Sitzung: 10.11.2022 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 51/192/2022
Hierzu lag die Beschlussvorlage Nr.
51/192/2022 vor.
Frau Erste Stadträtin Sollmann führte in den
Sachverhalt ein. Sie erläuterte, dass durch Ausweisung neuer Baugebiete und
Wohnraumverdichtung die Bevölkerungszahl in Vechta weiter ansteige und somit
auch ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten
erforderlich sei. Bereits in den vergangenen Jahren sei das Betreuungsangebot
aufgrund steigender Bedarfe stetig erweitert worden. Sie stellte den geplanten
Ausbau der Betreuungsplätze anhand von zwei Folien (als Anlage
beigefügt) aus der letzten Sitzung nochmals vor. Zu einigen Vorhaben werde die
Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen detaillierter berichten.
In dieser Sitzung gehe es nun um den Neubau
einer Kita, die 2024/2025 benötigt würde. Das vorgeschlagene Grundstück mit
einer Größe von rd. 4.600 m² befinde sich an der Straße „Stukenborg“ und stehe
im Eigentum der Stadt Vechta. Die Kita solle von einem Investor gebaut werden,
der über eine Ausschreibung gesucht werden solle. Träger der Einrichtung solle
die AWO werden, da dieser Träger bereits übergangsweise Kinder in den
Containern in Oythe betreue und hierfür eine dauerhafte Einrichtung benötigt
werde. Frau Sollmann erläuterte, dass es in dieser Sitzung lediglich um den
Auftakt für die Ausschreibung des Investors gehen solle, bauplanungsrechtliche
Fragestellungen seien anschließend im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Planung
und Bauen sowie im Verwaltungsausschuss zu behandeln.
Es schlossen sich - bauplanungsrechtliche –
Fragestellungen der Ausschussmitglieder an: Es handele sich bei dem Grundstück
um eine Kompensationsfläche mit hoch aufgewachsener Vegetation und die
verkehrliche Anbindung sei aufgrund der Sackgassenlage nicht optimal. Die
Fraktion „Wir für Vechta“ wies darauf hin, dass Herr Bürgermeister Gels
seinerzeit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Wohngebiets Stukenborg auf
dieser Fläche einen Dorfplatz zugesichert habe. Die VCD-Fraktion forderte die
Prüfung von Alternativflächen.
Frau Erste Stadträtin Sollmann schlug vor,
dass sie die Beschlussvorlage gem. § 14 der Geschäftsordnung im Hinblick auf
die offenen Fragestellungen und die fortgeschrittene Zeit zurückzuziehe und
nach erfolgter Abstimmung innerhalb der Verwaltung hierüber erneut beraten
werde.
Seitens der Ausschussmitglieder bestanden keine
Einwände gegen dieses Vorgehen.
Hinweis der Verwaltung:
Die angedachte Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 116 „Stukenborg“ als
öffentliche Grünfläche mit Regelungen zur Anlage von Wallhecken an der
nördlichen und südlichen Seite sowie von weiteren Gehölzanpflanzungen innerhalb
der Fläche festgesetzt. Der Großteil der inneren Fläche wird nicht als
Kompensationsfläche, sondern als Fläche für die Abwasserentsorgung
(Regenrückhaltung) mit einer entsprechenden textlichen Festsetzung zur
Herstellung eines periodisch vernässten Stillgewässers zur
Oberflächenwasserversickerung - mit Überlauf zum städtischen Regenwasserkanal -
festgesetzt. Tatsächlich wird derzeit nur ein Teil der Gesamtfläche zur
Regenrückhaltung genutzt.