Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1

„Die Erschließungsstraße Stukenborg zwischen Stukenborger Weg und Geothestraße Stukenborg soll im Regelquerschnitt wie folgt ausgebaut werden:

 

Ausbauquerschnitt Straße „Stukenborg“:

Grünstreifen

~4,98 m

Gehweg inkl. systemgerechte Beleuchtung

2,50 m

Parkstreifen

2,25 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise

5,50 m

Grünstreifen

~4,27 m

Gehweg inkl. systemgerechte Beleuchtung

2,50 m

Regelprofilbreite

15,50 m

 

Die Möglichkeit der Versickerung des Niederschlagswassers dieser Straße auf Flächen in privatem Eigentum ist rechtlich zu prüfen und der Rat hierüber zu informieren.“

 


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<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Fachbereichsleiterin

Scharf stellte den Sachverhalt anhand der anliegenden Präsentation vor. Im

Anschluss an die politische Beschlussfassung werde in einer Anliegerversammlung

informiert. </p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Die Fraktion

Bündnis 90 / Die Grünen stimmte dem Ausbau, insbesondere der Versickerung auf

Grünflächen, zu. Auf Nachfrage teilte Fachbereichsleiterin Scharf mit, dass es

einen Termin mit einem Anwohner gegeben habe, in dem dieser aber nicht

zufriedengestellt werden konnte. Die städtische Fläche, die er jahrelang

kostenfrei genutzt habe, könne nicht an ihn verkauft werden, da eine

Versickerung auf privatem Grundstück nicht möglich sei. Die Fläche bleibe

jedoch als Grünfläche erhalten.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Bürgermeister

Kater ergänzte, dass auch bei noch durchzuführenden Endausbauten Aufpflasterungen

mit dem Effekt der Temporeduzierung vorgenommen würden. </p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Auch die

CDU-Fraktion kritisierte, dass die Fläche nicht an den Anwohner verkauft werde,

zumal damit der Unterhaltungsaufwand und entsprechende Kosten für die Stadt

entfielen. Es wurde dringend gebeten, die Angelegenheit erneut zu prüfen. Es

sei nicht nachvollziehbar, dass eine Versickerung auf privatem Grund nicht

möglich sein solle. </p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Bürgermeister

Kater erläuterte, dass die Entwässerung eine hoheitliche Aufgabe sei, zu dieser

Aufgabe könne ein Privater nicht (ersatzweise) verpflichtet werden.

Bürgermeister Kater schlug vor, die Beschlussempfehlung dahingehend zu

ergänzen, die Angelegenheit erneut rechtlich zu prüfen und den Rat hierüber zu

informieren. </p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Gegen diesen

Vorschlag bestanden keine Bedenken. </p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Ratsvorsitzende

Göhner ließ alsdann über die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses,

ergänzt um vorgenannten Vorschlag des Bürgermeisters, abstimmen.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal>Der Rat der Stadt Vechta fasste folgenden Beschluss:<span

style='mso-spacerun:yes'>  </span></p>

</div>

</div>


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

27

 

Enthaltungen:

1