Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Frau Erste Stadträtin Sollmann berichtete wie folgt:

 

Preiserhöhungen Mittagsverpflegung und Zuschuss Land

 

Die Firma Curom beliefere alle städtischen Schulen (außer GS Hagen) täglich mit Mittagessen. Die gesamte Essensausgabe, teilweise Reinigung, Transport, Abrechnung etc. obliege der Curom GmbH (100%ige Tochter der Fachkliniken St. Vitus aus Neuenkirchen-Vörden/Visbek). Der Vertrag laufe vom 01.08.2021 bis 31.07.2023 und verlängere sich anschließend jeweils um 1 Jahr, wenn nicht frühzeitig gekündigt werde (final bis 31.07.2026). Eine Preisanpassung sei vertragsgemäß frühestens zum 01.08.2023 möglich.

 

Die bisherigen Kosten betrügen für Grundschulen 5,98 € brutto und für die Geschwister-Scholl-Oberschule 6,52 € brutto. Die Eltern zahlen gem. VA Beschluss vom 14.07.2015 pro Tag der Teilnahme an der Mittagsverpflegung 3,50 € brutto.

 

Die Stadt Vechta übernehme die verbleibenden Kosten i. H. v. aktuell ca. 17.000,- € mtl.

 

Alle Kommunen hätten im Dezember 2022 vom Land Niedersachsen eine Ausgleichszahlung für Mehraufwendungen in öffentlichen Schulen und Tageseinrichtungen erhalten. Für die Schulen läge die Zuwendung an die Stadt Vechta bei 259.154,- €. Explizit enthalten sei in dieser Zuwendung auch ein der Höhe nach nicht bezifferter Betrag für die gestiegenen Kosten der Mittagsverpflegung.

 

Die Firma Curom habe mit Schreiben vom 05.01.2023 mitgeteilt, dass ein Inflationsaufschlag von 0,30 € brutto je Essen notwendig werde. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Preiserhöhung für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.07.2023 werde aktuell geprüft.

 

Mit Schreiben vom 30.01.2023 habe die Firma Curom fristgerecht die Essenspreise zum 01.08.2023 erhöht um 40 Cent zzgl. MWSt. bei den Grundschulen und 50 Cent zzgl. MWSt. bei der Geschwister-Scholl-Oberschule.

Je nach Essensanzahl bedeute dies für die Stadt Vechta Mehrkosten in Höhe von ca. 2.500 Euro im Monat / 28.000 Euro pro Jahr (Sommerferien ausgenommen).

 

Aufgrund der beschriebenen Einnahme vom Land habe die Verwaltung darauf verzichtet, die Erhöhung der Essenspreise sofort an die Eltern weiterzugeben. 

 

Der Elternbeitrag betrage daher zunächst weiterhin 3,50 € je Essen.

 

In einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses werde darüber zu beraten sein, ob und wenn ja in welcher Höhe die Elternbeiträge für das Mittagessen erhöht werden sollen.

 

Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Kostenentwicklung:

 

Bisher

Je Essen

Eltern

Stadt Vechta

Grundschulen

5,98 €

3,50 €

2,48 €

Geschwister-Scholl-Oberschule

6,52 €

3,50 €

3,02 €

 

 

 

 

Ab Sommer 2023

 

 

 

Grundschulen

6,41 €

3,50 €

2,91 €

Geschwister-Scholl-Oberschule

7,05 €

3,50 €

3,55 €

jeweils Bruttopreise abzgl. 3 % Ausfallersatz

 

Präventionsmaßnahmen als Teil des offenen Ganztagsangebotes der Grundschule

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta habe in seiner Sitzung am 20.04.2021 (Schulausschuss vom 25.03.2021) beschlossen, das offene Ganztagsangebot in den städtischen Grundschulen mit Präventionsmaßnahmen im Wert von jährlich 50.000 Euro zu unterstützen. Dies bedeute z. B. im Jahr 2021 für jede Grundschule eine Zuwendung in Höhe von 3.125 Euro je Zug. Die Schulen hätten diese Mittel während der letzten beiden Schuljahre – nicht zuletzt aufgrund der besonderen Herausforderungen der Pandemie - in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen. Bisher seien die Gelder aber insgesamt zu keiner Zeit ausgeschöpft worden.

 

Kurz vor dieser Sitzung hätten die Schulleitungen der Grundschulen einen Antrag an die Stadt Vechta gestellt, die Mittel von 50.000 Euro für Präventionsmaßnahmen im Ganztag deutlich zu erhöhen. Die Verwaltung werde hierzu erst die erforderlichen Gespräche mit Vertreterinnen der Grundschulen sowie mit dem Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) führen.

 

Da für die personelle Ausstattung des Ganztagsangebotes unstrittig das Land Niedersachsen zuständig sei, handele es sich bei einem Zuschuss der Stadt Vechta für die Arbeit im Ganztag um eine freiwillige Leistung und man stehe wie so oft im Spannungsfeld Schule – Schulträger – RLSB.

 

Die Verwaltung werde in einer der nächsten Sitzungen hierzu vortragen.

 

Raumlufttechnische Anlagen (RLT Anlagen)

 

Der Schulausschuss habe in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, dass alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Vechta mit RLT Anlagen ausgestattet werden sollen. In den zurückliegenden Monaten seien die Maßnahme sukzessiv umgesetzt worden. Der Fördersatz habe 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Aufgrund preislicher Veränderungen und teilweise nicht vollumfänglich notwendiger Ausstattung der einzelnen Gebäude konnten die Kosten insgesamt gesenkt werden.

 

 

Gesamtkosten

Förderung

Eigenanteil

Beschluss

2.750.540,00 €

2.200.432,00 €

550.108,00 €

Aktuell

2.318.501,30 €

1.854.801,04 €

463.700,26 €

Differenz

-432.038,70 €

-345.630,96 €

-86.407,74 €