Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Um 18:00 Uhr eröffnete der Vorsitzende Herr Boris Büssing die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen. Er begrüßte die Mitglieder, die Vertreter der Verwaltung, die Presse und die Zuschauer im Ratssaal.

 

Herr Sieveke stellte den Antrag, die Tagesordnungspunkte 7 und 8, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollten, in den öffentlichen Teil zu verlegen. BGM Kater und FBLin Scharf wiesen darauf hin, dass es sich hier um die Behandlung privater Bauvorhaben handele und im Tagesordnungspunkt 7 zusätzlich ein Grundstücksgeschäft zwischen einem Privaten und der Stadt thematisiert werde. Eine Behandlung dieser beiden Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil wäre aus Datenschutzgründen daher nicht möglich, da sowohl die privaten Belange als auch die Verhandlungsposition der Stadt Vechta betroffen wären.

 

Nachtrag der Verwaltung zur Begründung:

Der § 64 Abs. 1 NKomVG besagt: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.“ Auf diese berechtigten Interessen der einzelnen Bauherren wird hier abgestellt. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist erforderlich, um die Interessen der Bauherren zu schützen.

 

Nach einer kurzen Aussprache ließ der Vorsitzende hierüber einzeln abstimmen.

 

Antrag zur Verlegung des Tagesordnungspunktes 7 in den öffentlichen Teil der Sitzung:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

3

 

Nein-Stimmen:

11

 

Antrag zur Verlegung des Tagesordnungspunktes 8 in den öffentlichen Teil der Sitzung:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

3

 

Nein-Stimmen:

11

 

Die Anträge wurden somit abgelehnt. Die Behandlung der Tagesordnungspunkte findet im nichtöffentlichen Teil der Sitzung statt.

 

Alsdann stellte der Ausschussvorsitzende Büssing die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 


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