Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3

„Die Straße Kringelkamp soll wie folgt ausgebaut werden:

 

Planstraße

§  Bituminöse Fahrbahn einschl. Rinne in Betonsteinpflaster                                  5,50 m

§  Gehweg in Betonsteinpflaster                                                                                        2,00 m

§  Entwässerung: Betonrohrleitung mit Einläufen

Regelprofilbreite:                                                                                                                         7,50 m“

 


Ausbauquerschnitt

 

 


Bürgermeister Kater führt in den Sachverhalt ein. Der Beschluss über die Verkehrszählung lag in der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses, so dass in dieser Sitzung darüber kein Beschluss zu fassen sei. Der Rat beschließe ausschließlich über die Ausbauart der Straße.

 

Die Fraktion Wir für Vechta erkundigt sich über die Modalitäten der Festlegung als Fahrradstraße und in welcher Sitzung diese festgelegt worden seien. Bei einem erforderlichen Anteil des Radverkehrs von 40 % stelle sich darüber hinaus die Frage, welche Verkehre insgesamt (=100 %) berücksichtigt würden, d.h. z.B. auch Fußgängerverkehre? Außerdem solle mitgeteilt werden, wann eine Zählung erfolgt sei, da ohne diese nicht beurteilt werden könne, ob der Anteil nicht ggf. doch bei über 40 % liege. Zuletzt habe die Ausweisung als Fahrradstraße sehr wohl etwas mit der Ausbauart zu tun (Breite der Fahrbahn etc.). Beschlüsse müssten generell mehr unter den Klimaschutzvorbehalt gestellt werden.

 

Bürgermeister Kater weist darauf hin, dass es heute ausschließlich um den Ausbaubeschluss gehe. Eine Verkehrszählung sei beschlossen und werde verwaltungsseitig durchgeführt. Eine Ausweisung als Fahrradstraße könne nur erfolgen, wenn der überwiegende Anteil der Verkehre Radverkehre seien.

Anmerkung der Verwaltung:

Wie auch dem Protokoll des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen zu entnehmen ist, dienen als Grundlage für die Anordnung einer Fahrradstraße verwaltungsinterne Vorgaben in Anlehnung an Vorgaben von Fachbüros. Danach muss der Radfahreranteil mindestens 30 -35 % betragen. Ein politischer Beschluss wurde hierzu nicht gefasst.

Das städtische Messgerät zählt keine Fußgänger, sondern ausschließlich Zweiräder, PKW`s, Transporter, LKW`s und Lastzüge (=100 %).

 

Die weiteren Fraktionen und Gruppen unterstützen die Beschlussempfehlung zur Ausbauart, teilweise jedoch unter der Maßgabe, dass -wie im Fachausschuss besprochen- eine Umwidmung der Straße zur Fahrradstraße auch nach Festlegung der Ausbauart noch erfolgen könne.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

28

 

Nein-Stimmen:

3