Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Anhörung im Ortsrat Langförden schlägt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten der Firma KÜHLA, weitere Möglichkeiten für misch-gewerbliche Nutzungen und für die Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ beschlossen.“

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

25. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“

Geltungsbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


  FDL Heuser gab einen kurzen Einblick über den zeitlichen Ablauf der beiden Bauleitpläne (25. FNP-Änderung und BPlan Nr. 30L „Gewerbegebiet Nordkämpe/Holtrup“). Bereits im Jahr 1994 wurde der erste Aufstellungsbeschluss diesbezüglich gefasst und im Jahr 2021 erfolgte ein erneuter Aufstellungsbeschluss zur planungsrechtlichen Absicherung der betrieblichen Erweiterung der Firma KÜHLA. Nun sei ein weiterer erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der Planungen zum Energiepark im Bereich der südlich gelegenen Biogasanlage erforderlich.

 

Alsdann stellte Herr Schlotmann von der „Agro Power GmbH“ das aktuell geplante Projekt „Energiepark Calveslage“ vor. Er erläuterte den aktuellen Stand und stellte dann die beabsichtigte Erweiterung vor.

 

Die Calveslager Biogas Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG hätte in einem aktuell abgeschlossenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG die Betriebsgenehmigung für die Errichtung einer HyGas Anlage zur Aufbereitung und Verwertung von Gülle und Gärresten mit einer Jahreskapazität von 24.000 m³ erhalten, um an diesem Standort Strom und Biomethan zu erzeugen. Mit dem Sondergebiet „Energiepark Calveslage“ solle dieser Standort für den Betrieb einer weiteren HyGas-Anlage und einer Wasserstofferzeugung mit einer Leistung von 10 MW ausgebaut werden, um ein regionales Versorgungskonzept mit Energie (Biomethan, grüner Wasserstoff, Strom und Fernwärme) umzusetzen.

 

Herr Schlotmann erläuterte die Technologie und die Verfahrensabläufe der geplanten Anlagenerweiterung und stellte die Vorteile und den Nutzen dieses Vorhabens aus seiner Sicht vor.

 

BGM Kater begrüßte das Vorhaben und sei erfreut, dass dieses innovative, moderne Projekt in Vechta geplant sei. Es sei ein aktuell wichtiger Baustein für die Energiegewinnung und die Resourcenschonung.

 

Im Anschluss wurde über die Ausnutzung der Anlage, den geringen Flächenbedarf, über die Erschließung und das Transportaufkommen auf den Zufahrtsstraßen diskutiert. Auf die Frage, ob es einen vergleichbaren Prototyp einer solchen Anlage gäbe, erklärte Herr Schlotmann, dass es in dieser Größenordnung und mit dieser Technik weltweit keine entsprechende Anlage gäbe. Es sei die erste Anlage in dieser Form und Größe.

 

Es wurde über die mögliche Abwärmenutzung der Anlage und die Verwendung der Abfallprodukte gesprochen. Laut Herrn Schlotmann gäbe es Gesprächen mit 2-3 Betrieben und dann könnten 70 – 80 % der Wärme genutzt werden und die Verwendung des Phosphors bzw. die sonstigen Nähr- und Wertstoffe würden getrennt und ständen als MAP-Dünger im Sinne der Kreislaufwirtschaft zur Verfügung. Die Verwendung als Dünger würde aber in Verbindung mit der Landwirtschaftskammer noch genau untersucht und bewertet.

 

Auf Rückfrage bezüglich der Vorgaben im Klimaschutzkonzept der Stadt Vechta erläuterte BGM Kater, dass dieses Konzept den aktuellen Status Quo benenne und derzeit eine Überarbeitung nicht geplant sei.