Beschluss: zurückgestellt

 

 

 


Hierzu lag die Beschlussvorlage Nr. 51/192/2022 vor.

 

Frau Erste Stadträtin Sollmann führte in den Sachverhalt ein. Sie erläuterte, dass durch Ausweisung neuer Baugebiete und Wohnraumverdichtung die Bevölkerungszahl in Vechta weiter ansteige und somit auch ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten erforderlich sei. Bereits in den vergangenen Jahren sei das Betreuungsangebot aufgrund steigender Bedarfe stetig erweitert worden. Sie stellte den geplanten Ausbau der Betreuungsplätze anhand von zwei Folien (als Anlage beigefügt) aus der letzten Sitzung nochmals vor. Zu einigen Vorhaben werde die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen detaillierter berichten.

 

In dieser Sitzung gehe es nun um den Neubau einer Kita, die 2024/2025 benötigt würde. Das vorgeschlagene Grundstück mit einer Größe von rd. 4.600 m² befinde sich an der Straße „Stukenborg“ und stehe im Eigentum der Stadt Vechta. Die Kita solle von einem Investor gebaut werden, der über eine Ausschreibung gesucht werden solle. Träger der Einrichtung solle die AWO werden, da dieser Träger bereits übergangsweise Kinder in den Containern in Oythe betreue und hierfür eine dauerhafte Einrichtung benötigt werde. Frau Sollmann erläuterte, dass es in dieser Sitzung lediglich um den Auftakt für die Ausschreibung des Investors gehen solle, bauplanungsrechtliche Fragestellungen seien anschließend im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen sowie im Verwaltungsausschuss zu behandeln.

 

Es schlossen sich - bauplanungsrechtliche – Fragestellungen der Ausschussmitglieder an: Es handele sich bei dem Grundstück um eine Kompensationsfläche mit hoch aufgewachsener Vegetation und die verkehrliche Anbindung sei aufgrund der Sackgassenlage nicht optimal. Die Fraktion „Wir für Vechta“ wies darauf hin, dass Herr Bürgermeister Gels seinerzeit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Wohngebiets Stukenborg auf dieser Fläche einen Dorfplatz zugesichert habe. Die VCD-Fraktion forderte die Prüfung von Alternativflächen.

 

Frau Erste Stadträtin Sollmann schlug vor, dass sie die Beschlussvorlage gem. § 14 der Geschäftsordnung im Hinblick auf die offenen Fragestellungen und die fortgeschrittene Zeit zurückzuziehe und nach erfolgter Abstimmung innerhalb der Verwaltung hierüber erneut beraten werde.

 

Seitens der Ausschussmitglieder bestanden keine Einwände gegen dieses Vorgehen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die angedachte Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 116 „Stukenborg“ als öffentliche Grünfläche mit Regelungen zur Anlage von Wallhecken an der nördlichen und südlichen Seite sowie von weiteren Gehölzanpflanzungen innerhalb der Fläche festgesetzt. Der Großteil der inneren Fläche wird nicht als Kompensationsfläche, sondern als Fläche für die Abwasserentsorgung (Regenrückhaltung) mit einer entsprechenden textlichen Festsetzung zur Herstellung eines periodisch vernässten Stillgewässers zur Oberflächenwasserversickerung - mit Überlauf zum städtischen Regenwasserkanal - festgesetzt. Tatsächlich wird derzeit nur ein Teil der Gesamtfläche zur Regenrückhaltung genutzt.