Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

I.            Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag:

 

Nr. 1 Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta

Stellungnahme:

Prüfung:

Städtebau

Im Gewerbegebiet am Balzweg sind drei Betriebe angesiedelt. Da bereits sämtliche Flächen ausgeschöpft sind, besteht die Absicht Erweiterungsflächen und Flächen für Neuansiedlungen bereitzustellen.

 

 

Zusätzliche Gewerbeflächen für Entwicklungsperspektiven von ansässigen Betrieben können als Begründung für eine Bauleitplanung an diesem Standort herangezogen werden. Das räumliche Potenzial für eine traditionelle Angebotsplanung von Gewerbeflächen ist jedoch offensichtlich begrenzt. Deshalb ist eine Expansion des Gewerbestandortes für Neuansiedlungen städtebaulich nicht nachvollziehbar. Zudem fehlt der städtebauliche Zusammenhang zur übrigen gewerblichen Entwicklung der Stadt Vechta. Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist über ein städtebauliches Konzept darzulegen.

Die Bauleitplanung dient insbesondere der Erweiterung des am Standort vorhandenen Betriebes. Im Übrigen handelt es sich lediglich um eine geringfügige Erweiterung der gewerblichen Nutzung an einem vorgeprägten und gut erschlossenen Standort. Durch die Planung wird die Lücke zum bestehenden GE – Gebiet und dem südlich gelegenen gewerblichen Betrieb (Torfverarbeitungsbetrieb) geschlossen.

Umweltschützende Belange

Die unversiegelten Bereiche des Gewerbegebiets werden derzeit mit einem Wertfaktor von 1,0 WE angesetzt. Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte für diese Freiflächen aufgrund der Störeinwirkungen durch die Nutzung als Hof- und Lagerflächen und Befestigung mit Schotter oder Pflaster nur eine Bewertung von max. 0,8 WE erfolgen.

 

Der Anregung wird gefolgt und die Eingriffsbilanzierung dahingehend angepasst.

Die zur vollständigen Kompensation erforderliche externe Ausgleichsfläche ist rechtzeitig vor dem Feststellungsbeschluss nachzuweisen und in geeigneter Art und Weise durch weiteren Änderungsbereich, Eigentum oder städtebaulichen Vertrag zu sichern. Die Lage der Fläche ist parzellenscharf abzugrenzen und kartographisch darzustellen. Die auf der Fläche vorgesehenen Maßnahmen sind einschließlich des Zeitpunktes ihrer Umsetzung und der erforderlichen Pflege detailliert zu beschreiben und gegebenenfalls festzusetzen

Der Hinweis wird berücksichtigt.

 

Immissionsschutz

Die Staubimmissionen im Plangebiet wurden von der Fa. Zech vom 17.08.2020 ermittelt. Aus der Übersicht der Emissionsquellen wird nicht eindeutig klar, ob nur der emittierende Betrieb zur Herstellung von Erden und Substraten berücksichtigt wurde oder ob die umliegenden Tierhaltungsbetriebe in die Berechnung mit eingeflossen sind. Sollte die Tierhaltung nicht berücksichtigt worden sein, ist dies aus Sicht des Immissionsschutzes nachzuholen, da sich direkt benachbart eine größere Legehennenanlage befindet

 

In der staubtechnischen Untersuchung der Zech Umweltanalytik GmbH vom 17.08.2020 wurden lediglich die durch den südlich des Plangebietes gelegenen Betrieb hervorgerufenen Staubimmissionen untersucht. Eine ergänzende Untersuchung, in der auch die übrigen im Umfeld des Plangebietes gelegenen Emittenten betrachtet wurden, kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Immissionswerte nicht überschritten werden

Laut Immissionsschutzgutachten wird auf einem Großteil der Planfläche der Immissionswert der GIRL für Gewerbegebiete von 0,15 überschritten. Beim Übergang vom Außenbereich zum Gewerbegebiet kann mit einem Zwischenwert gerechnet werden, sofern der Bereich räumlich begrenzt wird. Entsprechend der Begründung soll der Nutzungsbereich für dauerhaften Personenaufenthalt räumlich auf die Flächen begrenzt werden, auf denen eine Geruchsstundenhäufigkeit von 17 % nicht überschritten wird. Dies ist zwingend so umzusetzen.

Die Ausführungen werden berücksichtigt.

Laut dem aktuellen Leitfaden des Landkreises Vechta zu Geruchsimmissionswerten aus Tierhaltungsanlagen gilt für Gewerbegebiete ohne Wohnnutzung ein Immissionswert von
< 20 (dies entspricht 20 % der Jahresstunden). Im Übergangsbereich zum Außenbereich kann in Abhängigkeit von der im Einzelfall zu prüfender Situation ein Grenzwert zwischen 20 % und 25 % der Jahresstunden festgelegt werden. Demnach ist eine Nutzungseinschränkung der Gewerblichen Bauflächen nicht mehr erforderlich, da hier der maximale Immissionswert bei ca. 18 % der Jahresstunden liegt.“

 

Nr. 2 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

Regionaldirektion Hameln – Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst Dorfstraße 1930519 Hannover

Stellungnahme:

Prüfung:

Sie haben das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln - Hannover (Dezernat 5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der zweiten Seite; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei.

 

Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind.

 

Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten. Die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. § 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig.

 

Die Bearbeitungszeit für Luftbildauswertungen beträgt derzeit beim KBD ca. 20 Wochen ab Antragstellung. Da diese Zeitspanne zwischen Erteilung einer Baugenehmigung und dem Baubeginn erfahrungsgemäß nicht verfügbar ist, empfehlen wir den Kommunen eine rechtzeitige Antragstellung. Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung unter Verwendung des Antragsformulars und der Rahmenbedingungen, die Sie über folgenden Link abrufen können: http://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/ kampfmittelbeseitigung/luftbildauswertung/kampfmittelbeseitigungsdienst-niedersachsen-163427. html

 

Für die Planfläche liegen dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen die folgenden Erkenntnisse vor (siehe beigefügte Kartenunterlage):

Empfehlung: Luftbildauswertung

 

Fläche A

Luftbilder: Die derzeit vorliegenden Luftbilder wurden nicht vollständig ausgewertet.

Luftbildauswertung: Es wurde keine Luftbildauswertung durchgeführt.

Sondierung: Es wurde keine Sondierung durchgeführt.

Räumung: Die Fläche wurde nicht geräumt.

Belastung: Es besteht der allgemeine Verdacht auf Kampfmittel.

 

In der vorstehenden Empfehlung sind die Erkenntnisse aus der Zeit vor der Einführung des Kampfmittelinformationssystems Niedersachsen (KISNi), dem 11.06.2018, nicht eingeflossen, da sie nicht dem Qualitätsstand von KISNi entsprechen. Sie können natürlich trotzdem von den Kommunen in eigener Zuständigkeit berücksichtigt werden.

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Eine entsprechende Luftbildauswertung wurde veranlasst. Diese kam zum Ergebnis das kein Handlungsbedarf vorliegt.

 

Nr. 3 EWE NETZ GmbH

Emsteker Str. 60, 49661 Cloppenburg

Stellungnahme:

Prüfung:

Im Plangebiet bzw. in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich Versorgungsleitungen und / oder Anlagen der EWE NETZ GmbH.

 

Diese Leitungen und Anlagen sind in ihren Trassen (Lage) und Standorten (Bestand) grundsätzlich zu erhalten und dürfen weder beschädigt, überbaut, überpflanzt oder anderweitig gefährdet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Leitungen und Anlagen durch Ihr Vorhaben weder technisch noch rechtlich beeinträchtigt werden.

 

Das Erdgashochdrucknetz kann durch Näherung Ihrer Baumaßnahme beeinflusst werden. Hierfür setzen Sie sich bitte per E-Mail mit unserer zuständigen Fachabteilung "Netztechnik G / W" Herrn Kinzel in Verbindung.

 

Sollte sich durch Ihr Vorhaben die Notwendigkeit einer Anpassung unserer Anlagen, wie z.B. Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort (Versetzung) oder anderer Betriebsarbeiten ergeben, sollen dafür die gesetzlichen Vorgaben und die anerkannten Regeln der Technik gelten. Gleiches gilt auch für die gegebenenfalls notwendige Erschließung des Plangebietes mit Versorgungsleitungen und Anlagen durch EWE NETZ. Bitte planen Sie in diesem Fall Versorgungsstreifen bzw. -korridore gemäß DIN 1998 (von min. 2,2 m für die Erschließung mit Telekommunikationslinien, Elektrizitäts- und Gasversorgungsleitungen) sowie die Bereitstellung notwendiger Stationsstellplätze mit ein.

 

Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und der EWE NETZ GmbH zu erstatten, es sei denn der Vorhabenträger und die EWE NETZ GmbH haben eine anderslautende Kostentragung vertraglich geregelt.

 

Die EWE NETZ GmbH hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzubringen.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt

Wir bitten Sie, uns auch in die weiteren Planungen einzubeziehen und uns frühzeitig zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall der Erschließung des Plangebietes mit Versorgungsleitungen durch EWE NETZ, denn hierfür sind beispielsweise Lage und Nutzung der Versorgungsleitung und die sich daraus ableitenden wirtschaftlichen Bedingungen wesentliche Faktoren.

 

Unsere Netze werden täglich weiterentwickelt und verändern sich dabei. Dies kann im betreffenden Planbereich über die Laufzeit Ihres Verfahrens/Vorhabens zu Veränderungen im zu berücksichtigenden Leitungs- und Anlagenbestand führen. Wir freuen uns Ihnen eine stets aktuelle Anlagenauskunft über unser modernes Verfahren der Planauskunft zur Verfügung stellen zu können - damit es nicht zu Entscheidungen auf Grundlage veralteten Planwerkes kommt. Bitte informieren Sie sich deshalb gern jederzeit über die genaue Art und Lage unserer zu berücksichtigenden Anlagen über unsere Internetseite:

https://www.ewe-netz.de/geschaeftskunden/service/leitungsplaene-abrufen

Die EWE NETZ GmbH, wird rechtzeitig vor Beginn von Erschließungsmaßnahmen beteiligt.

 

Nr. 4 Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Abteilung Archäologie

Ofener Straße 15, 26121 Oldenburg

Stellungnahme:

Prüfung:

Seitens der Archäologischen Denkmalpflege werden zu o. g. Planungen folgende Anregungen vorgetragen:

 

Aus dem Plangebiet sind nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine archäologischen Fundstellen bekannt. Da die Mehrzahl archäologischer Funde und Befunde jedoch obertägig nicht sichtbar sind, können sie auch nie ausgeschlossen werden.

 

Der Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden ist bereits in den Planungsunterlagen enthalten und sollte auch unbedingt beachtet werden.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Nr. 5 Deutsche Telekom Technik GmbH

Hannoversche Str. 6-8, 49084 Osnabrück

Stellungnahme:

Prüfung:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Stellungnahme wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Die Telekom wird die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüfen. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt. Wir bitten Sie, Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens drei Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen

Die Deutsche Telekom, wird rechtzeitig vor Beginn von Erschließungsmaßnahmen beteiligt.

 

Nr.6 Freiwillige Feuerwehr Vechta

Oldenburger Straße 112, 49377 Vechta

Stellungnahme:

Prüfung:

Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Vechta bestehen zur Änderung des Flächennutzungsplans folgende Bedenken:

Die Hinweise werden im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Das geplante Gewerbegebiet befindet sich sehr weit im Süden der Stadt Vechta. Seitens der Verwaltung sollte überprüft werden, ob die durch die Stadtverwaltung festgelegten Hilfsfristen und das Schutzniveau an diesem Standort sichergestellt werden können. Zusätzlich sollte überprüft werden, ob eine ausreichende Wasserversorgung am Standort zur Verfügung. Derzeit steht dort „nur“ ein 100er Hydrant zur Verfügung, hier sollte über eine zusätzliche externe Wasserversorgung nachgedacht werden.

 

Dies sollte durch die Baugenehmigungsbehörde vor allem im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes kritisch geprüft bzw. berücksichtigt werden.

Die Löschwasserversorgung wird mit der Freiwilligen Feuerwehr Vechta abgestimmt.

 

 

 

Beschluss:

„Nach Prüfung der während der der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird dem Entwurf der 99. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“ zugestimmt.

 

 


<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00182621">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'>In Angelegenheit des

Verwaltungsausschusses</p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Auf Vorschlag des

Ausschussvorsitzenden wurden die Tagesordnungspunkte 3 und 4 gemeinsam beraten

und einzeln abgestimmt.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Frau Geelhaar vom Planungsbüro

Diekmann &amp; Mosebach aus Oldenburg stellte zunächst die ursprünglich

geplante Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet am Balzweg vor. Inzwischen

seien Änderungen eingetreten und diese führe zu einigen Veränderungen für die

Bauleitpläne. Im Anschluss erläuterte Sie die in der frühzeitigen Auslegung

eingegangenen Stellungsnahmen und die daraus resultierenden

Abwägungsvorschläge.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Seitens der Ausschussmitglieder

wurde über die östlich ausgewiesene Waldfläche und die Auswirkung auf den

Umweltbericht und die Kompensationsmaßnahmen gesprochen. FBL Scharf verwies

hierzu auf die ursprünglich geplante Straßenführung und erläuterte, dass die

Waldfläche keinen Einfluss auf noch zu tätigende Kompensationsmaßnahmen hätte.

Die Waldfläche sei im Privatbesitz.</p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal style='text-align:justify'>Es wurde zudem über die

Möglichkeiten der Festsetzung von Anpflanzgeboten in Gewerbegebieten diskutiert

und die Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung. Weiterhin gab es Hinweise

bezüglich der Zufahrten zur B69 und Hinweise zu der Löschwasserversorgung.

Diese sei im weiteren Verfahren noch mit der Feuerwehr zu klären.</p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

<p class=MsoNormal><o:p>&nbsp;</o:p></p>

</div>

</div>


<div class="smcdocmsword" id="smcdocid00182962">

<div class=WordSection1>

<p class=MsoNormal><b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Abstimmungsergebnis:</b>

<span style='mso-tab-count:2'>                              </span>einstimmig<span

style='mso-spacerun:yes'>      </span></p>

</div>

</div>