Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


 

I.        Anfragen

 

Anfrage der Ratsgruppe VCD/FDP vom 21.09.2022

 

Frage: Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Rates detailliert über die Kostenentwicklung (vgl. Kostenberechnung „Altes Rathaus“) aller Investitionstätigkeiten (wie bspw. Kindergarten Langförden, Sportstätten BV Oyther Berg und Bergkeller,…), die in der Durchführung, in der Vergabe und in der Entwurfsplanung sind.

 

Antwort: Bürgermeister Kater teilte mit, dass er, wie mit dem Gruppensprecher abgesprochen, über die wesentlichen großen aktuellen Investitionsobjekte in Kürze informiere. Man befinde sich -insbesondere im Bausektor- in Zeiten mit großen Herausforderungen wie extremen Preissteigerungen, der fehlenden Verfügbarkeit von Materialien und geringen Angeboten von Handwerkern. Somit sei das Umsetzen von Baumaßnahmen schwerer denn je und verlange von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gebäudemanagement viel ab.

 

Zu den einzelnen Maßnahmen sei zu nennen:

·         Sanierung und Erweiterung Martin-Luther-Schule

-          Grundsatzbeschluss VA 23.9.2021

-          Kostenschätzung: 5.224.614,00 €

-          aktuelle Kostenberechnung: 6.190.211,41 €

-          Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt: 6.650.000 €

-          bisherige Auszahlung: 1.868.267,96 €

-          geplante Fertigstellung: Mitte 2023

Nach derzeitigem Stand könne von einer Kosteneinhaltung ausgegangen werden.

·         Sanierung und Erweiterung Alexanderschule

-          Grundsatzbeschluss VA 23.09.2019

-          Kostenschätzung: 1.922.817,00 €

-          aktuelle Kostenberechnung: 2.003.138,28 €

-          Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt: 1.900.000,00 €

-          bisherige Auszahlung: 287.460,03 €

-          geplante Fertigstellung: April/Mai 2023

Nach derzeitigem Stand könnten die Kosten nicht ganz eingehalten werden. Die Deckung könnte über Restmittel angestrebt werden.

·         Sanierung und Umbau des „Alten Rathauses“

-          Grundsatzbeschluss VA 30.10.2018

-          Kostenschätzung: 3.844.105,66 € (vorgestellt im VA am 14.10.21)

-          aktuelle Kostenberechnung: 4.077.346,47 €

-          Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt: 4.400.000

-          bisherige Auszahlung: 2.422.918,89 €

-          geplante Fertigstellung: Oktober/November 2022

Nach derzeitigem Stand könne von einer Kosteneinhaltung ausgegangen werden.

·         Erweiterung der Sportanlage am Bergkeller

-          Grundsatzbeschluss VA 09.06.2020

-          Kostenschätzung: 4.700.000,00 € (unter Berücksichtigung der vorgestellten Einsparungen)

-          aktuelle Kostenberechnung: 4.750.808,05 €

-          Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt: 5.000.000

-          Einnahme: 225.000,00 € aus dem Integrationsfond für die Außenanlagen

-          Bisherige Auszahlung: 863.009,75 €

-          geplante Fertigstellung: August 2023

Nach derzeitigem Stand könne von einer Kosteneinhaltung ausgegangen werden.

·         Erweiterung der Sportanlage Oyther Berg

-          Grundsatzbeschluss VA 09.06.2020

-          Kostenschätzung: 7.600.000,00 € (unter Berücksichtigung der vorgestellten Einsparungen)

-          aktuelle Kostenberechnung: 8.190.462,05 €

-          Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt: 8.800.000

-          bisherige Auszahlung: 3.539.620,45 €

-          geplante Fertigstellung: August 2023

Nach derzeitigem Stand könne von einer Kosteneinhaltung ausgegangen werden.

·         Neubau einer eingeschossigen Kindertagesstätte Jans-Döpe/Langförden

-          Grundsatzbeschluss VA 30.10.2018

-          Kostenschätzung: 3.738.000,00 €

-          aktuelle Kostenberechnung: 4.001.177,36 €

-          Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt: 4.200.000

-          bisherige Auszahlung: 3.224.089,78 €

-          Kita schon in Betrieb

-          geplante Fertigstellung der Restarbeiten: Herbst 2022

·         Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte Maximilian-Kolbe-Straße/Telbrake

-          Grundsatzbeschluss VA 30.10.2018

-          Kostenschätzung: 3.450.000,00 €

-          aktuelle Kostenberechnung: 3.805.210,27 €

-          Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt: 3.950.000

-          bisherige Auszahlung: 3.140.036,20 €

-          Kita schon in Betrieb

-          geplante Fertigstellung der Restarbeiten: Herbst 2022

 

Frage: Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Rates über die zur Verfügung stehenden Rücklagen, bereinigt um den Jahresfehlbetrag des 1. Nachtragshaushalts.

 

Antwort: Das kommunale Haushaltswesen bezeichne in § 60 Nr. 40 KomHKVO als Rücklagen die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ausgewiesenen, für bestimmte Zwecke separierten oder durch Überschüsse aus der Ergebnisrechnung gebildeten Anteile der Nettoposition. In der Ergebnisrechnung würden sämtliche Erträge (Wertezuwachs) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch für die Erstellung kommunaler Leistungen) abgebildet.

 

Nach den entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften bildeten Kommunen u.a. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des außerordentlichen Ergebnisses der Ergebnisrechnung. Die Ergebnisrücklage diene dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge. Sie stelle keinen tatsächlichen Zahlungsbestand (liquide Mittel) dar.

 

Die vorläufige Bilanz der Stadt Vechta weise zum Stichtag 31.12.2020 einen Rücklagenbestand aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 59,9 Mio. € aus. Nach entsprechendem Ratsbeschluss über die Ergebnisverwendung der Jahresergebnisse aus den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 in Höhe von insgesamt 23,7 Mio. € werde sich der o.a. Rücklagenbestand auf 83,6 Mio. € erhöhen.

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, der sich derzeit noch in der Aufstellung befinde, werde nach derzeitigem Stand ebenfalls mit einem Ergebnisüberschuss abschließen, so dass sich der o.a. Rücklagenbestand noch erhöhen werde.

 

Der Haushaltsplan einschl. des 1. Nachtragshaushaltes sehe im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von insgesamt 3,5 Mio. € vor. Sollte der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 tatsächlich mit diesem Fehlbetrag abschließen, könne dieser Fehlbetrag aus der Ergebnisrechnung durch eine Entnahme aus der o.a. Rücklage ausgeglichen werden. Bei einem Überschuss, könne dieser je nach Beschluss wieder in die Rücklage fließen.

 

Die o.a. beschriebene Rücklage sei ausschließlich für Überschüsse/Fehlbeträge aus der Ergebnisrechnung bestimmt.

 

Im Gegensatz zur Ergebnisrechnung würden in der Finanzrechnung die Ein- und Auszahlungen (Mittelabfluss) abgebildet, die sich auch tatsächlich auf den Kassenbestand auswirken. Im Finanzhaushalt/in der Finanzrechnung gebe es keine Rücklagenposition, da hier der Cashflow der Kommune abgebildet werde.

 

Frage: Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Rates über die finanziellen Auswirkungen der getroffenen Energieeinsparmaßnahmen für den laufenden Haushalt.

 

Antwort: Im Haushaltsplan 2022 einschl. des 1. Nachtragshaushaltsplanes seien für den Gas- und Strombezug insgesamt 1,64 Mio. € veranschlagt. Nach dem derzeitigen Stand stelle sich der Plan-/Ist-Vergleich wie folgt dar:

 

 

HH-Ansatz 2022

Derzeitiges AO-Soll

Differenz

Gasbezug

621.900 €

550.693,79 €

71.206,21 €

Strombezug

1.019.700 €

671.823,68 €

347.876,32 €

 

Das o.a. ausgewiesene Anordnungssoll (AO-Soll) beinhalte überwiegend schon die Abschlagszahlungen bis zum Jahresende. Die finanziellen Auswirkungen der getroffenen Energieeinsparmaßnahmen ließen sich erst nach Erhalt der Schlussabrechnung im nächsten Jahr ermitteln. Die Preisbindung für Gas gelte -wie berichtet- bis Ende 2022 und für Strom bis Ende 2023.

 

 

II.      Anträge

 

Grundsätzlich entscheide der Rat darüber, welchem Ausschuss Anträge zur Verweisung überwiesen werden sollten. Finde jedoch einen Monat nach Eingang eines Sachantrages keine Ratssitzung statt, entscheide hierüber der Verwaltungsausschuss. Dies sei bei folgendem Antrag der Fall:

 

Antrag der SPD Fraktion vom 08.09.2022; Wärmeplanung und Energieträgerwechsel-Strategie

Der Antrag sei in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen worden.

 

 

II.            Zuschussgewährungen:

Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 29.09.2022 über folgende Zuschüsse abgestimmt:

  • Der SV Blau-Weiß Langförden erhalte für die Umrüstung der Plätze 2, 3 und 4 sowie des Parkplatzes auf LED einen einmaligen Zuschuss nach § 2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Vechta in Höhe von 1/3 der Kosten.
  • Der Golfclub Vechta-Welpe e.V. erhalte für die Errichtung zweier Ballfangzäune in Anlehnung an die Sportförderrichtlinie der Stadt Vechta einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der entstandenen Kosten, demnach 1.574,80 €. Ein Zuschuss für die Bepflanzung des Walls werde nicht gewährt.
  • Für die Durchführung des Projekts „Werte-Kids“ in der Stadt Vechta werde der Stellwerk Zukunft gGmbH für die Dauer von drei Jahren (2023 bis 2025) ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 9.050,- € gewährt.
  • Für die Durchführung des Projekts „Wertewächter“ der beiden Oberschulen in der Stadt Vechta werde dem VSL e.V. für die Dauer von drei Jahren ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 9.743,- € gewährt.

·         Der Volksfestvereins Langförden erhalte ab 2022 einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 2.500,- € für die Durchführung des Volksfestes.

 

III.            Stadt- und Landschaftsplanung

Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 27.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

-          Dem Entwurf der 99. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“ sei zugestimmt worden.

-          Zur planungsrechtlichen Absicherung eines Wohnprojektes auf dem Gelände des heutigen Waldhofes / der Wunderbar sei die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 196 „Wohnprojekt am Schützenplatz“ beschlossen worden.

-          Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Ortskern Oythe“ sei zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen worden. Stellungnahmen könnten nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.

-          Die Straßen „Kreuzweg“ (Abschnitt: „Kuhmarkt“ bis „Lattweg“) und „Philosophenweg“ (Abschnitt: „Mühlenstraße“ bis „Dominikanerweg“) würden als Fahrradstraßen angeordnet. Die direkten Anwohner und ggf. angrenzende Schulen würden vor Ort über die Planungen der Fahrradstraßen informiert bzw. Infomaterialien verteilt. In allen genannten Straßen werde die Beschilderung und Markierung zur Erkennbarkeit einer Fahrradstraße aufgestellt bzw. hergestellt. Die Umsetzung sei für 2022 /2023 vorgesehen.

 

IV.            Schule, Jugend und Sport

Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 27.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

-          Dem Antrag der SPD Fraktion auf Anschaffung eines Spielanhängers für das Gulfhaus sei entsprochen worden.

-          Die mit dem Jugendkulturverein Oldenburger Münsterland e.V. bestehende Kooperation werde im bisherigen Umfang fortgeführt und um fünf Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert. Ein etwaiges Defizit aus den Veranstaltungen werde bis zu einem Betrag von jährlich 10.000 € ausgeglichen. Die Stadt Vechta schließe mit dem Verein einen entsprechenden Kooperationsvertrag.

-          Um in der Jugendarbeit auch sozialräumlich wirken zu können und im öffentlichen Raum auffällige Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen präventiv anzusprechen und für die Zielgruppe geeignete Angebote auszubringen, werde ein externer Dienstleister damit beauftragt, für die Stadt Vechta aufsuchende Mobile Jugendarbeit („Streetwork“) im Umfang von zwei Vollzeitstellen für die Dauer von drei Jahren zu erbringen.

-          Die Verwaltung sei im Rahmen des Mehrjahresprogramms beauftragt worden, die Erweiterung des Schulgebäudes der Christophorusschule um einen weiteren Zug auf eine durchgängige Dreizügigkeit zu prüfen. Hierzu werde ein Entwicklungs- und Umbaukonzept erstellt.

 

V.            Sonstiges

-          Die Ratssitzung am 12.12.2022 beginne aufgrund der Haushaltsplanberatungen voraussichtlich schon um 16.00 Uhr.

-          Aufgrund der Fülle anstehender Themen werde es am 29. November 2022 voraussichtlich eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen geben.

-          Weihnachtsbeleuchtung: Es werde eine Weihnachtsbeleuchtung geben. Angesichts der Energiekrise werde diese jedoch reduziert. So solle im Bereich der zeitlich separat schaltbaren Beleuchtungen (Große Straße, Bremer Tor, Bahnhofstraße) die Beleuchtung auf die Zeit zwischen 16:00 und 22:00 Uhr, entsprechend der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, begrenzt werden. Im Bereich der Münsterstraße solle auf eine Beleuchtung verzichtet werden.