Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Betriebsausschuss fasste sodann folgenden Beschluss:

„Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates vom 12.12.2022 über den Wirtschaftsplan 2023

 

1.            wird die Werkleitung damit beauftragt, die weitergehende Planung vorzunehmen und die nötigen Vergabeverfahren vorzubereiten, vollumfänglich durchzuführen und die PV-Anlagen zu errichten. Die in der Sitzung präsentierten Standorte der PV-Anlagen sollen, sofern möglich, umgesetzt werden.

 

2.            wird zur Finanzierung der PV-Anlagen eine Kreditaufnahme von ca. 650.000 € (netto) beschlossen. Ein Kreditvertrag kann entsprechend der „Richtlinie der Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 05.02.2007“ abgeschlossen werden. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.

 

Die für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen benötigten Finanzmittel werden über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Vechta 2023 ff ausgewiesen.“

 


Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an den Werkleiter.

Herr Kampers führte mit Verweis auf die Beschlussvorlage in den Sachverhalt ein. Wie bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 19.09.2022 informiert, solle versucht werden, die stromertragsreiche Zeit in den Sommermonaten (April bis September) zur Energieerzeugung zu nutzen. Dafür sei eine Inbetriebnahme der geplanten Anlagen für das Frühjahr 2023 erstrebenswert. Es werde versucht, für möglichst viele PV-Anlage die Ausschreibung noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen.

Entsprechende Mittel in Höhe von 650.000 € seien im Wirtschaftsplan vorgehalten und die notwendigen Voraussetzungen z.B. Traglastfähigkeit seien bereits geprüft.

Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, wie der Ausblick bzgl. der Lieferung von PV-Anlagen sei, erklärte Herr Kampers, dass für die bisherigen Vergaben immer Angebote abgegeben worden seien. Wie sich die Lieferzeiten im Jahr 2023 in Bezug auf die Module als auch die elektronischen Bauteile verhalten werde, sei aus seiner Sicht derzeit nicht vorhersehbar. Man blicke jedoch positiv auf die zukünftigen Vergaben.

Zudem fragte ein Ausschussmitglied an, wie weit der Sachstand in Bezug auf die PV-Anlage für das Rathaus sei. Werkleiter Kampers entgegnete, dass diese Liegenschaft aufgrund der in den kommenden Jahren anstehenden Dachsanierung (wie vom Bürgermeister in einer vorhergegangenen Sitzung ebenfalls erwähnt.) derzeit nicht weiter betrachtet werde und man die aktuell am besten umsetzbaren Projekte abarbeitet. Die Ausschussmitglieder baten diesbezüglich um Sachstandsmitteilung. Werkleiter Kampers wies darauf hin, dass der Betriebsausschuss aus seiner Sicht nicht der geeignete Ausschuss sei.

Anmerkung der Verwaltung: Die Instandhaltung und Sanierung von städtischen Liegenschaften liegen in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Daher werden diese Themen in den Fachausschüssen und nicht im für den Eigenbetrieb Wasserwerk zuständigen Betriebsausschuss behandelt.

Des Weiteren kam im Ausschuss die Frage auf, ob das Klimaschutzkonzept der Stadt Vechta im Bereich der PV-Anlagen bis 2035 umgesetzt werden könne. Aus Sicht des Wasserwerkes sei in Bezug auf die reine Installation von PV-Anlagen auf öffentlichen Dachflächen keine Gefährdung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vechta zu erkennen, so Kampers.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig (5 Ja- Stimmen)