Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

„Die Werkleitung wird zur Sicherung der Rechtssituation damit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage hinsichtlich des Flächennutzungsplans und folge dessen des Bebauungsplanes zu schaffen.

Die dafür notwendigen Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan 2022 ff. ausgewiesen.

Der Betriebsausschuss ist fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Entwicklung zu informieren.“


Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.

 

Werkleiter Kampers führte mit Verweis auf die Beschlussvorlage in den Tagesordnungspunkt ein. Er verwies ebenfalls auf die Sitzung des Betriebsausschusses vom 04.10.2021, in der die Freiflächenphotovoltaikanlage bereits thematisiert wurde und erläuterte noch einmal den Stand der aktuellen Planungen. Er gab einen Überblick darüber, dass nicht die gesamte Fläche mit ca. 25.000 m² für die Anlage benötigt würde, sondern nur ca. 6.500 m².

 

Weiterhin informierte Werkleiter Kampers darüber, dass der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung bereits die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die PV-Anlage über den Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen in die Politik eingebracht habe. Dies sei allerdings vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsausschusses erfolgt.

 

Er gab weiter an, dass in der o.g. Betriebsausschusssitzung beschlossen worden sei, dass alles, was die Freiflächenphotovoltaikanlage beträfe, dem Betriebsausschuss vorgestellt würde.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung:

0