Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Betriebsausschuss fasste sodann folgenden Beschluss:

 „Zur Finanzierung der im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehenen Investitionen in der Sparte „Photovoltaik“ werden Kreditaufnahmen für die Liegenschaften

1.       Geschwister-Scholl-Oberschule

2.       Kita Telbrake

3.       Kita Langförden

4.       und Kläranlage

 

beschlossen. Es können entsprechend der „Richtlinie der Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 05.02.2007“ Kreditverträge abgeschlossen werden.“

 

 


Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an den Werkleiter.

 

Werkleiter Kampers führte aus, dass es sich hier lediglich um das Erteilen einer Kreditermächtigung für die ohnehin bereits beschlossenen und geplanten PV-Anlagen handele, um die geplante Maßnahme durch Kredite zu sichern. Im Weiteren informierte Herr Kampers darüber, dass der Hinweis der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, den Beschluss dahingehend zu konkretisieren, dass nur Kredite in Höhe der Kreditermächtigung aufgenommen werden dürfen, zur Kenntnis genommen und die Beschlussempfehlung dahingehend ergänzt wurde.

 

Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, ob der eingeplante Betrag aufgrund der Kostensteigerungen bei PV-Anlagen weiterhin ausreichend sei, entgegnete Werkleiter Kampers, dass nach derzeitiger Ausschreibungssituation die aktuellen Kosten bei ca. 150.000,00 Euro liegen. Die Kreditermächtigung in Höhe von 270.114,00 Euro sei somit ausreichend.

 

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes gab Werkleiter Kampers einen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen und Sachständen zu den Photovoltaikanlagen. Die PV-Anlagen auf der Kita Langförden sowie der Kita in Telbrake seien vor kurzem in Betrieb genommen worden. Die Inbetriebnahme der Anlage auf der GSO sei voraussichtlich für die KW 41 vorgesehen. Für November / Dezember sei ebenfalls noch die Installation der PV-Anlage auf der Kläranlage vorgesehen. Auch für das Verwaltungsgebäude des Wasserwerkes wurde bereits ausgeschrieben und erfolgreich submissioniert.

 

Ein Ausschussmitglied fragte zudem, wie praktikabel der Beschluss über die Kreditermächtigung nach Beschluss über die Maßnahme sei. Werkleiter Kampers erklärte, dass er zukünftig die Kreditermächtigungen unmittelbar mit der Maßnahme beschließen wollen würde.

 

Werkleiter Kampers wies darauf hin, dass die Konditionen für Kredite am Kapitalmarkt fast täglichen Schwankungen unterliegen. Kreditinstitute halten sich nur einen Tag an ihre Kreditangebote, weshalb für den erforderlichen Beschluss kein Festkreditangebot eingeholt werden konnte. Zum Anfragezeitpunkt lagen die Zinsen bei einer Zinsbindung von 20 Jahren zwischen 2,25% und 2,5% zum Auszahlungskurs von 100%. Gemäß der gesetzlichen Abschreibungstabelle beträgt die Nutzungsdauer für PV-Anlagen 20 Jahre. Die Kreditlaufzeit würde somit der Nutzungsdauer entsprechen.

  


Abstimmungsergebnis:           einstimmig