Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 2

„Das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Prüfung, Bewertung und Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Stand: Januar 2023) wird mit den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen vom 15.02.2023 eingebrachten Änderungen beschlossen. Bei zukünftigen Anfragen bzw. Anträgen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist das Konzept als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Bauleitplanverfahren anzuwenden.“

 

 


Fachdienstleiter Heuser stellt den Sachverhalt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Er geht dabei zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen ein und stellt die Prüfungsgrundsätze und Ausschlusskriterien (Kriterien mit positiver und negativer Wirkung) vor.

 

Auf Hinweis der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird verwaltungsseitig zugesagt, die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen am 15.02.2023 angeregten Änderungen des Prüfschemas dem Protokoll beizufügen. Eine Einarbeitung in den Kriterienkatalog sei bereits erfolgt. Das überarbeitete Dokument werde auf der Internetseite der Stadt Vechta zur Verfügung gestellt.

Die Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung grundsätzlich zu, sofern die genannten Änderungen eingearbeitet würden. Dennoch wäre es von Vorteil gewesen, vor Beschlussfassung die geänderte Version vorgelegt zu bekommen. Die Fraktion bittet, zukünftig entsprechende Änderungen in die Beschlussvorlagen einzuarbeiten.

Anmerkung der Verwaltung:

Folgende Änderungen des Prüfschemas wurden in Folge der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen am 15.02.2023 eingearbeitet:

·         Redaktionelle Anmerkungen seitens der „Grünen“ wurden eingepflegt.

·         Änderung zu Nr. 4.1 des Konzeptes wurde eingearbeitet.

·         Die Abstandsregel unter Nr. 3.5 wurde herausgenommen.

·         Unter Punkt 2.7 sei ein Mindestabstand genannt, aber keine Maximalhöhe

-          Geändert in: „Die technischen Ausprägungen der Anlage werden, entsprechend der jeweiligen Situation vor Ort, im Bebauungsplan vorgeschrieben.“

·         Unter Punkt 2.3 sei u.a. Düngung ausgeschlossen, aber bei Landwirtschaftlichen Flächen sei Düngung erforderlich.

-          Wurde in eine „Sollte-Formulierung“ umgewandelt. Eine Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen ist also nicht ausgeschlossen.

·         Folgende Formulierung wurde angepasst: Der Bau von FF-PV soll nicht zu einer Verknappung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen. Daher sollten auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch eine Ackerzahl (Bodenpunkte) von mind. 25 gekennzeichnet sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden.

Das finale Prüfschema ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt und wird auch online auf der Internetseite der Stadt Vechta zur Verfügung gestellt. Bei Änderungen der rechtlichen Vorgaben (LROP, RROP; BauGB etc.) wird das Konzept entsprechend angepasst.

 

Die CDU-Fraktion stimmt dem Konzept, auch aus Sicht der Landwirtschaft, da Anlagen vorrangig auf Dächern installiert werden sollten, zu. Es handele sich zudem nur um eine Richtlinie, die nicht in Stein gemeißelt sei. Fachbereichsleiter Heuser teilt mit, dass es sich um einen Prüfkatalog als Entscheidungshilfe für die Verwaltung handele. Auf Nachfragen der Fraktion wird verwaltungsseitig wie folgt informiert:

-          Die im NKlimaG genannten 0,47 % zur Ausweisung von Freiflächenanlagen würden sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises beziehen. Diese Fläche sei -anders als bei Windkraftanlagen- nicht als Potentialfläche auszuweisen, die vorgegebene Fläche sei das bis zum Jahr 2033 zu erreichende Ziel.

-          Eine Bauleitplanung sei nur bei „raumbedeutsamen Vorhaben“ notwendig. Bei z.B. 2 Platten sei nicht davon auszugehen, dass diese als solche einzuordnen seien. Jede Planung bedürfe jedoch einer Einzelfallprüfung. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens seien vom Investor zu tragen, so dass hier immer auch die Frage der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens zu berücksichtigen sei.

 

Was erneuerbare Energien etc. angehe, müsse man schneller werden, so die SPD-Fraktion. Dieses Konzept diene der Beschleunigung. Die Fraktion werde der Beschlussempfehlung daher folgen.

 

Die Ratsgruppe VCD/FDP bittet, zunächst die Änderungen in das Prüfschema einzuarbeiten, diese der Politik erneut vorzulegen und darüber dann in der nächsten Sitzung zu beschließen. Man sei sich grundsätzlich einig. Eine Eilbedürftigkeit werde zudem nicht gesehen. Bürgermeister Kater informiert, dass bereits Anträge vorlägen, die weiterbearbeitet werden sollten. Bei den vorzunehmenden Änderungen handele es ausschließlich um kleine Details. Fachbereichsleiterin Scharf ergänzt auf weitere Nachfrage, dass 4 oder 5 Anfragen vorlägen. Ob diese in einem Bauleitplanverfahren endeten, hänge von der Prüfung anhand der Kriterien ab.

 

Ratsvorsitzende Göhner fasst abschließend zusammen, dass in das Protokoll die Änderungen des Prüfkatalogs aufgenommen würden und lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

29

 

Enthaltungen:

2