Sitzung: 13.03.2023 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 2
Vorlage: 60/003/2023
„Das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Prüfung, Bewertung und
Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Stand: Januar 2023) wird mit
den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen vom 15.02.2023
eingebrachten Änderungen beschlossen. Bei zukünftigen Anfragen bzw. Anträgen
zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist das Konzept als
Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Bauleitplanverfahren anzuwenden.“
Fachdienstleiter
Heuser stellt den Sachverhalt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation
vor. Er geht dabei zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen ein und stellt die
Prüfungsgrundsätze und Ausschlusskriterien (Kriterien mit positiver und negativer
Wirkung) vor.
Auf
Hinweis der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird verwaltungsseitig zugesagt,
die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen am 15.02.2023
angeregten Änderungen des Prüfschemas dem Protokoll beizufügen. Eine Einarbeitung
in den Kriterienkatalog sei bereits erfolgt. Das überarbeitete Dokument werde
auf der Internetseite der Stadt Vechta zur Verfügung gestellt.
Die
Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung grundsätzlich zu, sofern die genannten
Änderungen eingearbeitet würden. Dennoch wäre es von Vorteil gewesen, vor
Beschlussfassung die geänderte Version vorgelegt zu bekommen. Die Fraktion
bittet, zukünftig entsprechende Änderungen in die Beschlussvorlagen
einzuarbeiten.
Anmerkung der Verwaltung:
Folgende Änderungen des Prüfschemas wurden in
Folge der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen am 15.02.2023
eingearbeitet:
·
Redaktionelle
Anmerkungen seitens der „Grünen“ wurden eingepflegt.
·
Änderung
zu Nr. 4.1 des Konzeptes wurde eingearbeitet.
·
Die
Abstandsregel unter Nr. 3.5 wurde herausgenommen.
·
Unter
Punkt 2.7 sei ein Mindestabstand genannt, aber keine Maximalhöhe
-
Geändert
in: „Die
technischen Ausprägungen der Anlage werden, entsprechend der jeweiligen
Situation vor Ort, im Bebauungsplan vorgeschrieben.“
·
Unter
Punkt 2.3 sei u.a. Düngung ausgeschlossen, aber bei Landwirtschaftlichen
Flächen sei Düngung erforderlich.
-
Wurde in
eine „Sollte-Formulierung“ umgewandelt. Eine Düngung auf landwirtschaftlichen
Flächen ist also nicht ausgeschlossen.
·
Folgende
Formulierung wurde angepasst: Der Bau von FF-PV soll nicht zu einer
Verknappung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollten
auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch eine Ackerzahl (Bodenpunkte) von
mind. 25 gekennzeichnet sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden.
Das finale Prüfschema ist diesem Protokoll als
Anlage beigefügt und wird auch online auf der Internetseite der Stadt Vechta
zur Verfügung gestellt. Bei Änderungen der rechtlichen Vorgaben (LROP, RROP;
BauGB etc.) wird das Konzept entsprechend angepasst.
Die
CDU-Fraktion stimmt dem Konzept, auch aus Sicht der Landwirtschaft, da Anlagen
vorrangig auf Dächern installiert werden sollten, zu. Es handele sich zudem nur
um eine Richtlinie, die nicht in Stein gemeißelt sei. Fachbereichsleiter Heuser
teilt mit, dass es sich um einen Prüfkatalog als Entscheidungshilfe für die
Verwaltung handele. Auf Nachfragen der Fraktion wird verwaltungsseitig wie
folgt informiert:
-
Die im NKlimaG genannten 0,47 % zur Ausweisung
von Freiflächenanlagen würden sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises
beziehen. Diese Fläche sei -anders als bei Windkraftanlagen- nicht als
Potentialfläche auszuweisen, die vorgegebene Fläche sei das bis zum Jahr 2033
zu erreichende Ziel.
-
Eine Bauleitplanung sei nur bei
„raumbedeutsamen Vorhaben“ notwendig. Bei z.B. 2 Platten sei nicht davon
auszugehen, dass diese als solche einzuordnen seien. Jede Planung bedürfe
jedoch einer Einzelfallprüfung. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens seien vom
Investor zu tragen, so dass hier immer auch die Frage der Wirtschaftlichkeit
eines Vorhabens zu berücksichtigen sei.
Was
erneuerbare Energien etc. angehe, müsse man schneller werden, so die
SPD-Fraktion. Dieses Konzept diene der Beschleunigung. Die Fraktion werde der
Beschlussempfehlung daher folgen.
Die
Ratsgruppe VCD/FDP bittet, zunächst die Änderungen in das Prüfschema
einzuarbeiten, diese der Politik erneut vorzulegen und darüber dann in der
nächsten Sitzung zu beschließen. Man sei sich grundsätzlich einig. Eine
Eilbedürftigkeit werde zudem nicht gesehen. Bürgermeister Kater informiert,
dass bereits Anträge vorlägen, die weiterbearbeitet werden sollten. Bei den
vorzunehmenden Änderungen handele es ausschließlich um kleine Details.
Fachbereichsleiterin Scharf ergänzt auf weitere Nachfrage, dass 4 oder 5
Anfragen vorlägen. Ob diese in einem Bauleitplanverfahren endeten, hänge von
der Prüfung anhand der Kriterien ab.
Ratsvorsitzende
Göhner fasst abschließend zusammen, dass in das Protokoll die Änderungen des
Prüfkatalogs aufgenommen würden und lässt über die Beschlussempfehlung
abstimmen.
Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:
Ja-Stimmen: |
29 |
|
|
Enthaltungen: |
2 |