Sitzung: 11.07.2022 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 20/079/2022
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>„Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des
Nachtragshaushaltsplanes
mit den entsprechenden Anlagen sowie des geänderten
Investitionsprogramms
werden beschlossen.“</p>
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class="smcdocmsword" id="smcdocid00182263">
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Bürgermeister
Kater leitete in
den Sachverhalt ein. Nach § 115 Abs. 2 NKomVG hätten Kommunen
unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeige, dass
trotz Ausnutzung
jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen
werde und der
Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung
erreicht werden
könne oder bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche
Aufwendungen oder
Auszahlungen bei den einzelnen Haushaltspositionen in einem
im Verhältnis zu
den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen
Umfang entstünden
oder geleistet werden müssten. Insbesondere aufgrund von
Preissteigerungen
sei das Volumen des Haushaltes erheblich gestiegen. So gebe
es auf der
Ausgabenseite wesentliche Änderungen, die jedoch bereits durch den
Rat/ VA
beschlossen seien. </p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p> </o:p></p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Ratsvorsitzende
Göhner
informierte zum Verlauf der Vorberatungen, dass in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses
am 14.06.2022 die Angelegenheit zur Vorbereitung in die
Fraktionen
verwiesen worden sei. Am 28.06.2022 habe der Verwaltungsausschuss
dann den Nachtrag
vorberaten und dem Rat empfohlen, die
Nachtragshaushaltssatzung
zu beschließen.</p>
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style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p> </o:p></p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Stellv.
Fachdienstleiterin
Frilling ging auf einzelne Details des
Nachtragshaushaltsplanes
anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation ein.
Unter anderem
aufgrund der Ukraine-Krise sowie der Corona-Pandemie hätten sich
gegenüber dem
bisherigen Haushaltsplan 2022 bei einzelnen Haushaltspositionen
Änderungen bzw.
Ergänzungen ergeben, die im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung
mit
Nachtragshaushaltsplan rechtlich beordnet werden sollten. </p>
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style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p> </o:p></p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Die CDU-Fraktion
stimmte der
Beschlussempfehlung aufgrund der besonderen Situation zu. Die
genannten Mehrausgaben
seien nachvollziehbar. Ergänzend wurde auf den Grundsatz
der
Haushaltssparsamkeit hingewiesen, den es einzuhalten gelte, um sich
zukünftig nicht
zu sehr zu verschulden. </p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p> </o:p></p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Seitens der
SPD-Fraktion
wurde dem Nachtrag ebenfalls zugestimmt. Es handele sich um
wichtige
Investitionen, insbesondere was den Bereich der Kindertagesstätten
angehe. Einen Nachtragshaushaltsplan
zu erlassen sei zudem kein unüblicher Weg.
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style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p> </o:p></p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Auch die
Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen mahnte Haushaltsdisziplin an. Mit neuen
Beschlüssen müsse
man vorsichtiger umgehen. Insgesamt werden dem Nachtrag
zugestimmt, da es
vorwiegend um Investitionen gehe, die bereits vom Rat
beschlossen
seien.</p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'><o:p> </o:p></p>
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class=MsoNormal style='text-align:justify;line-height:115%'>Der Rat der
Stadt Vechta
fasste folgenden Beschluss:</p>
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class=MsoNormal><span
style='mso-spacerun:yes'> </span></p>
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einstimmig |