Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Hierzu lag die Beschlussvorlage 51/001/2023 vor.

 

Frau Erste Stadträtin Sollmann führte in den Sachverhalt ein. Derzeit bestehe die Stadtkita Regenbogen aus 2,5 Gruppen. Um weitere benötigte Betreuungsplätze zu schaffen, solle die Kita erweitert werden. Im Gebäude 4 der ehemaligen Liobaschule würden Räumlichkeiten frei, die zukünftig nicht mehr benötigt würden und für die Erweiterung genutzt werden sollen.

 

Frau Schumacher, Architektin im Fachdienst Gebäudemanagement, stellte die Maßnahme anhand des beiliegenden Planes vor. Möglich sein danach die Einrichtung von zwei Gruppenräumen (1 Regelgruppe und 1 Kleingruppe), einem Ausweichraum und einem Bewegungsraum sowie ein Sanitärbereich für die Kinder und das Personal. Die Gesamtkosten für die erforderlichen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen einschl. Ausstattung der Räumlichkeiten liegen laut aktueller Kostenschätzung bei ca. 280.000 €.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wurde das Vorhaben begrüßt. Frau Kläne erläuterte auf Nachfrage, dass in der Erweiterung der Kita aufgrund der vorgeschriebenen Raumgrößen für Kitagruppen lediglich 35 und nicht 50 Plätze geschaffen werden können. Im Zuge der Erweiterung könne jedoch die im Gebäude 3 bereits bestehende Kleingruppe von 10 auf 25 Plätze erweitert werden. Bei Bedarf soll eine Integrationsgruppe eingerichtet werden. Durch die Erweiterung würden 43 ü3-Plätze (oder 50 ü3-Plätze ohne I-Gruppe) geschaffen.

 

Seitens der SPD-Fraktion wurde der Fachkräftemangel angesprochen. Es sei wichtig, dass Vechta für Fachkräfte interessant und attraktiv sei. Hierüber müsse ein Austausch zwischen Politik und Verwaltung erfolgen. 

 

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Zum weiteren Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes in der Stadt Vechta wird die Stadtkita Regenbogen um zwei weitere Gruppen erweitert. Die Planung und die Kostenschätzung werden zur Kenntnis genommen. Die Mittel für die notwendigen Umbaumaßnahmen werden bereitgestellt.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Landkreis Vechta beteiligt sich mit bis zu 4.200 € pro neu geschaffenem Platz an den Investitionskosten (180.600 €). Die Mittel wurden entsprechend beantragt.

 

Die Richtlinie des Landes (RAT) sieht Zuwendungen in Höhe von bis zu 12.000 € je neu geschaffenen u3-Platz vor. Da keine u3-Plätze geschaffen werden, können keine Mittel beantragt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig