Sitzung: 10.10.2022 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: zur Kenntnis genommen
I.
Anfragen
Anfrage der Ratsgruppe
VCD/FDP vom 21.09.2022
Frage: Die Verwaltung informiert die Mitglieder
des Rates detailliert über die Kostenentwicklung (vgl. Kostenberechnung „Altes
Rathaus“) aller Investitionstätigkeiten (wie bspw. Kindergarten Langförden,
Sportstätten BV Oyther Berg und Bergkeller,…), die in der Durchführung, in der
Vergabe und in der Entwurfsplanung sind.
Antwort:
Bürgermeister
Kater teilte mit, dass er, wie mit dem Gruppensprecher abgesprochen, über die
wesentlichen großen aktuellen Investitionsobjekte in Kürze informiere. Man
befinde sich -insbesondere im Bausektor- in Zeiten mit großen Herausforderungen
wie extremen Preissteigerungen, der fehlenden Verfügbarkeit von Materialien und
geringen Angeboten von Handwerkern. Somit sei das Umsetzen von Baumaßnahmen
schwerer denn je und verlange von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Gebäudemanagement viel ab.
Zu den einzelnen Maßnahmen sei zu
nennen:
·
Sanierung
und Erweiterung Martin-Luther-Schule
-
Grundsatzbeschluss VA 23.9.2021
-
Kostenschätzung: 5.224.614,00 €
-
aktuelle Kostenberechnung: 6.190.211,41 €
-
Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt:
6.650.000 €
-
bisherige Auszahlung: 1.868.267,96 €
-
geplante Fertigstellung: Mitte 2023
Nach derzeitigem Stand könne von einer
Kosteneinhaltung ausgegangen werden.
·
Sanierung
und Erweiterung Alexanderschule
-
Grundsatzbeschluss VA 23.09.2019
-
Kostenschätzung: 1.922.817,00 €
-
aktuelle Kostenberechnung: 2.003.138,28 €
-
Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt:
1.900.000,00 €
-
bisherige Auszahlung: 287.460,03 €
-
geplante Fertigstellung: April/Mai 2023
Nach derzeitigem Stand könnten die
Kosten nicht ganz eingehalten werden. Die Deckung könnte über Restmittel
angestrebt werden.
·
Sanierung
und Umbau des „Alten Rathauses“
-
Grundsatzbeschluss VA 30.10.2018
-
Kostenschätzung: 3.844.105,66 € (vorgestellt
im VA am 14.10.21)
-
aktuelle Kostenberechnung: 4.077.346,47 €
-
Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt:
4.400.000 €
-
bisherige Auszahlung: 2.422.918,89 €
-
geplante Fertigstellung: Oktober/November 2022
Nach derzeitigem Stand könne von einer
Kosteneinhaltung ausgegangen werden.
·
Erweiterung
der Sportanlage am Bergkeller
-
Grundsatzbeschluss VA 09.06.2020
-
Kostenschätzung: 4.700.000,00 € (unter
Berücksichtigung der vorgestellten Einsparungen)
-
aktuelle Kostenberechnung: 4.750.808,05 €
-
Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt:
5.000.000 €
-
Einnahme: 225.000,00 € aus dem
Integrationsfond für die Außenanlagen
-
Bisherige Auszahlung: 863.009,75 €
-
geplante Fertigstellung: August 2023
Nach derzeitigem Stand könne von einer
Kosteneinhaltung ausgegangen werden.
·
Erweiterung
der Sportanlage Oyther Berg
-
Grundsatzbeschluss VA 09.06.2020
-
Kostenschätzung: 7.600.000,00 € (unter
Berücksichtigung der vorgestellten Einsparungen)
-
aktuelle Kostenberechnung: 8.190.462,05 €
-
Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt:
8.800.000 €
-
bisherige Auszahlung: 3.539.620,45 €
-
geplante Fertigstellung: August 2023
Nach derzeitigem Stand könne von einer
Kosteneinhaltung ausgegangen werden.
·
Neubau
einer eingeschossigen Kindertagesstätte Jans-Döpe/Langförden
-
Grundsatzbeschluss VA 30.10.2018
-
Kostenschätzung: 3.738.000,00 €
-
aktuelle Kostenberechnung: 4.001.177,36 €
-
Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt:
4.200.000 €
-
bisherige Auszahlung: 3.224.089,78 €
-
Kita schon in Betrieb
-
geplante Fertigstellung der Restarbeiten:
Herbst 2022
·
Neubau
einer zweigeschossigen Kindertagesstätte Maximilian-Kolbe-Straße/Telbrake
-
Grundsatzbeschluss VA 30.10.2018
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Kostenschätzung: 3.450.000,00 €
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aktuelle Kostenberechnung: 3.805.210,27 €
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Gesamtinvestitionssumme laut Haushalt:
3.950.000 €
-
bisherige Auszahlung: 3.140.036,20 €
-
Kita schon in Betrieb
-
geplante Fertigstellung der Restarbeiten:
Herbst 2022
Frage: Die Verwaltung informiert die Mitglieder
des Rates über die zur Verfügung stehenden Rücklagen, bereinigt um den
Jahresfehlbetrag des 1. Nachtragshaushalts.
Antwort: Das
kommunale Haushaltswesen bezeichne in § 60 Nr. 40 KomHKVO als Rücklagen die
aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ausgewiesenen, für bestimmte Zwecke separierten
oder durch Überschüsse aus der Ergebnisrechnung
gebildeten Anteile der Nettoposition. In der Ergebnisrechnung würden sämtliche
Erträge (Wertezuwachs) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch für die Erstellung
kommunaler Leistungen) abgebildet.
Nach
den entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften bildeten Kommunen u.a.
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des
außerordentlichen Ergebnisses der Ergebnisrechnung. Die Ergebnisrücklage diene
dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge. Sie stelle keinen tatsächlichen Zahlungsbestand (liquide Mittel) dar.
Die
vorläufige Bilanz der Stadt Vechta weise zum Stichtag 31.12.2020 einen
Rücklagenbestand aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 59,9 Mio. € aus. Nach entsprechendem Ratsbeschluss über
die Ergebnisverwendung der Jahresergebnisse aus den Haushaltsjahren 2018 bis
2020 in Höhe von insgesamt 23,7 Mio. € werde sich der o.a. Rücklagenbestand auf
83,6 Mio. € erhöhen.
Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, der sich derzeit noch in der
Aufstellung befinde, werde nach derzeitigem Stand ebenfalls mit einem
Ergebnisüberschuss abschließen, so dass sich der o.a. Rücklagenbestand noch
erhöhen werde.
Der
Haushaltsplan einschl. des 1. Nachtragshaushaltes sehe im Ergebnishaushalt
einen Jahresfehlbetrag von insgesamt 3,5 Mio. € vor. Sollte der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2022 tatsächlich mit diesem Fehlbetrag abschließen, könne
dieser Fehlbetrag aus der Ergebnisrechnung durch eine Entnahme aus der o.a.
Rücklage ausgeglichen werden. Bei einem Überschuss, könne dieser je nach
Beschluss wieder in die Rücklage fließen.
Die
o.a. beschriebene Rücklage sei ausschließlich für Überschüsse/Fehlbeträge aus
der Ergebnisrechnung bestimmt.
Im
Gegensatz zur Ergebnisrechnung würden in der Finanzrechnung die Ein- und Auszahlungen (Mittelabfluss)
abgebildet, die sich auch tatsächlich auf den Kassenbestand auswirken. Im
Finanzhaushalt/in der Finanzrechnung gebe es keine Rücklagenposition, da hier
der Cashflow der Kommune abgebildet werde.
Frage: Die Verwaltung informiert die Mitglieder
des Rates über die finanziellen Auswirkungen der getroffenen
Energieeinsparmaßnahmen für den laufenden Haushalt.
Antwort: Im
Haushaltsplan 2022 einschl. des 1. Nachtragshaushaltsplanes seien für den Gas-
und Strombezug insgesamt 1,64 Mio. € veranschlagt. Nach dem derzeitigen Stand
stelle sich der Plan-/Ist-Vergleich wie folgt dar:
|
HH-Ansatz 2022 |
Derzeitiges AO-Soll |
Differenz |
Gasbezug |
621.900 € |
550.693,79 € |
71.206,21 € |
Strombezug |
1.019.700 € |
671.823,68 € |
347.876,32 € |
Das
o.a. ausgewiesene Anordnungssoll (AO-Soll) beinhalte überwiegend schon die
Abschlagszahlungen bis zum Jahresende. Die finanziellen Auswirkungen der
getroffenen Energieeinsparmaßnahmen ließen sich erst nach Erhalt der
Schlussabrechnung im nächsten Jahr ermitteln. Die Preisbindung für Gas gelte
-wie berichtet- bis Ende 2022 und für Strom bis Ende 2023.
II.
Anträge
Grundsätzlich
entscheide der Rat darüber, welchem Ausschuss Anträge zur Verweisung überwiesen
werden sollten. Finde jedoch einen Monat nach Eingang eines Sachantrages keine
Ratssitzung statt, entscheide hierüber der Verwaltungsausschuss. Dies sei bei
folgendem Antrag der Fall:
Antrag der SPD
Fraktion vom 08.09.2022; Wärmeplanung und Energieträgerwechsel-Strategie
Der
Antrag sei in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen worden.
II.
Zuschussgewährungen:
Der
Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 29.09.2022 über folgende
Zuschüsse abgestimmt:
- Der SV Blau-Weiß Langförden
erhalte für die Umrüstung der Plätze 2, 3 und 4 sowie des Parkplatzes auf
LED einen einmaligen Zuschuss nach § 2 der Sportförderrichtlinie der Stadt
Vechta in Höhe von 1/3 der Kosten.
- Der Golfclub Vechta-Welpe e.V.
erhalte für die Errichtung zweier Ballfangzäune in Anlehnung an die
Sportförderrichtlinie der Stadt Vechta einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der
entstandenen Kosten, demnach 1.574,80 €. Ein Zuschuss für die Bepflanzung
des Walls werde nicht gewährt.
- Für die Durchführung des Projekts
„Werte-Kids“ in der Stadt Vechta werde der Stellwerk Zukunft gGmbH für die
Dauer von drei Jahren (2023 bis 2025) ein jährlicher Zuschuss in Höhe von
9.050,- € gewährt.
- Für die Durchführung des Projekts
„Wertewächter“ der beiden Oberschulen in der Stadt Vechta werde dem VSL
e.V. für die Dauer von drei Jahren ein jährlicher Zuschuss in Höhe von
9.743,- € gewährt.
·
Der Volksfestvereins Langförden erhalte ab
2022 einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 2.500,- € für die Durchführung des
Volksfestes.
III.
Stadt- und Landschaftsplanung
Der
Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 27.09.2022 folgende Beschlüsse
gefasst:
-
Dem Entwurf der 99.
Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes Nr. 180 „Gewerbegebiet
südlich des Balzweges“ sei zugestimmt worden.
-
Zur planungsrechtlichen Absicherung eines
Wohnprojektes auf dem Gelände des heutigen Waldhofes / der Wunderbar sei die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 196 „Wohnprojekt am Schützenplatz“
beschlossen worden.
-
Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
176 „Ortskern Oythe“ sei zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung
beschlossen worden. Stellungnahmen könnten nur zu den geänderten Planinhalten
abgegeben werden.
-
Die Straßen „Kreuzweg“ (Abschnitt: „Kuhmarkt“
bis „Lattweg“) und „Philosophenweg“ (Abschnitt: „Mühlenstraße“ bis
„Dominikanerweg“) würden als Fahrradstraßen angeordnet. Die direkten Anwohner
und ggf. angrenzende Schulen würden vor Ort über die Planungen der Fahrradstraßen
informiert bzw. Infomaterialien verteilt. In allen genannten Straßen werde die
Beschilderung und Markierung zur Erkennbarkeit einer Fahrradstraße aufgestellt
bzw. hergestellt. Die Umsetzung sei für 2022 /2023 vorgesehen.
IV.
Schule, Jugend und Sport
Der
Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 27.09.2022 folgende Beschlüsse
gefasst:
-
Dem Antrag der SPD
Fraktion auf Anschaffung eines Spielanhängers für das Gulfhaus sei entsprochen
worden.
-
Die mit dem Jugendkulturverein Oldenburger
Münsterland e.V. bestehende Kooperation werde im bisherigen Umfang fortgeführt
und um fünf Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert. Ein etwaiges Defizit aus den
Veranstaltungen werde bis zu einem Betrag von jährlich 10.000 € ausgeglichen.
Die Stadt Vechta schließe mit dem Verein einen entsprechenden
Kooperationsvertrag.
-
Um in der Jugendarbeit auch sozialräumlich
wirken zu können und im öffentlichen Raum auffällige Gruppen von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen präventiv anzusprechen und für die Zielgruppe geeignete
Angebote auszubringen, werde ein externer Dienstleister damit beauftragt, für
die Stadt Vechta aufsuchende Mobile Jugendarbeit („Streetwork“) im Umfang von
zwei Vollzeitstellen für die Dauer von drei Jahren zu erbringen.
-
Die Verwaltung sei im Rahmen des Mehrjahresprogramms
beauftragt worden, die Erweiterung des Schulgebäudes der Christophorusschule um
einen weiteren Zug auf eine durchgängige Dreizügigkeit zu prüfen. Hierzu werde
ein Entwicklungs- und Umbaukonzept erstellt.
V.
Sonstiges
-
Die Ratssitzung am 12.12.2022 beginne
aufgrund der Haushaltsplanberatungen voraussichtlich schon um 16.00 Uhr.
-
Aufgrund der Fülle
anstehender Themen werde es am 29.
November 2022 voraussichtlich eine zusätzliche
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen geben.
- Weihnachtsbeleuchtung: Es werde eine Weihnachtsbeleuchtung geben. Angesichts der Energiekrise werde diese jedoch reduziert. So solle im Bereich der zeitlich separat schaltbaren Beleuchtungen (Große Straße, Bremer Tor, Bahnhofstraße) die Beleuchtung auf die Zeit zwischen 16:00 und 22:00 Uhr, entsprechend der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, begrenzt werden. Im Bereich der Münsterstraße solle auf eine Beleuchtung verzichtet werden.