Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Betriebsausschuss fasste sodann folgenden Beschluss:

„Die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte vorläufige Tarifübersicht Wasserwerk Vechta werden beschlossen.“

 


Der Ausschussvorsitzende übergab sodann das Wort an den Werkleiter.

Werkleiter Kampers führte mit Verweis auf die Beschlussvorlage in den Tagesordnungspunkt ein und erklärte, dass das Wasserwerk Vechta dem Ladenetzverbund der SMART/LAB GmbH „ladenetz.de“ angeschlossen sei. Der dazugehörige Beirat, welcher u.a. über die Tarifstruktur der internen Verrechnungspreise entscheide, evaluiere regelmäßig die Preisentwicklungen und passe die internen Verrechnungspreise, sofern notwendig, an.

Der Beirat des ladenetz.de Netzwerkes habe beschlossen, die Tarife zum 01.01.2023 von (AC und DC) 0,58 EUR/kwh (brutto) bzw. auf 0,69 EUR/kwh (brutto) anzuheben, so Werkleiter Kampers. Anlass hierfür seien unter anderem die gestiegenen Energiepreise gewesen. Diese Preiserhöhung müsse das Wasserwerk Vechta weitergeben.

Das Wasserwerk Vechta müsse nun ebenfalls die eigenen Tarife im Bereich des Roaming anpassen, erklärte Werkleiter Kampers. Er stellte dar, dass es Tarife für die Kunden des Wasserwerkes und einen Tarif für Fremdkunden geben würde, den sog. Roaming-Tarif. Die Verrechnung im Rahmen des Roaming-Tarifes erfolge für das Wasserwerk zu den Bedingungen des Roamingpartners. So tankt der Kunde des Wasserwerkes an fremden Säulen zu den Preisen des Wasserwerkes, das Wasserwerk zahle an den Roamingpartner allerdings deren höheren Tarif. So würde das Wasserwerk - ohne eine Anpassung - bei jedem Roaming-Tankvorgang draufzahlen, führte Werkleiter Kampers aus.

Positiv zu erwähnen sei jedoch, dass der wasserwerkseigene Tarif „Vechta-Mobility-P“, vorläufig nicht angepasst werden müsse. Werkleiter Kampers verdeutlichte, dass die eigenen Strompreise aufgrund der noch geltenden Preisbindung derzeit noch nicht ansteigen würden.

Weiterhin informierte Werkleiter Kampers darüber, dass laut der geltenden AGB eine Tarifanpassung seitens des Wasserwerkes den Nutzern 6 Wochen vorher bekannt gegeben werden müsse. So sei eine Anpassung erst frühestens 6 Wochen nach Veröffentlichung der Niederschrift zu dieser Sitzung möglich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig (5 Ja-Stimmen)