Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

In Vechta werden Trinkwasserspender aufgestellt und dem Ausschuss werden die jeweiligen Standorte vorgestellt.  

 

 


Laut BGM Kater gäbe es inzwischen eine Gesetzesgrundlage zur Installation von Trinkwasserspendern – das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes – das dieses Thema gesetzlich regele. Die Gemeinden seien mittlerweile dazu verpflichtet, an öffentlichen Stellen Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Dieses werde zurzeit bereits u.a. am Rathaus geplant. Es sei allerdings zu beachten, dass sauberes Wasser zur Verfügung gestellt werde und somit bestehe derzeit noch Klärungsbedarf, welche Geräte verwendet werden könnten und sollen und wer für die Sicherheit und Keimfreiheit sorgen müsse. Wasser dürfe nicht zu lange in Leitungen stehen aber ein permanenter Wasserlauf müsse ebenfalls überwacht und gepflegt werden. Es sei noch nicht klar, ob es einen permanenten Wasserlauf oder einer auf Knopfdruck installiert werden solle. Sobald genaues bekannt sei, würde es dem Ausschuss vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung:

0