Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

„Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Konzept zur Errichtung eines Großspielgerätes mit Kosten i.H.v. derzeit 95.000,- € umzusetzen. Die Mittel sind im Haushalt 2024 zu beordnen. Um bereits im Jahr 2023 die Bestellung vorzunehmen, wird gleichzeitig eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. §119 Abs. 5 NKomVG für vorgenannten Betrag beschlossen bzw. diese ggf. in einem evtl. Nachtrag 2023 bereitgestellt.“

 


Frau Heller, FD 71 / Bauhof, und Fachdienstleiter Lammers stellen den Sachverhalt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Auf Nachfrage wird verwaltungsseitig informiert, dass die Kosten ca. 60.000 € für die vormontierte Anlage zzgl. ca. 35.000 € für die Montage, inkl. Fundamente, Aufstellen und Abnahme betragen würden. Dieser Preis entspreche der Kalkulation eines hochwertigen Produkts. Das Spielgerät müsse jedoch noch ausgeschrieben werden, so dass Abweichungen möglich seien.

 

Alle Ortsratsmitglieder empfinden den Preis als relativ hoch an und äußern entsprechende Bedenken, sehen jedoch die Notwendigkeit der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, DIN-Normen etc., die ebenfalls einen entsprechend hohen Preis zur Folge hätten. Im Ergebnis wird die Anschaffung des vorgestellten Spielgeräts befürwortet.

 

Die SPD-Fraktion bittet beim Thema „Obst“, sich auf heimische Obstsorten zu beschränken.

 

Ortsbürgermeister Lübbe verliest die Beschlussempfehlung und lässt hierüber abstimmen.

 

Der Ortsrat Langförden fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig