Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Betreibausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Der sich ergebene Defizitbetrag in der Sparte „Photovoltaikanlagen“ wird am Ende des Wirtschaftsjahres 2022 durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.“

 


Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an Werkleiter Kampers.

 

Werkleiter Kampers erläuterte, dass es auf Dauer generell nicht geplant sei, Defizite in der Sparte PV zu erwirtschaften. Grund für das diesjährige Defizit in Höhe von ca. 5.000 € sei die verzögerte Inbetriebnahme der PV-Anlagen. Somit konnte die Stromertragsreiche Zeit in den Sommermonaten nicht bzw. nicht vollständig zur Energieerzeugung genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den Wintermonaten (Oktober bis März) nur etwa ein Viertel des Solarstroms erzeugt wird. Der Sonnenstand ist in diesen Monaten sehr niedrig und die täglichen Sonnenstunden sehr gering.

 

Auf Nachfrage, wofür zukünftige Erträge verwendet werden, antwortete Werkleiter Kampers, dass die Gewinne zunächst für die Deckung der beim Wasserwerk angefallenen Arbeitsstunden sowie Aufwendungen etc. verwendet werden sollen.

 

Ein Ausschussmitglied fragte zudem, wie sich der derzeitige Strompreis für den eigenverbrauchten Strom zusammensetzt. Werkleiter Kampers erläuterte, dass zwischen dem Wasserwerk Vechta sowie der Stadt Vechta eine Besorgungsvereinbarung geschlossen worden sei. Hierin sei eine Preisgleitklausel verankert, welche dafür Sorge trage, dass die Sparte PV zukünftig sowohl wirtschaftlich betrieben, als auch das die Stadt Vechta zu möglichst gleichbleibenden Kosten Strom beziehen kann.

 

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes, ob im kommenden Jahr erneut mit einem Defizit zu rechnen sei, antwortete Werkleiter Kampers, dass dies vordergründig mit dem Inbetriebnahme Zeitpunkt der für das kommende Jahr geplanten PV-Anlagen zusammenhänge. Zunächst müssen die Planungen/Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Liegenschaften angefertigt werden. Wie sich die Lieferzeiten im Jahr 2023 in Bezug auf die Module als auch die elektronischen Bauteile verhalten werde, sei aus seiner Sicht derzeit nicht vorhersehbar.

 

Werkleiter Kampers informierte darüber, dass die derzeit vor allem durch den Abschreibungsaufwand entstandenen Kosten innerhalb der Sparte „Photovoltaikanlagen“ nicht ausgeglichen werden können. Ein sich ergebener Defizitbetrag darf nicht mit der Spartenberechnung „Wasser“ verrechnet werden.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig