Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

„Der Betriebsausschuss schlägt dem VA / Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

Aufgrund des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH, vorgelegten Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2021 und des vom Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den im Prüfungsbericht niedergelegten Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht hiermit fest.

 

Die Gesamtbilanzsumme beläuft sich auf der Aktiva- und Passivaseite auf je 10.620.375,32 Euro. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2021 wird mit 155.986,01 Euro festgestellt.

 

Der für das Wirtschaftsjahr 2021 ausgewiesene Gewinn in Höhe von 155.986,01 Euro wird der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt.

 

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.“

 

 


Der Ausschussvorsitzende, Herr Wichmann, übergab hierzu das Wort an Werkleiter Kampers.

 

Werkleiter Kampers begrüßte auch seinerseits die Anwesenden zur Betriebsausschusssitzung und führte thematisch kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Er übergab sodann das Wort an Herrn Kathmann, Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH.

 

Herr Kathmann erläuterte zunächst einige Formalien bzgl. der Prüfung. Insbesondere bedankte er sich für das in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH gesetzte Vertrauen, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erhalten zu haben.

 

Herr Kathmann nahm zu Beginn bereits das Resultat der Prüfung vorweg, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft komme zu dem Ergebnis, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss stehe und das Buchführungswerk ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung ist gegeben, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wird erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta schließt sich diesem Prüfungsergebnis an.

Im Anschluss trug Herr Kathmann anhand einer Power-Point-Präsentation umfassend und detailliert die einzelnen Ergebnisse vor und erläuterte den Jahresbericht. Er ging insbesondere – unter Betrachtung der Jahre 2019 – 2021 – auf folgende Punkte ein:

             Ertragslage Wassergeschäft

             Ertragslage Wasserwerk gesamt

             Vermögensstruktur

             Kapitalstruktur

             Kapitalflussrechnung.

 

Herr Kathmann stellte fest, dass im Vergleich zum Vorjahr (2020) eine fast gleichbleibende Menge an Wasser verkauft wurde. Der Anstieg der Umsatzerlöse um ca. 110.000 € ist vordergründig auf die Erhöhung des Wasserpreises (von 0,89 € netto auf 0,95 € netto) zurückzuführen. Der Rückgang der Liquiden Mittel sowie die Erhöhung der Kreditaufnahmen seien durch die zahlreich getätigten Investitionen des Wasserwerks, wie z.B. den Neubau des Verwaltungsgebäudes oder den zweiten Werksausgang, legitim und dort wiederzufinden. Gleiches sei bei den Abschreibungswerten festzuhalten, welche sich durch die getätigten Investitionen ebenso erhöht haben. Auf die Rückfrage eines Ausschussmitgliedes, wie der Posten Ertragszuschüsse zustande kommt, erläuterte Herr Kathmann, dass das Wasserwerk in Rohrnetzmaßnahmen investiere und dafür entsprechende Zuschüsse bekäme. Frau Pries ergänzte, dass auch die Einnahmen durch das aktivieren von Haushaltsanschlüssen sowie durch die Wasserversorgungsbeiträge dort einfließen. Auf Nachfrage, wie viele neue Hausanschlüsse es im Jahr gäbe, antwortete Werkleiter Kampers, dass dies ca. 100 Stück im Jahr seien.

 

Weiterhin ging Herr Kathmann auf die erhöhten Personalaufwendungen ein und erläuterte, dass diese u.a. durch Tariferhöhungen etc. nachvollziehbar und gewöhnlich seien.

Abschließend gab Herr Kathmann an, dass das Jahresergebnis im Wassergeschäft ca. 140.000 € geringer als im Jahr 2020 ausfallen würde.

 

Daraufhin fragt ein Ausschussmitglied, ob ein Mehrbedarf an Wasser durch städtisches Wachstum die betrieblichen Aufwendungen minimiert. Werkleiter Kampers bestätigt dies und macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die Auswirkungen durch das im letzten Jahr in Kraft getretene Gesetz zum Niedersächsischen Weg im Bereich Wasserversorgung gedämpft werden mussten. In Folge dessen wurde seitens des Landes die Wasserentnahmegebühr von 7,5 ct auf 15 ct. erhöht. Der Betriebsausschuss war sich bewusst, dass die Erhöhung des Wasserpreises (von 0,89 € netto auf 0,95 € netto) nicht vollständig für die Deckung ausreichen würde. Der Beschluss wurde dennoch ausdrücklich so gefasst, um die vorgenannten Auswirkungen nicht gänzlich an den Verbraucher weiterzugeben. Zusätzlich wurde die Eigenkapitalverzinsung auf 1% herabgesetzt.

Bürgermeister Kater pflichtete bei und ergänzte, dass man absichtlich die Wasserentnahmegebühr nicht in vollem Umfang der 7,5 Cent / m³ an den Bürger weitergeben habe.

Werkleiter Kampers machte diesbezüglich darauf aufmerksam, dass als Folge die Bilanz bei den nächsten zwei Jahresabschlüssen ein negatives Ergebnis aufweisen wird.

 

Die aktuelle Gebührenkalkulation gilt bis einschließlich Ende des Jahres 2023. Im Anschluss können die Gebühren sowie die Eigenkapitalverzinsung durch Beschluss geändert bzw. ggf. erhöht werden. Herr Kathmann ergänzte, dass das Wasserwerk die Verluste für den geplanten Zeitraum durch Rücklagen tragen könne.

Auch Bürgermeister Kater pflichtete bei, dass die Eigenkapitalverzinsung und somit die Gebühren zukünftig angepasst werden müssen.

 

Des Weiteren wurden noch die Vermögensstruktur, die Kapitalstruktur sowie die Kapitalflussrechnung umfangreich erläutert.

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig