Sitzung: 28.11.2022 Ortsrat Langförden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/212/2022
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten der Firma KÜHLA, weitere Möglichkeiten für misch-gewerbliche Nutzungen und für die Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30L „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.“
Bebauungsplan Nr. 30L
„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“
Geltungsbereich
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte zusammen mit TOP 7.
Stellv. Ortsbürgermeister Wichmann verlas die Beschlussempfehlung.
Im Rahmen seiner Anhörung fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
11 |
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Enthaltungen: |
1 |
Ortsbürgermeister Lübbe nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil und übernahm nach diesem Tagesordnungspunkt wieder den Vorsitz der Ortsratssitzung.