Sitzung: 13.03.2023 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeister
Kater berichtet wie folgt:
I.
Anfragen
(Fragen der
Fraktionen und Gruppen sind in blauer, Antworten des Bürgermeisters in
schwarzer Schrift dargestellt.)
Anfrage der CDU
Fraktion vom 05.02.2023 zur Veranstaltung „Klimakatastrophe und Verantwortung“
Am 1.2.2023 fand die
Veranstaltung „Klimakatastrophe und Verantwortung“ in Vechta statt. Unter
anderem trat die „Partnerschaft für Demokratie“ in der Werbung (Plakate ect)
als Unterstützer der Veranstaltung auf.
Bürgermeister Kater leitet zu dem Thema ein, dass im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die Stadt Vechta eine
finanzielle Zuwendung für die Arbeit einer „Lokalen Partnerschaft für
Demokratie“ in Höhe von bis zu 125.000 € jährlich erhalte.
Während die Arbeit der Partnerschaft für Demokratie
durch die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. als externe Koordinierungs- und
Fachstelle umgesetzt werde, treffe der Begleitausschuss der Partnerschaft für
Demokratie die Entscheidungen über die Förderung konkreter Maßnahmen und
Projekte aus dem sog. „Initiativfond“. Der Begleitausschuss müsse mehrheitlich
mit Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt sein.
Der Projektträger Contra e.V. habe eine Förderung für
eine mehrteilige Doppelveranstaltungsreihe „Der Politische Mittwoch“ erhalten.
Während die Veranstaltung am Mittwochabend an die Öffentlichkeit adressiert
sei, richte sich die Veranstaltung am Donnerstagvormittag an Schulen. Anhand
einer Lesung oder eines Vortrages mit anschließender Diskussion wolle der
Projektträger eine Debatte über aktuelle gesellschaftliche Themen rund um
Demokratie anstoßen, damit sich die Teilnehmenden kritisch mit verschiedenen
Fragestellungen auseinandersetzten und sich ihrer eigenen Meinung bilden
könnten. Dabei solle die demokratische Debattenkultur gefördert werden.
Die erste Veranstaltung dieser Reihe habe am
01.02.2023 mit dem Titel „Klimakatastrophe und Verantwortung“ stattgefunden.
Wegen der Kurzfristigkeit habe laut Auskunft des Projektträgers Contra e.V.
keine Schulveranstaltung am darauffolgenden Tag durchgeführt werden können.
Dieses vorausgeschickt beantwortet Bürgermeister Kater
die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:
- In welcher finanziellen Höhe hat die Partnerschaft für Demokratie (und
damit der Steuerzahler in Bund und Stadt) die Veranstaltung gefördert?
Bitte differenzieren:
a)
Kosten des Veranstaltungsortes
Null
Euro
b)
Kosten der Referentin
Null
Euro
c)
Fahrtkosten der Referentin
Null
Euro
d)
Kosten der Moderation
Null
Euro
e)
Kosten der technischen Ausstattung
Null
Euro
Der Projektträger Contra e.V. habe für die
erste Veranstaltung keine Kosten für die Referentin und die Moderation
gestellt. Kosten für Veranstaltungsort und technische Ausstattung seien nicht
angefallen. Stattdessen seien für die übergeordnete Planung der gesamten Veranstaltungsreihe
Kosten im Umfang von 401,65 € inkl. Mwst. entstanden.
- Wer hat die Auswahl zu Thema und Referentin getroffen?
Der
Projektträger wähle im Rahmen der Veranstaltungsreihe Themen und Referenten
aus.
- Am 28./29.01.2023 wurden an zahlreichen Stellen im öffentlichen Raum
(Bahnhof, Europaplatz …) und auch an privaten Flächen Plakate mit dem Text
„Angekommen in der Klimakatastrophe. Was wirst Du tun?“ geklebt, die für
die Veranstaltung warben.
a)
War das Plakatieren genehmigungspflichtig?
b)
Lag diese Genehmigung vor?
zu a)
und b):
Unabhängig
davon, ob das Bekleben von Stadtmobiliar als Sondernutzung gewertet werde oder
nicht, hätte in jedem Fall die Stadt Vechta als Eigentümerin des Stadtmobiliars
um Erlaubnis gefragt werden müssen, was nicht geschehen sei.
c)
Welche Kosten entstanden für das Entfernen dieser Plakate?
d)
Wer trägt diese Kosten? (bitte differenzieren nach öffentlichen und
privaten Eigentümern)
zu c)
und d):
Für das
Entfernen der Plakate im öffentlichen Bereich seien Kosten für den städtischen
Bauhof in Höhe von 600,00 € angefallen. Diese Kosten trage die Stadt Vechta, da
kein Verursacher bekannt sei, dem sie in Rechnung gestellt werden könnten.
Plakatiert
worden sei ebenfalls auf dem Privatgelände der Universität. Nach Auskunft der
Universität seien für das Entfernen der Plakate auf dem Unigelände keine
zusätzlichen Kosten angefallen, da die Plakate durch die Hausmeister im Rahmen
ihrer Dienstzeit mit geringem zeitlichen Aufwand rückstandslos entfernt werden
konnten.
e)
Wie beurteilt die Verwaltung der Stadt Vechta das Plakatieren? Liegt eine
Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vor?
Die
Frage, ob das Bekleben eine Straftat darstelle, sei von der zuständigen
Staatsanwaltschaft respektive dem zuständigen Strafgericht zu beantworten.
f)
Wurde eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat angezeigt und wenn ja, von
wem und gegen wen?
Die
Verwaltung habe am 06.02.2023 Strafanzeige bzw. Strafantrag wegen aller in
Frage kommender Delikte gegen Unbekannt gestellt. Bereits am Montag, den
30.01.2023, sei die Polizei über die Verwaltung von der Plakataktion und der
bevorstehenden Veranstaltung in der Banane informiert worden, ohne dass zu
diesem Zeitpunkt schon offiziell Strafanzeige/ Strafantrag gestellt worden sei.
Die Polizei habe aber unmittelbar nach dieser Information eigene Ermittlungen
eingeleitet, was der Verwaltung bekannt war.
- Wurden Repräsentanten der Partnerschaft für Demokratie bzw. der
Verwaltung der Stadt Vechta zu der Veranstaltung eingeladen? Haben diese
an der Veranstaltung teilgenommen?
Sowohl
der Koordinierungs- und Fachstelle als auch den Mitgliedern des
Begleitausschusses seien die Termine der Veranstaltungsreihe bekannt. Auch der
Termin am 01.02.2023 war bekannt. Da ein Besuchsrecht für die Veranstaltung
bestehe, habe es keiner gesonderten Einladung bedurft. Zudem sei die
Veranstaltung öffentlich gewesen. Mitglieder des Begleitausschusses der
Partnerschaft für Demokratie hätten an der Veranstaltung teilgenommen.
- Wie beurteilt die Verwaltung der Stadt Vechta die Veranstaltung? Bitte
differenzieren:
a)
Bis zur Plakatierung am 28./29.01.2023
b)
Nach der Plakatierung am 28./29.01.2023
c)
Nach der Veranstaltung
zu
a) bis c):
Ziel
des Projektträgers Contra e.V. und mittelbar auch das Ziel der Partnerschaft
für Demokratie sei es, aktuelle Themen von gesellschaftspolitischem Interesse
der breiten Öffentlichkeit vor Ort zugänglich zu machen, damit sich
Teilnehmende kritisch mit aktuellen Fragestellungen auseinandersetzten und sich
eine eigene Meinung bilden könnten. Dazu gehöre auch die aktuelle Bewegung
eines kleinen Teils der Gesellschaft mit dem Namen „Letzte Generation“. Dieses
formulierte Ziel scheine im Falle der Veranstaltung am 01. Februar erreicht
worden zu sein, was schon die Reaktion der CDU-Stadtratsfraktion und diese
Anfrage zeigten. Während der Veranstaltung seien ca. 40 bis 50 Personen aus den
unterschiedlichsten persönlichen wie beruflichen Milieus anwesend gewesen, so
auch Mitglieder des Stadtrates.
Auch
die unzulässige Plakatierung ändere an dieser Bewertung nichts, zumal die
hierfür verantwortlichen Personen nicht bekannt seien. Wie zuvor dargelegt,
habe die Stadt Vechta wegen der ungenehmigten Plakatierung Strafanzeige
gestellt.
- Entsprach die Veranstaltung nach Ansicht der Verwaltung der Stadt
Vechta den Förder-Grundsätzen der Partnerschaft für Demokratie?
Zu den
Grundsätzen der Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“
gehöre u.a. die gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf alle
demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Phänomene und die Stärkung des
öffentlichen Engagements hiergegen. Die Referentin der „Letzten Generation“
habe in der Veranstaltung zu keiner Zeit bestritten, dass Straftaten verübt
würden, in der Absicht, bestimmte Klimaziele zu erreichen. Hierüber bedürfe es
der öffentlichen Auseinandersetzung so wie dies auch in allen anderen Medien
und Formaten der Fall sei.
Seitens
des Begleitausschusses der Partnerschaft für Demokratie habe im Anschluss an
die Veranstaltung gemeinsam mit dem Projektträger ein Kritikgespräch
stattgefunden. Darin sei insbesondere das Verteilen von Mitmachbögen durch die
Referentin der „Letzten Generation“ kritisiert worden.
- Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung der Stadt Vechta aus diesen
Beurteilungen?
Die
Stadt Vechta habe vollstes Vertrauen in die Arbeit des Begleitausschusses der
Partnerschaft für Demokratie. Dieser treffe seine Förder-Entscheidungen im
Rahmen der Vorgaben des Bundesprogrammes „Demokratie leben“ unabhängig von der
Stadt Vechta.
Anfrage
der Fraktion Wir für Vechta vom 17.02.2023 bzgl. Terminvergaben Bürgerbüro der
Stadt Vechta
Da
wir wiederholt auf die langen Wartezeiten für Termine beim Bürgerbüro Vechta
angesprochen wurden, stellen wir folgende Fragen, um die Mitarbeiter vor einer
eventuellen Überlastung zu schützen.
Aktuell würden im
Bürgerbüro der Stadt Vechta fünf Mitarbeiterinnen arbeiten, davon drei in
Vollzeit und zwei mit einer 3/4-Stelle. Bei einer Personalbedarfsbemessung aus
dem Jahr 2021 sei für das Bürgerbüro ein Bedarf von 4,32 Vollzeitäquivalenten
errechnet worden. Seitdem seien die Aufgaben Fundangelegenheiten und
Fischereiwesen im Bürgerbüro hinzugekommen, so dass in der Folge der Zeit durch
den Fachdienst Personal und Organisation eine erneute Personalbedarfsberechnung
durchgeführt werde. Aus der Berechnung aus dem Jahr 2021 könne geschlossen
werden, dass das Bürgerbüro bei einer Stadt unserer Größenklasse und dem
aktuellen Aufgabenzuschnitt mit 4,5 Stellen auskömmlich besetzt sei. Diese
Bewertung werde aber – wie gesagt – aktuell überprüft.
1. Wie
lange dauert es zurzeit, einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Vechta (z.B. zur
Beantragung eines Reisepasses) zu bekommen?
Es
gebe für die Bürgerinnen und Bürger verschiedene Möglichkeiten, Termine im
Bürgerbüro zu vereinbaren. Der Klassiker sei das Terminbuchungssystem auf der
städtischen Homepage. Hier seien dauerhaft zwei Terminzeitschienen
freigeschaltet. Die Terminzeitschiene für Beantragungen sei aktuell bereits für
die kommenden 6 Wochen ausgebucht. Daneben gebe es eine weitere für die
Abholung von Ausweisen. Hier seien jederzeit Termine, auch taggleich,
verfügbar. Wenn es die Personalsituation im Bürgerbüro zulasse, d.h. die
überwiegende Anzahl der Mitarbeiterinnen im Dienst sei, würden taggleich
weitere Termine freigeschaltet. Es lohne sich also morgens der Blick in das
Terminbuchungssystem. Hierauf würden die Bürgerinnen und Bürger auf der
Homepage ausdrücklich hingewiesen. Viele Bürgerinnen und Bürger wählten auch
den telefonischen oder den persönlichen Weg. Diese würden ebenfalls
zurückgerufen und Termine würden vereinbart, auch kurzfristig.
2. Wie
lange dauert es zurzeit durchschnittlich, bis ein Telefonat in der
Rathauszentrale (Tel. 04441 886-0) von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin
entgegengenommen wird?
Die
Telefonzentrale sei vormittags mit einer Person besetzt, die versuche, die
Gespräche sofort an die/den Sachbearbeiter/in im Hause durchzustellen, um dann
das nächste Gespräch anzunehmen. Sollten die durchgestellten Gespräche von
der/dem Sachbearbeiter/in nicht angenommen werden, gingen diese wieder an die
Telefonzentrale zurück und die Kollegin versuche erneut, an eine/n Vertreter/in
zu vermitteln. Termine für das Bürgerbüro und das Standesamt würden aus der
Telefonzentrale an den Empfang durchgestellt, dort nehme die Mitarbeiterin das
Anliegen entgegen. Im Bedarfsfall riefen die Kolleginnen aus dem Bürgerbüro
zeitnah zurück. Nachmittags bzw. auch morgens bei Abwesenheit der Kollegin aus
der Telefonzentrale würden alle in der Zentrale eingehenden Gespräche direkt
von der Mitarbeiterin am Empfang angenommen. Dort würden auch gleichzeitig die
persönlich anwesenden Bürgerinnen und Bürger bedient.
Dieses
Procedere vorausgestellt, beantwortet Bürgermeister Kater die konkrete Frage
wie folgt: Eine durchschnittliche Minutenzeit lasse sich nicht feststellen oder
berechnen. Je nach Anrufaufkommen könne die Wartezeit auch zwei Minuten oder
länger dauern.
3. Welche
Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um die Mitarbeiter zu entlasten und die
Wartezeiten zu reduzieren?
Wie in
der Vorrede ausgeführt, werde die Personalbedarfsberechnung aktuell überprüft.
Zeitgleich werde die Organisation bezüglich der Abarbeitung der Termine sowie
der im Bürgerbüro ebenfalls zu leistenden Nebenarbeiten (z.B. Anmeldung von
inhaftierten Personen, Abgleich mit anderen Meldebehörden, örtliche
Ermittlungen, Statistik intern und extern, Durchführung von Briefwahlen)
hinterfragt.
Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 22.02.2023 zur Beseitigung von
Schottergärten
1.
Hat der Beschluss des OVG Lüneburg vom 17. Januar 2023 (Az.: 1 LA 20/22)
zur Möglichkeit von niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von
Schottergärten anzuordnen, wenn nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken
nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 2 NBauO genügen, Auswirkungen/
Konsequenzen auf den Umgang mit sogenannten „Schottergärten“ im Stadtgebiet
Vechta?
Die NBauO sehe in § 9 Abs. 2 bereits vor, dass
nicht überbaute Flächen eines Baugrundstücks, sofern diese nicht für eine
andere zulässige Nutzung erforderlich seien, Grünflächen sein müssten. Der
Gerichtsbeschluss diene der Klarstellung und unterstütze somit die Unteren
Bauaufsichtsbehörden in ihren Bemühungen Schotter-/ Kies-/ Steingärten zu
untersagen.
2.
Können oder sollen z.B. zukünftig von der Stadt Vechta bei konkreten
Hinweisen auf unzulässige „Schottergärten“ Rückbauten seitens der Baubehörde
eingefordert und durchgesetzt werden?
Die Mitarbeiter/innen der Bauaufsichtsbehörde
würden bereits Kontrollen durchführen und bei Verstößen einschreiten.
Allerdings würden Grundstücke ganzheitlich betrachtet und somit Schwarzbauten,
die Abwehrrechte des Nachbarn berührten (bspw. Wohnnutzung in Grenzgarage)
ebenso verfolgt wie eine Überschreitung der zulässigen Versiegelung, wie sie
durch zusätzliche Pflasterflächen verursacht würden. Eine isolierte Kontrolle
und Verfolgung von Schottergärten sei wenig praktikabel. Zudem belege der
Gerichtsbeschluss, dass eine flächendeckende, quartiersbezogene Erfassung und
Verfolgung von angelegten Schottergärten erforderlich sei, um Willkür der
Behörde auszuschließen, welche ohne entsprechende Vorbereitung und zusätzliches
Personal nicht umsetzbar sei. Da die Stadt als Behörde an
Verwaltungsvorschriften gebunden sei, handele es sich bei bauaufsichtlichen
Verfahren i.d.R. um langwierige Verfahren, die nicht selten zu Widerspruchs-
und Klageverfahren führten, welche entsprechend Personal binden würden.
3.
Ist als Konsequenz aus dem Beschluss des OVG Lüneburg in der Zukunft
festzulegen, dass Freiflächen gärtnerisch als Grünflächen anzulegen sind und
„Schottergärten“ nicht zulässig sind?
Aufgrund der Zunahme von Schottergärten in den
Wohnbaugebieten nehme die Stadt Vechta in ihren Bebauungsplänen aus
gestalterischen Gründen und aus Gründen des Naturschutzes (Lebensraum für
Insekten, Nahrungsgrundlage für Avifauna etc.) folgende örtliche Bauvorschrift
seit 2020 auf:
Vorgärten:
Die
Vorgärten in den Allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme der notwendigen
Erschließungen, sind gärtnerisch anzulegen. Die Anlage von Kiesbeeten und/ oder
Steinbeeten ist nicht zulässig.
Neben den Festsetzungen in den neueren
B-Plänen zum Ausschluss von Schottergärten, enthielten sowohl Baugenehmigungen
als auch Baumitteillungen seit Dezember 2019 einen Hinweis auf die Herstellung
von Grünflächen gemäß § 9 Abs. 2 NBauO.
Anfrage der CDU
Fraktion vom 24.02.2023 zu Sachständen verschiedener Anträge/ Anfragen
1.
Antrag
vom 09.06.2022 – Nachnutzung ehemaligen Feuerwehrgelände
Wie ist der Sachstand zum Gelände der
FTZ alt? Der Neubau schreitet sichtbar voran, die Nachnutzung ist völlig offen?
Der Rat habe sich in seiner Sitzung am 13.09.2022 mit
dem Antrag befasst. Es sei folgender einstimmiger Beschluss gefasst worden:
„Für eine
Neubebauung der zukünftig zur Verfügung stehende Grundstücke der heutigen
Feuerwehrtechnischen Zentrale bzw. der Einsatzleitstelle an der Oldenburger
Straße 23 (Flur 8, Flurstücke 256/7 und 259/4 der Gemarkung Vechta) soll eine
Konzeptvergabe durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche
Rahmenbedingungen für eine Konzeptvergabe in Absprache mit dem Landkreis Vechta
vorzubereiten. Die Rahmenbedingungen für eine Konzeptvergabe sollen im
Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen beraten werden.“
Je
nach Kapazitäten im FD 61 sowie abhängig von der Abstimmung mit dem Landkreis
könnte der Tagesordnungspunkt ggf. in der April- oder Mai-Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Planung und Bauen beraten werden.
2. Antrag vom 16.06.2022 – Anfrage und
Einberufung des Rates am 06.09.2022 zur Situation „Rund um den Bahnhof“
Der Einsatz der Streetworker steht
bevor, ist aber unserer Meinung nach nur ein Baustein. Wir erwarten ein
umfassendes Sicherheits- und Sauberkeitskonzept. Es gab wohl daher zu allen
Themen Antworten, leider hat sich die Situation aber, bei allen wichtigen
Angelegenheiten in keinster Weise erkennbar verbessert.
Der Münzautomat an den öffentlichen Toiletten sei
verstärkt worden und dementsprechend auch einbruchssicherer bzw. besser vor
Vandalismus geschützt. An dem inneren
Treppengeländer seien entsprechende Glaselemente angebracht worden, so dass man
von dort keinen Müll mehr in die Zwischenräume werfen könne (1 Element fehle
aktuell noch). Der Müll in den Zwischenräumen werde im Zuge einer anstehenden
Unterhaltungsmaßnahme (innerhalb der nächsten 14 Tage) entfernt.
In Bezug auf den von Stadt und
Wasserwerk beauftragten Sicherheitsdienst GWS sei bekanntermaßen das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dieser Sicherheitsdienst bestreife neben
dem Parkhaus jedenfalls in den wärmeren Monaten von Mai bis Oktober auch den
Bereich vor dem Gulfhaus und dem Museum, den Zitadellenpark sowie die Fuß- und Radwegbrücke
an der Mobilitätstation. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes sei weiter
vorgesehen. Das städtische Rechtsamt stehe in Kontakt mit dem vorläufigen
Insolvenzverwalter. Dieser habe berechtigte Hoffnungen, dass der
Sicherheitsdienst schon im Monat März wieder seine Arbeit aufnehmen könne und
werde.
Einschätzung
der Polizei
Bereits
in der Ratssitzung am 13.09.2022 seien die Straftaten im Bereich Zitadelle, An
der Gräfte, Moorgärten, Neuer Markt für den Zeitraum Januar bis August 2022
betrachtet worden. Diese entsprachen laut Aussage der Polizei in Bezug auf
Qualität und Quantität denen anderer öffentlicher Orte. Dies gelte auch für den
Folgezeitraum vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 (6 Monate).
-
Keine
Raubüberfälle
-
Keine
Sexualdelikte oder sexuelle Belästigung
-
2
Körperverletzungen (eine einfache und eine gefährliche, beides
Beziehungsdelikte)
-
1
Bedrohung
-
39
Diebstahlsdelikte, davon
-
33
Diebstähle von Fahrrädern
-
1
Diebstahl KfZ
-
2
Automatenaufbrüche
-
3
sonstige Diebstähle (Taschendiebstähle, Diebstahl Fahrradklingel)
-
7
Sachbeschädigungen
Signifikant sei nach Aussage der Polizei ein
sprunghafter Anstieg der Fahrraddiebstähle, worüber mit der Polizei noch zu
sprechen sein werde.
Ordnungsamt und Bauhof führten an der
Mobilitätsstation regelmäßig Fahrradräumaktionen durch, bei welchen
verkehrswidrig abgestellte Fahrräder ohne diese zu beschädigen eingesammelt und
zum städtischen Bauhof verbracht würden.
Mobile Jugendarbeit/ Streetwork
Wie bereits berichtet, sei aufgrund der
politischen Beschlüsse aus September 2022 nach Durchführung eines
Vergabeverfahrens das Caritas Sozialwerk damit beauftragt worden, in der Stadt
Vechta und im speziellen auch im Bahnhofsumfeld aufsuchende Jugendarbeit im
Umfang von zwei Vollzeitstellen durchzuführen. Das CSW habe die Stellen ausgeschrieben.
Noch sei das Bewerbungsverfahren nicht abgeschlossen. Bürgermeister Kater rief
daher an dieser Stelle alle Interessierten auf, sich gerne auf diese Stellen zu
bewerben.
3. Anfrage vom 28.01.2022 zum
Verkehrsversuch Bremer Tor
Hier erwarten Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Anlieger endlich
eine finale Verkehrsführung. Wann kommt diese?
Die Auswertung der Verkehrsdaten liege
inzwischen vor und solle in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und
Bauen im April 2023 beraten werden.
4. Anfrage vom 18.12.2022 zum
Sicherheitsproblem Treppe im Rathaus
Zur Treppe im Rathaus gab es die
Antwort, dass baurechtlich alles in Ordnung ist. Das wollen wir auch nicht
bestreiten. Es ist aber fakt, dass es wiederholt zu Stürzen gekommen ist.
Deshalb ist es unserer Meinung nach wichtig, über die baurechtlichen Standards
hinauszugehen und es mit einem Mehr an Vorkehrungen zu verhindern, dass
Besucher hier zu Schaden kommen. Allein die beiden letzten Stufen mit einem
Leuchtband zu versehen wäre eine ganz einfache Maßnahme.
Alle drei unteren Stufen würden mit einem
entsprechenden gelb-schwarzen Klebeband markiert (bisher „nur“ der Sockel).
Während der regulären Öffnungszeiten sei das Licht als
Dauerlicht eingestellt. Im Hinblick auf Veranstaltungen außerhalb der
Öffnungszeiten werde der aktuelle Lichtschalter (unten bei den Toiletten) gegen
einen Bewegungsmelder ausgetauscht.
Von einem Leuchtband in den Treppenstufen werde
abgesehen, da die Erfahrungen mit dem Leuchtband in der Treppe im EG zeigten,
dass dadurch eine Blendungsgefahr bestehe.
II. Feuerwehrfahrzeugspende an die Ukraine
Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 21.02.2023 beschlossen, dass das Tanklöschfahrzeug 16/25 der freiwilligen Feuerwehr Vechta, Ortswehr Vechta, über die Hilfsorganisation Feuerwehr-Hilfsbrücke-Ukraine des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. an die Ukraine übergeben werden solle. Dies sei bereits am letzten Wochenende vollzogen worden.
III. Bauleitplanung
Zur Umsetzung der Planungsziele habe der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.03.2023 die Aufstellung des vorgabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 198 „Hotel nördlich der Falkenrotter Straße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Zur Beantwortung von Anfragen bittet die Ratsgruppe VCD/FDP zukünftig allen Ratsmitgliedern die Antworten bereits vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Kater informiert, dass jedes Ratsmitglied das Recht habe Anträge und Anfragen zu stellen. Der Bürgermeister entscheide jedoch, wie er antworte. Sofern Anfragen in der Ratssitzung beantwortet werden sollten, müssten sie -wie Sachanträge- zwei Wochen vor der Sitzung spätestens bei ihm eingehen, so die Regelung in der Geschäftsordnung. Eine darüberhinausgehende Regelung sei nicht möglich.
Die Fraktion Wir für Vechta schlägt alternativ vor, die Antworten in der Sitzung gleichzeitig (zum Mitlesen) an der Leinwand darzustellen. Bürgermeister Kater verweist auch hier auf die vorgenannten rechtlichen Bestimmungen. Eine entsprechende Vorgehensweise sei nicht vorgesehen.