Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

„Der in der Sitzung vorgestellte und diesem Protokoll als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird beschlossen.“

 


Der Ausschussvorsitzende übergab das Wort an den Werkleiter.

 

Werkleiter Kampers begrüßte auch seinerseits die Anwesenden zur Betriebsausschusssitzung. Er führte mit Verweis auf die Vorlage in den Tagesordnungspunkt ein. Das Jahr 2023 knüpfe thematisch eng an die Jahre 2019 - 2022 an. Die bereits in diesen Jahren angestoßene Umsetzung von dem festgestellten kurz-, mittel- und langfristigem Sanierungsbedarf zur Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung wird auch in 2023 weitergeführt.

 

Darüber hinaus beschäftigen das Wasserwerk Vechta auch weitere Themen in 2023, so etwa die Planungsleistung für die Neukonzipierung der Wasseraufbereitung, das wasserrechtliche Verfahren, der Bau der Freiflächen PV, die neuen bzw. erweiterten Aufgabenfelder E-Mobilität, sowie der Bau und Betrieb der erneuerbaren Energie sowie Wasserstoff.

Weiterhin gab Werkleiter Kampers zur Erinnerung erneut Ausblick darüber, dass insbesondere vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Investitionen, im Jahre 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MRTreuhand) mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 – 2023 beauftragt worden sei.

 

Besonders erwähnenswert ist in dem Zuge, dass - um die wegen der anstehenden Investitionen als auch aufgrund der Verdopplung des Wasserentnahmeentgeltes durch das Land Niedersachsen erforderliche Gebührenanpassung kundenverträglich zu gestalten – der kalkulatorische Zinssatz von 4,8 % auf 1,0 % gesenkt wurde. Durch diese Herabsetzung des Zinssatzes kann es, sofern die Planungen zutreffen, zu einem geplanten Verlust (Jahresfehlbetrag) in den Jahren 2022/2023 kommen. Dieser Verlust soll über die aufgebauten Rücklagen von ca. 6 Mio. € ausgeglichen werden.

 

Auch aus diesen Gründen war es möglich, die Erhöhung der Verbrauchsgebühr moderat zu gestalten. Diese Gebühr liegt seit dem 01.01.2021 bei 0,95 € (netto) je m³ und ist bis Ende 2023 festgesetzt.

 

In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Kampers, dass es zum Steuerlichen Querverbund derzeit noch keine neue Erkenntnis gäbe. Auch in dem Wirtschaftsplan 2023 ff. ist aus diesem Grund die Gewerbe- und Körperschaftssteuer zwar berücksichtigt jedoch Aufgrund des geplanten Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr 2023 nicht angesetzt.

 

Das Wasserwerk setze unter enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung nach wie vor alles daran, diesen Verbund zu erhalten.

 

Zum Erfolgsplan Wasserwerk merkte Herr Kampers an, dass man anhand der durchschnittlichen Auswertungen der letzten Jahre einen leicht gesunkenen Wasserverbrauch und somit auch einen gesunkenen Umsatz einkalkuliert habe.

 

Als besondere Aufwendungen nannte Herr Kampers zum einen die Steigerung der Rohstoffpreise und die daraus resultierende Anpassung der Dienstleistungsunternehmen (Vergleich der Jahre 2021 zu 2022) zwischen 20 % und 40 % und zum anderen die erhöhten Summen bei der Position „Löhne & Gehälter“ welche zum Teil durch die tarifliche Erhöhung der Gehälter, durch die Erweiterung des Stellenplans um zwei weitere Stellen im Rohrnetz als auch durch die Erweiterung der Rufbereitschaft bedingt seien. Die gestiegenen Abschreibungen würden aus den bereits umgesetzten Maßnahmen (wie z.B. das Verwaltungsgebäude) der vorangegangenen Jahre resultieren.

Es sei ein Jahresfehlbetrag von rund 807 T€ (netto) zu erwarten.

 

Der Erfolgsplan BHKW sei wesentlich sowohl von den gestiegenen Energiekosten, der Abschreibungen, der Wartungskosten und Zinsen für aufgenommene Kredite als auch durch die Übernahme des reinen Betriebes des BHKWs am Standort der Geschwister-Scholl-Schule (inkl. Heizungsanlagen), geprägt worden. Das Anlagevermögen verbleibe bei der Stadt Vechta (analog der Parkhäuser).

 

Es sei ein Jahresüberschuss von rund 61.000 € (netto) für das BHKW am Schulzentrum Vechta Nord zu erwarten, so Herr Kampers.

 

Werkleiter Kampers stellte sodann die Sparte Elektromobilität mit eigenem Erfolgsplan vor.

Wie bereits in mehreren Sitzungen dargestellt, wird auch weiterhin davon ausgegangen, dass das Betreiben der Elektromobilität ein defizitäres Geschäft bleibe.

 

Man ging im vorangegangenen Jahr nach der Erweiterung von zusätzlichen Schnellladesäulen und 9 Wallboxen von einem jährlich zu erwartenden Defizitbetrag in Höhe von ca. 67.000 € (netto) aus, welcher durch Beschluss des Verwaltungsausschusses von der Stadt Vechta ausgeglichen werde, da dieser nicht mit der Spartenberechnung „Wasser“ des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes verrechnet werden dürfe.

 

Herr Kampers fuhr fort, dass der Antrag auf Fördermittel im Rahmen des ersten Aufrufes der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ im Juni von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen abgelehnt worden sei. Zum Zeitpunkt des Wirtschaftsplanes 2022 sei man von einem positiven Förderbescheid in Höhe von ca. 48.000 € ausgegangen. Erst im Anschluss an den Ablehnungsbescheid konnte mit dem Verfahren der Ausschreibung begonnen werden. Die Inbetriebnahme der bereits beschlossenen Schnellladesäule und der 9 Wallboxen werde im 2. Quartal 2023 erwartet.

 

Durch die gesetzliche Einführung der THG-Quote für Ladesäulenbetreiber zum 01.01.2022, könne das Wasserwerk Vechta sonstige Erträge im erheblich Umfang generieren. Aus derzeitiger Sicht sei für das Wirtschaftsjahr 2023 mit Erträgen in Höhe von ca. 33.000 € zu kalkulieren.

Der Ausbau, so Herr Kampers, erfolge auf Wunsch der Stadt Vechta hinsichtlich ihrer Daseinsvorsorge. Grundsätzlich plane man, nach Absprache mit dem Bürgermeister für die kommenden Jahre den Ausbau von weiteren Schnellladesäulen und diversen Wallboxen und habe dafür Geld im Wirtschaftsplan sowie im Finanzplan berücksichtigt.

 

U.a. aufgrund des soeben beschriebenen weiteren Ausbaus der Sparte E-Mobilität in Verbindung mit der bereits erwähnten THG-Quote und auf Grund der positiven Entwicklung der geladenen Energie werde sich der Defizitbetrag aus derzeitiger Sicht nicht weiter erhöhen.

 

Werkleiter Kampers stellte sodann die neue Sparte Photovoltaik mit eigenem Erfolgsplan vor.

Derzeit sei der weitere Ausbau von PV Anlagen auf geeigneten Dachflächen von öffentlichen Liegenschaften geplant. Durch die Errichtung soll CO2 in erheblichen Maße eingespart und zusätzlich auch der beabsichtigte steuerliche Querverbund weiter gefestigt werden.

 

Für das kommende Jahr seien in der Sparte Photovoltaik derzeit die Christophorusschule, der Bauhof, die Freiwillige Feuerwehr Vechta, der Städtischer Kindergarten, die Grundschule Langförden, die Kita Arche Noah sowie die Martin-Luther-Schule zur Installation einer PV-Anlage vorgesehen.

 

Schließlich ging Werkleiter Kampers auf den Vermögensplan Wasser ein.

 

Erwähnenswert sei aus seiner Sicht der Ansatz für die Sanierung / Austausch des Reinwasserpumpwerkes (rund 1.283.300 €), der Bau der Freiflächen Photovoltaikanlage (rund 800.000 €), der Austausch der Mittelspannungsanlage inkl. Trafo (rund 170.000 €), das wasserrechtliche Verfahren (rund 35.000 €), sowie die Fortsetzung der Sanierung / Austausch des Druckbehälters (Hydrophore) (rund 100.000 €). Herr Kampers skizzierte noch einmal ausführlich die Entwicklungen sowie die geplanten Kreditaufnahmen von 2,6 Mio. € in diesen Bereichen.

 

Beim Vermögensplan BHKW machen sich die Ausgaben für die Kredittilgungen (altes BHKW bis 2023 und Neubau ab 2020) sowie deren Finanzierung aus den Abschreibungen und aus eigenen Finanzmitteln bemerkbar.

 

Der Vermögensplan Elektromobilität zeige, wie soeben bereits beschrieben, den Zuwachs von Anlagevermögen (für weitere Ladesäulen) sowie auf der anderen Seite die entsprechen Abschreibungen und Kreditaufnahmen.

 

Der Vermögensplan Photovoltaikanlagen zeige, wie soeben bereits beschrieben, den Zuwachs von Anlagevermögen (für den Ausbau und die Installation von PV-Anlagen) sowie auf der anderen Seite die entsprechenden Abschreibungen und Kreditaufnahmen.


Sodann stellte Herr Kampers den Stellenplan vor.

 

Aus dem Stellenplan seien die neuen Planstellen im Rohrnetz ersichtlich. Seit einigen Jahren sei die Anzahl der Aufgabenbereiche für die Rohrnetzhandwerker kontinuierlich gestiegen. Zur generellen Bearbeitung der weiteren Tätigkeitsbereiche, als auch der geplanten perspektivischen Übernahme der Wasserversorgung in Langförden bestehe hier dauerhaft Bedarf.

 

Abschließend wurde anhand des präsentierten Finanzplanes seitens Herrn Kampers das außerordentliche Investitionsvolumen einschl. Kredittilgungen der Jahre 2023-2026 von ca. 28 Millionen € dargelegt.

 

Hier zeige sich auch, wie die aufzunehmenden Kredite getilgt werden sollen. In den aufgeführten Planzahlen sei ebenfalls bereits der Leitungsbau für die beabsichtigte Versorgung Langfördens enthalten.

 

Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig (5 Ja- Stimmen)