberatend, sondern auch beschließend tätig sei.

 

In Bezug auf die Wirtschaftsführung bzw. das Finanzwesen beim Wasserwerk Vechta gab Herr Schumacher an, dass der Rat im Jahre 2011 beschlossen habe, dass das Handelsgesetzbuch (HGB) weiterhin die Grundlage der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens sein solle. Eine Wahlmöglichkeit nach § 5 (EigBetrVO) zu Gunsten des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) habe der Rat nicht wahrgenommen, respektive verneint.

 

Zur Vorgehensweise bei der Prüfung erläuterte Herr Schumacher, dass er in einem Teilbereich Unterstützung von einem Steuerberater eingeholt habe. Er selbst habe den Fokus auf das Vergaberecht, das Kassenwesen, das Forderungsmanagement und die Rückstellungen gelegt. Hierbei seien keine Auffälligkeiten aufgetreten. Herr Schumacher lobte, dass gerade bei den Vergaben und dem Forderungsmanagement ein hohes Interesse des Wasserwerkes an der Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt bestehen würde. Ebenfalls betonte er, dass die derzeitigen Arbeitsabläufe bei dem Wasserwerk ein gutes Gerüst – gerade bei der vorhandenen Aufgabenfülle – darstellen würde.

 

In Bezug auf den Feststellungsvermerk gab Herr Schumacher an, dass die Formulierung exakt das Ergebnis der Prüfung wiedergebe und er dem Betriebsausschuss eine positive Beschlussfassung und Entlastung empfehle. Insgesamt bedankte er sich abschließend für die gute Kooperation seitens der Mitarbeiter des Wasserwerkes und verwies insofern auf das Vorwort des Prüfberichtes.

 

Bürgermeister Kater nutzte die Gelegenheit, um Herrn Schumacher seinen Dank auszusprechen. Insbesondere lobte er das Engagement sich die neuen Kompetenzen für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung anzueignen. Herr Schumacher sei immer ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für alle Beteiligten gewesen. Bürgermeister Kater hob noch einmal hervor, dass das Wasserwerk Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen und diese nicht immer gewinnbringend, aber notwendig seien. Er bedankte sich noch einmal bei Herrn Schumacher für die Prüfung des Jahresabschlusses und wünschte ihm alles Gute für den anstehenden Ruhestand.

 

Herr Schumacher ergänzte an dieser Stelle noch einmal, dass das Wasserwerk in diesem Jahr auch die Kosten für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gespart habe, da das Rechnungsprüfungsamt diese Leistungen nicht in Rechnung stelle.

 

Werkleiter Kampers schloss sich dem Dank an Herrn Schumacher an – nicht nur für die diesjährige Prüfung des Jahresabschlusses, sondern die gesamte Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Herr Schumacher habe dem Wasserwerk immer Hilfestellung durch die begleitenden Prüfungen bei einer Vielzahl von Maßnahmen geleistet. Werkleiter Kampers sprach Herrn Schumacher im Namen des gesamten Wasserwerkes seinen Dank aus.

Sodann übergab Werkleiter Kampers das Wort an Frau Pries vom Wasserwerk.

 

Frau Pries trug anhand einer Power-Point-Präsentation umfassend und detailliert die einzelnen Ergebnisse vor und erläuterte den Jahresbericht. Frau Pries ging insbesondere – unter Betrachtung der Jahre 2018 – 2020 – auf folgende Punkte ein:

 

  • Ertragslage Wassergeschäft
  • Ertragslage Blockheizkraftwerk (BHKW)
  • Ertragslage Wasserwerk gesamt
  • Vermögensstruktur
  • Kapitalstruktur
  • Kapitalflussrechnung.

 

Frau Pries stellte fest, dass im Vergleich zum Vorjahr eine leicht gesunkene Menge an Wasser verkauft wurde. Dies spiegele sich in den Umsatzerlösen wieder.

Weiterhin ging Frau Pries auf die steigenden Personalkosten ein und erläuterte, dass dies vordergründig auf die tarifliche Lohnerhöhung der Mitarbeiter/innen und das Schaffen einer Ingenieurstelle zurückginge.

 

Frau Pries gab an, dass das Jahresergebnis im Wassergeschäft im Vergleich zum Jahr 2019 etwas geringer ausfallen würde, betonte jedoch, dass es sich trotz dessen noch um ein positives Ergebnis in Höhe von ca. 236.000 € netto handeln würde. Bei dem Jahresergebnis für die Sparte Bockheizkraftwerke gäbe es ein Jahresergebnis in Höhe von ca. 60.000 € netto. So käme man auf eine Gesamtertragslage beider Sparten von ca. 296.000 € netto.

 

Des Weiteren wurden noch die Vermögensstruktur, die Kapitalstruktur sowie die Kapitalflussrechnung umfangreich erläutert. Frau Pries stellte dar, dass im Jahr 2020 insgesamt drei Kredite aufgenommen wurden.

 

Frau Pries schloss ihre Präsentation mit dem Hinweis, dass der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt habe.

 

Ein Ausschussmitglied hob im Anschluss an die beiden Präsentationen hervor, dass es wichtig sei, dass die Kontrollmechanismen greifen würden und jemand, der dem Rat unterstellt sei, diese Aufgabe übernehme. Auch er sprach allen Beteiligten seitens des Rechnungsprüfungsamtes und des Wasserwerkes sein Lob aus. Für ihn sei es von großer Bedeutung, dass diese Art von Prüfungstätigkeit wahrgenommen werde und nicht nur Zahlen seitens des Wasserwerkes ohne weitere Überprüfung präsentiert würden.

 

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes führte Frau Pries aus, in welcher Höhe und wofür die Kredite aufgenommen wurden und ging auf die einzelnen Laufzeiten und Zinssätze ein. Werkleiter Kampers hob an dieser Stelle hervor, dass es sich um günstige Zeitpunkt für die Aufnahme von Krediten gehandelt habe, da man aufgrund der niedrigen Zinsen gute Konditionen erhalten habe. Er gab an, dass man sich bei der Laufzeit an der Abschreibungsdauer orientiere, die Banken aber keine Laufzeiten über 30 Jahre gewähren würden.

Ein Ausschussmitglied sprach noch einmal sein Lob an den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes für die Formulierung des Prüfberichtes aus. Der Bericht sei trotz der großen Datenmenge gut nachzuvollziehen gewesen.

 

Der Betriebsausschuss schlägt dem VA / Rat folgende Beschlussfassung vor:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung:

0