Sitzung: 22.02.2023 Schulausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Erste
Stadträtin Sollmann berichtete wie folgt:
Preiserhöhungen
Mittagsverpflegung und Zuschuss Land
Die Firma Curom beliefere alle städtischen Schulen
(außer GS Hagen) täglich mit Mittagessen. Die gesamte Essensausgabe, teilweise
Reinigung, Transport, Abrechnung etc. obliege der Curom GmbH (100%ige Tochter
der Fachkliniken St. Vitus aus Neuenkirchen-Vörden/Visbek). Der Vertrag laufe
vom 01.08.2021 bis 31.07.2023 und verlängere sich anschließend jeweils um 1
Jahr, wenn nicht frühzeitig gekündigt werde (final bis 31.07.2026). Eine
Preisanpassung sei vertragsgemäß frühestens zum 01.08.2023 möglich.
Die bisherigen Kosten betrügen für Grundschulen 5,98 €
brutto und für die Geschwister-Scholl-Oberschule 6,52 € brutto. Die Eltern
zahlen gem. VA Beschluss vom 14.07.2015 pro Tag der Teilnahme an der
Mittagsverpflegung 3,50 € brutto.
Die Stadt Vechta übernehme die verbleibenden Kosten i.
H. v. aktuell ca. 17.000,- € mtl.
Alle Kommunen hätten im Dezember 2022 vom Land
Niedersachsen eine Ausgleichszahlung
für Mehraufwendungen in öffentlichen Schulen und Tageseinrichtungen erhalten.
Für die Schulen läge die Zuwendung an die Stadt Vechta bei 259.154,- €.
Explizit enthalten sei in dieser Zuwendung auch ein der Höhe nach nicht
bezifferter Betrag für die gestiegenen Kosten der Mittagsverpflegung.
Die Firma Curom habe mit Schreiben vom 05.01.2023
mitgeteilt, dass ein Inflationsaufschlag
von 0,30 € brutto je Essen notwendig werde. Die rechtliche Zulässigkeit dieser
Preiserhöhung für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.07.2023 werde aktuell
geprüft.
Mit Schreiben vom 30.01.2023 habe die Firma Curom
fristgerecht die Essenspreise zum 01.08.2023 erhöht um 40 Cent zzgl. MWSt. bei
den Grundschulen und 50 Cent zzgl. MWSt. bei der Geschwister-Scholl-Oberschule.
Je nach Essensanzahl bedeute dies für die Stadt Vechta
Mehrkosten in Höhe von ca. 2.500 Euro im Monat / 28.000 Euro pro Jahr
(Sommerferien ausgenommen).
Aufgrund der beschriebenen Einnahme vom Land habe die
Verwaltung darauf verzichtet, die Erhöhung der Essenspreise sofort an die
Eltern weiterzugeben.
Der
Elternbeitrag betrage daher zunächst weiterhin 3,50 € je Essen.
In einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses
werde darüber zu beraten sein, ob und wenn ja in welcher Höhe die
Elternbeiträge für das Mittagessen erhöht werden sollen.
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die
Kostenentwicklung:
Bisher |
Je Essen |
Eltern |
Stadt Vechta |
Grundschulen |
5,98 € |
3,50 € |
2,48 € |
Geschwister-Scholl-Oberschule |
6,52 € |
3,50 € |
3,02 € |
|
|
|
|
Ab
Sommer 2023 |
|
|
|
Grundschulen |
6,41 € |
3,50 € |
2,91 € |
Geschwister-Scholl-Oberschule |
7,05 € |
3,50 € |
3,55 € |
jeweils Bruttopreise abzgl. 3 % Ausfallersatz
Präventionsmaßnahmen
als Teil des offenen Ganztagsangebotes der Grundschule
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta habe in seiner Sitzung am 20.04.2021
(Schulausschuss vom 25.03.2021) beschlossen, das offene Ganztagsangebot in den
städtischen Grundschulen mit Präventionsmaßnahmen im Wert von jährlich
50.000 Euro zu unterstützen. Dies bedeute z. B. im Jahr 2021 für jede
Grundschule eine Zuwendung in Höhe von 3.125 Euro je Zug. Die Schulen hätten
diese Mittel während der letzten beiden Schuljahre – nicht zuletzt aufgrund der
besonderen Herausforderungen der Pandemie
- in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen. Bisher seien die Gelder aber
insgesamt zu keiner Zeit ausgeschöpft worden.
Kurz vor dieser Sitzung hätten die Schulleitungen der
Grundschulen einen Antrag an die Stadt Vechta gestellt, die Mittel von 50.000
Euro für Präventionsmaßnahmen im Ganztag deutlich zu erhöhen. Die Verwaltung
werde hierzu erst die erforderlichen Gespräche mit Vertreterinnen der
Grundschulen sowie mit dem Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB)
führen.
Da für die personelle Ausstattung des
Ganztagsangebotes unstrittig das Land Niedersachsen zuständig sei, handele
es sich bei einem Zuschuss der Stadt Vechta für die Arbeit im Ganztag um eine
freiwillige Leistung und man stehe wie so oft im Spannungsfeld Schule –
Schulträger – RLSB.
Die Verwaltung werde in einer der nächsten Sitzungen
hierzu vortragen.
Raumlufttechnische
Anlagen (RLT Anlagen)
Der Schulausschuss habe in seiner Sitzung am 30.09.2021
beschlossen, dass alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Vechta mit RLT Anlagen
ausgestattet werden sollen. In den zurückliegenden Monaten seien die Maßnahme
sukzessiv umgesetzt worden. Der Fördersatz habe 80 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben betragen. Aufgrund preislicher Veränderungen und teilweise nicht
vollumfänglich notwendiger Ausstattung der einzelnen Gebäude konnten die Kosten
insgesamt gesenkt werden.
|
Gesamtkosten |
Förderung |
Eigenanteil |
Beschluss |
2.750.540,00 € |
2.200.432,00 € |
550.108,00 € |
Aktuell |
2.318.501,30 € |
1.854.801,04 € |
463.700,26 € |
Differenz |
-432.038,70 € |
-345.630,96 € |
-86.407,74 € |