Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten der Firma KÜHLA, weitere Möglichkeiten für misch-gewerbliche Nutzungen und für die Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30L „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.“

 

Bebauungsplan Nr. 30L

„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“

Geltungsbereich

 


Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte zusammen mit TOP 7.

 

Stellv. Ortsbürgermeister Wichmann verlas die Beschlussempfehlung.

 

Im Rahmen seiner Anhörung fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

 

Enthaltungen:

1

 

Ortsbürgermeister Lübbe nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil und übernahm nach diesem Tagesordnungspunkt wieder den Vorsitz der Ortsratssitzung.