Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


BGM Kater begrüßte alle Anwesenden im Sitzungssaal. Da es sehr viel im Bereich Planung und Bauen zu regeln sei, sei dieses eine zusätzliche Sitzung.

 

Er wies darauf hin, dass Ende Juni in Hannover die Novelle des niedersächsischen Klimagesetzes beschlossen worden sei. Damit gehe einher, dass in niedersächsischen Kommunen vorgesehen sei, dass bestimmte kommunale Pflichtaufgaben wie Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung, eine Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern zur Klimafolgenanpassung oder auch die Pflicht für Mittel- und Oberzentren, bis zum 31.12.2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Jedes Mittel- und Oberzentrum sei verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan zu erstellen.

 

Für die Ersterstellung des Wärmeplans gäbe es in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich Fördergelder in Höhe von 16.000 Euro zuzüglich 0,25 Euro pro Einwohner, also für Vechta ca. 73.000,00 € vom Land Niedersachsen. Für die Fortschreibung ab dem Jahr 2027 gäbe es jährlich einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro zuzüglich 0,06 Euro je Einwohner.

 

Auf Grund der Dringlichkeit einer Wärmestrategie in Vechta soll die Wärmeplanung schon in 2023 umgesetzt werden. Dazu wurde bereits eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet. Die Ausschreibung soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, sodass mit Angeboten bis Weihnachten gerechnet werden kann und weiter eine Beauftragung im Januar 2023 angestrebt wird. Für dieses Vorhaben seien bereits 60.000 € im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung:

0