Sitzung: 21.11.2022 Betriebsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: WW/237/2022
„Der in der
Sitzung vorgestellte und diesem Protokoll als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan
wird beschlossen.“
Der Ausschussvorsitzende übergab das Wort an den Werkleiter.
Werkleiter Kampers begrüßte auch seinerseits die Anwesenden zur
Betriebsausschusssitzung. Er führte mit Verweis auf die Vorlage in den
Tagesordnungspunkt ein. Das Jahr 2023 knüpfe thematisch eng an die Jahre 2019 -
2022 an. Die bereits in diesen Jahren angestoßene Umsetzung von dem
festgestellten kurz-, mittel- und langfristigem Sanierungsbedarf zur
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung wird auch in 2023
weitergeführt.
Darüber hinaus beschäftigen das Wasserwerk Vechta auch weitere Themen in
2023, so etwa die Planungsleistung für die Neukonzipierung der
Wasseraufbereitung, das wasserrechtliche Verfahren, der Bau der Freiflächen PV,
die neuen bzw. erweiterten Aufgabenfelder E-Mobilität, sowie der Bau und
Betrieb der erneuerbaren Energie sowie Wasserstoff.
Weiterhin gab Werkleiter Kampers zur Erinnerung erneut Ausblick darüber,
dass insbesondere vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Investitionen, im
Jahre 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH
(MRTreuhand) mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 – 2023 beauftragt
worden sei.
Besonders erwähnenswert ist in dem Zuge, dass - um die wegen der
anstehenden Investitionen als auch aufgrund der Verdopplung des
Wasserentnahmeentgeltes durch das Land Niedersachsen erforderliche
Gebührenanpassung kundenverträglich zu gestalten – der kalkulatorische Zinssatz
von 4,8 % auf 1,0 % gesenkt wurde. Durch diese Herabsetzung des Zinssatzes kann
es, sofern die Planungen zutreffen, zu einem geplanten Verlust (Jahresfehlbetrag)
in den Jahren 2022/2023 kommen. Dieser Verlust soll über die aufgebauten
Rücklagen von ca. 6 Mio. € ausgeglichen werden.
Auch aus diesen Gründen war es möglich, die Erhöhung der Verbrauchsgebühr
moderat zu gestalten. Diese Gebühr liegt seit dem 01.01.2021 bei 0,95 € (netto)
je m³ und ist bis Ende 2023 festgesetzt.
In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Kampers, dass es zum Steuerlichen
Querverbund derzeit noch keine neue Erkenntnis gäbe. Auch in dem
Wirtschaftsplan 2023 ff. ist aus diesem Grund die Gewerbe- und
Körperschaftssteuer zwar berücksichtigt jedoch Aufgrund des geplanten
Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr 2023 nicht angesetzt.
Das Wasserwerk setze unter enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
nach wie vor alles daran, diesen Verbund zu erhalten.
Zum Erfolgsplan
Wasserwerk merkte Herr Kampers an, dass man anhand
der durchschnittlichen Auswertungen der letzten Jahre einen leicht gesunkenen
Wasserverbrauch und somit auch einen gesunkenen Umsatz einkalkuliert habe.
Als besondere Aufwendungen nannte Herr Kampers zum einen die Steigerung der
Rohstoffpreise und die daraus resultierende Anpassung der
Dienstleistungsunternehmen (Vergleich der Jahre 2021 zu 2022) zwischen 20 % und
40 % und zum anderen die erhöhten Summen bei der Position „Löhne &
Gehälter“ welche zum Teil durch die tarifliche Erhöhung der Gehälter, durch die
Erweiterung des Stellenplans um zwei weitere Stellen im Rohrnetz als auch durch
die Erweiterung der Rufbereitschaft bedingt seien. Die gestiegenen Abschreibungen
würden aus den bereits umgesetzten Maßnahmen (wie z.B. das Verwaltungsgebäude)
der vorangegangenen Jahre resultieren.
Es sei ein Jahresfehlbetrag von rund 807 T€ (netto) zu erwarten.
Der Erfolgsplan BHKW sei wesentlich sowohl von den gestiegenen Energiekosten, der
Abschreibungen, der Wartungskosten und Zinsen für aufgenommene Kredite als auch
durch die Übernahme des reinen Betriebes des BHKWs am Standort der
Geschwister-Scholl-Schule (inkl. Heizungsanlagen), geprägt worden. Das
Anlagevermögen verbleibe bei der Stadt Vechta (analog der Parkhäuser).
Es sei ein Jahresüberschuss von rund 61.000 € (netto) für das BHKW am
Schulzentrum Vechta Nord zu erwarten, so Herr Kampers.
Werkleiter Kampers stellte sodann die Sparte
Elektromobilität mit eigenem Erfolgsplan vor.
Wie bereits in mehreren Sitzungen dargestellt, wird auch weiterhin davon
ausgegangen, dass das Betreiben der Elektromobilität ein defizitäres Geschäft
bleibe.
Man ging im vorangegangenen Jahr nach der Erweiterung von zusätzlichen
Schnellladesäulen und 9 Wallboxen von einem jährlich zu erwartenden
Defizitbetrag in Höhe von ca. 67.000 € (netto) aus, welcher durch Beschluss des
Verwaltungsausschusses von der Stadt Vechta ausgeglichen werde, da dieser nicht
mit der Spartenberechnung „Wasser“ des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes
verrechnet werden dürfe.
Herr Kampers fuhr fort, dass der Antrag auf Fördermittel im Rahmen des
ersten Aufrufes der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ im Juni von der Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen abgelehnt worden sei. Zum Zeitpunkt des
Wirtschaftsplanes 2022 sei man von einem positiven Förderbescheid in Höhe von ca.
48.000 € ausgegangen. Erst im Anschluss an den Ablehnungsbescheid konnte mit
dem Verfahren der Ausschreibung begonnen werden. Die Inbetriebnahme der bereits
beschlossenen Schnellladesäule und der 9 Wallboxen werde im 2. Quartal 2023
erwartet.
Durch die gesetzliche Einführung der THG-Quote für Ladesäulenbetreiber zum
01.01.2022, könne das Wasserwerk Vechta sonstige Erträge im erheblich Umfang
generieren. Aus derzeitiger Sicht sei für das Wirtschaftsjahr 2023 mit Erträgen
in Höhe von ca. 33.000 € zu kalkulieren.
Der Ausbau, so Herr Kampers, erfolge auf Wunsch der Stadt Vechta
hinsichtlich ihrer Daseinsvorsorge. Grundsätzlich plane man, nach Absprache mit
dem Bürgermeister für die kommenden Jahre den Ausbau von weiteren
Schnellladesäulen und diversen Wallboxen und habe dafür Geld im Wirtschaftsplan
sowie im Finanzplan berücksichtigt.
U.a. aufgrund des soeben beschriebenen weiteren Ausbaus der Sparte
E-Mobilität in Verbindung mit der bereits erwähnten THG-Quote und auf Grund der
positiven Entwicklung der geladenen Energie werde sich der Defizitbetrag aus
derzeitiger Sicht nicht weiter erhöhen.
Werkleiter Kampers stellte sodann die neue Sparte Photovoltaik mit eigenem Erfolgsplan vor.
Derzeit sei der weitere Ausbau von PV Anlagen auf geeigneten Dachflächen von
öffentlichen Liegenschaften geplant. Durch die Errichtung soll CO2
in erheblichen Maße eingespart und zusätzlich auch der beabsichtigte
steuerliche Querverbund weiter gefestigt werden.
Für das kommende Jahr seien in der Sparte Photovoltaik derzeit die Christophorusschule,
der Bauhof, die Freiwillige Feuerwehr Vechta, der Städtischer Kindergarten, die
Grundschule Langförden, die Kita Arche Noah sowie die Martin-Luther-Schule zur
Installation einer PV-Anlage vorgesehen.
Schließlich ging Werkleiter Kampers auf den Vermögensplan Wasser ein.
Erwähnenswert sei aus seiner Sicht der Ansatz für die Sanierung / Austausch
des Reinwasserpumpwerkes (rund 1.283.300 €), der Bau der Freiflächen
Photovoltaikanlage (rund 800.000 €), der Austausch der Mittelspannungsanlage
inkl. Trafo (rund 170.000 €), das wasserrechtliche Verfahren (rund 35.000 €),
sowie die Fortsetzung der Sanierung / Austausch des Druckbehälters (Hydrophore)
(rund 100.000 €). Herr Kampers skizzierte noch einmal ausführlich die
Entwicklungen sowie die geplanten Kreditaufnahmen von 2,6 Mio. € in diesen
Bereichen.
Beim Vermögensplan BHKW machen
sich die Ausgaben für die Kredittilgungen (altes BHKW bis 2023 und Neubau ab
2020) sowie deren Finanzierung aus den Abschreibungen und aus eigenen
Finanzmitteln bemerkbar.
Der Vermögensplan
Elektromobilität zeige, wie soeben
bereits beschrieben, den Zuwachs von Anlagevermögen (für weitere Ladesäulen)
sowie auf der anderen Seite die entsprechen Abschreibungen und Kreditaufnahmen.
Der Vermögensplan
Photovoltaikanlagen zeige, wie soeben
bereits beschrieben, den Zuwachs von Anlagevermögen (für den Ausbau und die
Installation von PV-Anlagen) sowie auf der anderen Seite die entsprechenden
Abschreibungen und Kreditaufnahmen.
Sodann stellte Herr Kampers den Stellenplan
vor.
Aus dem Stellenplan seien die
neuen Planstellen im Rohrnetz ersichtlich. Seit einigen Jahren sei die Anzahl
der Aufgabenbereiche für die Rohrnetzhandwerker kontinuierlich gestiegen. Zur
generellen Bearbeitung der weiteren Tätigkeitsbereiche, als auch der geplanten
perspektivischen Übernahme der Wasserversorgung in Langförden bestehe hier
dauerhaft Bedarf.
Abschließend wurde anhand des präsentierten Finanzplanes seitens Herrn
Kampers das außerordentliche Investitionsvolumen einschl. Kredittilgungen der
Jahre 2023-2026 von ca. 28 Millionen € dargelegt.
Hier zeige
sich auch, wie die aufzunehmenden Kredite getilgt werden sollen. In den
aufgeführten Planzahlen sei ebenfalls bereits der Leitungsbau für die
beabsichtigte Versorgung Langfördens enthalten.
Der
Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig (5 Ja-
Stimmen) |