Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Bürgermeister Kater berichtet wie folgt:

 

I.        Anfragen

(Fragen der Fraktionen und Gruppen sind in blauer, Antworten des Bürgermeisters in schwarzer Schrift dargestellt.)

 

Anfrage der CDU Fraktion vom 05.02.2023 zur Veranstaltung „Klimakatastrophe und Verantwortung“

 

Am 1.2.2023 fand die Veranstaltung „Klimakatastrophe und Verantwortung“ in Vechta statt. Unter anderem trat die „Partnerschaft für Demokratie“ in der Werbung (Plakate ect) als Unterstützer der Veranstaltung auf.

 

Bürgermeister Kater leitet zu dem Thema ein, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die Stadt Vechta eine finanzielle Zuwendung für die Arbeit einer „Lokalen Partnerschaft für Demokratie“ in Höhe von bis zu 125.000 € jährlich erhalte.

 

Während die Arbeit der Partnerschaft für Demokratie durch die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. als externe Koordinierungs- und Fachstelle umgesetzt werde, treffe der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie die Entscheidungen über die Förderung konkreter Maßnahmen und Projekte aus dem sog. „Initiativfond“. Der Begleitausschuss müsse mehrheitlich mit Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt sein.

 

Der Projektträger Contra e.V. habe eine Förderung für eine mehrteilige Doppelveranstaltungsreihe „Der Politische Mittwoch“ erhalten. Während die Veranstaltung am Mittwochabend an die Öffentlichkeit adressiert sei, richte sich die Veranstaltung am Donnerstagvormittag an Schulen. Anhand einer Lesung oder eines Vortrages mit anschließender Diskussion wolle der Projektträger eine Debatte über aktuelle gesellschaftliche Themen rund um Demokratie anstoßen, damit sich die Teilnehmenden kritisch mit verschiedenen Fragestellungen auseinandersetzten und sich ihrer eigenen Meinung bilden könnten. Dabei solle die demokratische Debattenkultur gefördert werden.

 

Die erste Veranstaltung dieser Reihe habe am 01.02.2023 mit dem Titel „Klimakatastrophe und Verantwortung“ stattgefunden. Wegen der Kurzfristigkeit habe laut Auskunft des Projektträgers Contra e.V. keine Schulveranstaltung am darauffolgenden Tag durchgeführt werden können.

 

Dieses vorausgeschickt beantwortet Bürgermeister Kater die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:

 

  1. In welcher finanziellen Höhe hat die Partnerschaft für Demokratie (und damit der Steuerzahler in Bund und Stadt) die Veranstaltung gefördert? Bitte differenzieren:

a)       Kosten des Veranstaltungsortes

Null Euro

b)      Kosten der Referentin

Null Euro

c)       Fahrtkosten der Referentin

Null Euro

d)      Kosten der Moderation

Null Euro

e)      Kosten der technischen Ausstattung

Null Euro

Der Projektträger Contra e.V. habe für die erste Veranstaltung keine Kosten für die Referentin und die Moderation gestellt. Kosten für Veranstaltungsort und technische Ausstattung seien nicht angefallen. Stattdessen seien für die übergeordnete Planung der gesamten Veranstaltungsreihe Kosten im Umfang von 401,65 € inkl. Mwst. entstanden.

 

  1. Wer hat die Auswahl zu Thema und Referentin getroffen?

Der Projektträger wähle im Rahmen der Veranstaltungsreihe Themen und Referenten aus.

 

  1. Am 28./29.01.2023 wurden an zahlreichen Stellen im öffentlichen Raum (Bahnhof, Europaplatz …) und auch an privaten Flächen Plakate mit dem Text „Angekommen in der Klimakatastrophe. Was wirst Du tun?“ geklebt, die für die Veranstaltung warben.

 

a)       War das Plakatieren genehmigungspflichtig?

b)      Lag diese Genehmigung vor?

zu a) und b):

Unabhängig davon, ob das Bekleben von Stadtmobiliar als Sondernutzung gewertet werde oder nicht, hätte in jedem Fall die Stadt Vechta als Eigentümerin des Stadtmobiliars um Erlaubnis gefragt werden müssen, was nicht geschehen sei.

 

c)       Welche Kosten entstanden für das Entfernen dieser Plakate?

d)      Wer trägt diese Kosten? (bitte differenzieren nach öffentlichen und privaten Eigentümern)

zu c) und d):

Für das Entfernen der Plakate im öffentlichen Bereich seien Kosten für den städtischen Bauhof in Höhe von 600,00 € angefallen. Diese Kosten trage die Stadt Vechta, da kein Verursacher bekannt sei, dem sie in Rechnung gestellt werden könnten.

Plakatiert worden sei ebenfalls auf dem Privatgelände der Universität. Nach Auskunft der Universität seien für das Entfernen der Plakate auf dem Unigelände keine zusätzlichen Kosten angefallen, da die Plakate durch die Hausmeister im Rahmen ihrer Dienstzeit mit geringem zeitlichen Aufwand rückstandslos entfernt werden konnten.

 

e)      Wie beurteilt die Verwaltung der Stadt Vechta das Plakatieren? Liegt eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vor?

Die Frage, ob das Bekleben eine Straftat darstelle, sei von der zuständigen Staatsanwaltschaft respektive dem zuständigen Strafgericht zu beantworten.

 

f)        Wurde eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat angezeigt und wenn ja, von wem und gegen wen?

Die Verwaltung habe am 06.02.2023 Strafanzeige bzw. Strafantrag wegen aller in Frage kommender Delikte gegen Unbekannt gestellt. Bereits am Montag, den 30.01.2023, sei die Polizei über die Verwaltung von der Plakataktion und der bevorstehenden Veranstaltung in der Banane informiert worden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt schon offiziell Strafanzeige/ Strafantrag gestellt worden sei. Die Polizei habe aber unmittelbar nach dieser Information eigene Ermittlungen eingeleitet, was der Verwaltung bekannt war.

 

  1. Wurden Repräsentanten der Partnerschaft für Demokratie bzw. der Verwaltung der Stadt Vechta zu der Veranstaltung eingeladen? Haben diese an der Veranstaltung teilgenommen?

Sowohl der Koordinierungs- und Fachstelle als auch den Mitgliedern des Begleitausschusses seien die Termine der Veranstaltungsreihe bekannt. Auch der Termin am 01.02.2023 war bekannt. Da ein Besuchsrecht für die Veranstaltung bestehe, habe es keiner gesonderten Einladung bedurft. Zudem sei die Veranstaltung öffentlich gewesen. Mitglieder des Begleitausschusses der Partnerschaft für Demokratie hätten an der Veranstaltung teilgenommen.

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung der Stadt Vechta die Veranstaltung? Bitte differenzieren:

a)       Bis zur Plakatierung am 28./29.01.2023

b)      Nach der Plakatierung am 28./29.01.2023

c)       Nach der Veranstaltung

zu a) bis c):

Ziel des Projektträgers Contra e.V. und mittelbar auch das Ziel der Partnerschaft für Demokratie sei es, aktuelle Themen von gesellschaftspolitischem Interesse der breiten Öffentlichkeit vor Ort zugänglich zu machen, damit sich Teilnehmende kritisch mit aktuellen Fragestellungen auseinandersetzten und sich eine eigene Meinung bilden könnten. Dazu gehöre auch die aktuelle Bewegung eines kleinen Teils der Gesellschaft mit dem Namen „Letzte Generation“. Dieses formulierte Ziel scheine im Falle der Veranstaltung am 01. Februar erreicht worden zu sein, was schon die Reaktion der CDU-Stadtratsfraktion und diese Anfrage zeigten. Während der Veranstaltung seien ca. 40 bis 50 Personen aus den unterschiedlichsten persönlichen wie beruflichen Milieus anwesend gewesen, so auch Mitglieder des Stadtrates.

 

Auch die unzulässige Plakatierung ändere an dieser Bewertung nichts, zumal die hierfür verantwortlichen Personen nicht bekannt seien. Wie zuvor dargelegt, habe die Stadt Vechta wegen der ungenehmigten Plakatierung Strafanzeige gestellt.

 

  1. Entsprach die Veranstaltung nach Ansicht der Verwaltung der Stadt Vechta den Förder-Grundsätzen der Partnerschaft für Demokratie?

Zu den Grundsätzen der Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ gehöre u.a. die gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf alle demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Phänomene und die Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen. Die Referentin der „Letzten Generation“ habe in der Veranstaltung zu keiner Zeit bestritten, dass Straftaten verübt würden, in der Absicht, bestimmte Klimaziele zu erreichen. Hierüber bedürfe es der öffentlichen Auseinandersetzung so wie dies auch in allen anderen Medien und Formaten der Fall sei.

 

Seitens des Begleitausschusses der Partnerschaft für Demokratie habe im Anschluss an die Veranstaltung gemeinsam mit dem Projektträger ein Kritikgespräch stattgefunden. Darin sei insbesondere das Verteilen von Mitmachbögen durch die Referentin der „Letzten Generation“ kritisiert worden.

 

  1. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung der Stadt Vechta aus diesen Beurteilungen?

Die Stadt Vechta habe vollstes Vertrauen in die Arbeit des Begleitausschusses der Partnerschaft für Demokratie. Dieser treffe seine Förder-Entscheidungen im Rahmen der Vorgaben des Bundesprogrammes „Demokratie leben“ unabhängig von der Stadt Vechta.

 

 

Anfrage der Fraktion Wir für Vechta vom 17.02.2023 bzgl. Terminvergaben Bürgerbüro der Stadt Vechta

 

Da wir wiederholt auf die langen Wartezeiten für Termine beim Bürgerbüro Vechta angesprochen wurden, stellen wir folgende Fragen, um die Mitarbeiter vor einer eventuellen Überlastung zu schützen.

Aktuell würden im Bürgerbüro der Stadt Vechta fünf Mitarbeiterinnen arbeiten, davon drei in Vollzeit und zwei mit einer 3/4-Stelle. Bei einer Personalbedarfsbemessung aus dem Jahr 2021 sei für das Bürgerbüro ein Bedarf von 4,32 Vollzeitäquivalenten errechnet worden. Seitdem seien die Aufgaben Fundangelegenheiten und Fischereiwesen im Bürgerbüro hinzugekommen, so dass in der Folge der Zeit durch den Fachdienst Personal und Organisation eine erneute Personalbedarfsberechnung durchgeführt werde. Aus der Berechnung aus dem Jahr 2021 könne geschlossen werden, dass das Bürgerbüro bei einer Stadt unserer Größenklasse und dem aktuellen Aufgabenzuschnitt mit 4,5 Stellen auskömmlich besetzt sei. Diese Bewertung werde aber – wie gesagt – aktuell überprüft.

 

1.       Wie lange dauert es zurzeit, einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Vechta (z.B. zur Beantragung eines Reisepasses) zu bekommen?

Es gebe für die Bürgerinnen und Bürger verschiedene Möglichkeiten, Termine im Bürgerbüro zu vereinbaren. Der Klassiker sei das Terminbuchungssystem auf der städtischen Homepage. Hier seien dauerhaft zwei Terminzeitschienen freigeschaltet. Die Terminzeitschiene für Beantragungen sei aktuell bereits für die kommenden 6 Wochen ausgebucht. Daneben gebe es eine weitere für die Abholung von Ausweisen. Hier seien jederzeit Termine, auch taggleich, verfügbar. Wenn es die Personalsituation im Bürgerbüro zulasse, d.h. die überwiegende Anzahl der Mitarbeiterinnen im Dienst sei, würden taggleich weitere Termine freigeschaltet. Es lohne sich also morgens der Blick in das Terminbuchungssystem. Hierauf würden die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage ausdrücklich hingewiesen. Viele Bürgerinnen und Bürger wählten auch den telefonischen oder den persönlichen Weg. Diese würden ebenfalls zurückgerufen und Termine würden vereinbart, auch kurzfristig.

 

2.       Wie lange dauert es zurzeit durchschnittlich, bis ein Telefonat in der Rathauszentrale (Tel. 04441 886-0) von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin entgegengenommen wird?

Die Telefonzentrale sei vormittags mit einer Person besetzt, die versuche, die Gespräche sofort an die/den Sachbearbeiter/in im Hause durchzustellen, um dann das nächste Gespräch anzunehmen. Sollten die durchgestellten Gespräche von der/dem Sachbearbeiter/in nicht angenommen werden, gingen diese wieder an die Telefonzentrale zurück und die Kollegin versuche erneut, an eine/n Vertreter/in zu vermitteln. Termine für das Bürgerbüro und das Standesamt würden aus der Telefonzentrale an den Empfang durchgestellt, dort nehme die Mitarbeiterin das Anliegen entgegen. Im Bedarfsfall riefen die Kolleginnen aus dem Bürgerbüro zeitnah zurück. Nachmittags bzw. auch morgens bei Abwesenheit der Kollegin aus der Telefonzentrale würden alle in der Zentrale eingehenden Gespräche direkt von der Mitarbeiterin am Empfang angenommen. Dort würden auch gleichzeitig die persönlich anwesenden Bürgerinnen und Bürger bedient.

 

Dieses Procedere vorausgestellt, beantwortet Bürgermeister Kater die konkrete Frage wie folgt: Eine durchschnittliche Minutenzeit lasse sich nicht feststellen oder berechnen. Je nach Anrufaufkommen könne die Wartezeit auch zwei Minuten oder länger dauern.

 

3.       Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um die Mitarbeiter zu entlasten und die Wartezeiten zu reduzieren? 

Wie in der Vorrede ausgeführt, werde die Personalbedarfsberechnung aktuell überprüft. Zeitgleich werde die Organisation bezüglich der Abarbeitung der Termine sowie der im Bürgerbüro ebenfalls zu leistenden Nebenarbeiten (z.B. Anmeldung von inhaftierten Personen, Abgleich mit anderen Meldebehörden, örtliche Ermittlungen, Statistik intern und extern, Durchführung von Briefwahlen) hinterfragt.

 

 

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 22.02.2023 zur Beseitigung von Schottergärten

 

1.       Hat der Beschluss des OVG Lüneburg vom 17. Januar 2023 (Az.: 1 LA 20/22) zur Möglichkeit von niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anzuordnen, wenn nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 2 NBauO genügen, Auswirkungen/ Konsequenzen auf den Umgang mit sogenannten „Schottergärten“ im Stadtgebiet Vechta?

Die NBauO sehe in § 9 Abs. 2 bereits vor, dass nicht überbaute Flächen eines Baugrundstücks, sofern diese nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich seien, Grünflächen sein müssten. Der Gerichtsbeschluss diene der Klarstellung und unterstütze somit die Unteren Bauaufsichtsbehörden in ihren Bemühungen Schotter-/ Kies-/ Steingärten zu untersagen.

 

2.       Können oder sollen z.B. zukünftig von der Stadt Vechta bei konkreten Hinweisen auf unzulässige „Schottergärten“ Rückbauten seitens der Baubehörde eingefordert und durchgesetzt werden?

Die Mitarbeiter/innen der Bauaufsichtsbehörde würden bereits Kontrollen durchführen und bei Verstößen einschreiten. Allerdings würden Grundstücke ganzheitlich betrachtet und somit Schwarzbauten, die Abwehrrechte des Nachbarn berührten (bspw. Wohnnutzung in Grenzgarage) ebenso verfolgt wie eine Überschreitung der zulässigen Versiegelung, wie sie durch zusätzliche Pflasterflächen verursacht würden. Eine isolierte Kontrolle und Verfolgung von Schottergärten sei wenig praktikabel. Zudem belege der Gerichtsbeschluss, dass eine flächendeckende, quartiersbezogene Erfassung und Verfolgung von angelegten Schottergärten erforderlich sei, um Willkür der Behörde auszuschließen, welche ohne entsprechende Vorbereitung und zusätzliches Personal nicht umsetzbar sei. Da die Stadt als Behörde an Verwaltungsvorschriften gebunden sei, handele es sich bei bauaufsichtlichen Verfahren i.d.R. um langwierige Verfahren, die nicht selten zu Widerspruchs- und Klageverfahren führten, welche entsprechend Personal binden würden.

 

3.       Ist als Konsequenz aus dem Beschluss des OVG Lüneburg in der Zukunft festzulegen, dass Freiflächen gärtnerisch als Grünflächen anzulegen sind und „Schottergärten“ nicht zulässig sind?

Aufgrund der Zunahme von Schottergärten in den Wohnbaugebieten nehme die Stadt Vechta in ihren Bebauungsplänen aus gestalterischen Gründen und aus Gründen des Naturschutzes (Lebensraum für Insekten, Nahrungsgrundlage für Avifauna etc.) folgende örtliche Bauvorschrift seit 2020 auf:

 

Vorgärten:

Die Vorgärten in den Allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme der notwendigen Erschließungen, sind gärtnerisch anzulegen. Die Anlage von Kiesbeeten und/ oder Steinbeeten ist nicht zulässig.

 

Neben den Festsetzungen in den neueren B-Plänen zum Ausschluss von Schottergärten, enthielten sowohl Baugenehmigungen als auch Baumitteillungen seit Dezember 2019 einen Hinweis auf die Herstellung von Grünflächen gemäß § 9 Abs. 2 NBauO.

 

 

Anfrage der CDU Fraktion vom 24.02.2023 zu Sachständen verschiedener Anträge/ Anfragen

 

1.       Antrag vom 09.06.2022 – Nachnutzung ehemaligen Feuerwehrgelände

Wie ist der Sachstand zum Gelände der FTZ alt? Der Neubau schreitet sichtbar voran, die Nachnutzung ist völlig offen?

Der Rat habe sich in seiner Sitzung am 13.09.2022 mit dem Antrag befasst. Es sei folgender einstimmiger Beschluss gefasst worden:

Für eine Neubebauung der zukünftig zur Verfügung stehende Grundstücke der heutigen Feuerwehrtechnischen Zentrale bzw. der Einsatzleitstelle an der Oldenburger Straße 23 (Flur 8, Flurstücke 256/7 und 259/4 der Gemarkung Vechta) soll eine Konzeptvergabe durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Rahmenbedingungen für eine Konzeptvergabe in Absprache mit dem Landkreis Vechta vorzubereiten. Die Rahmenbedingungen für eine Konzeptvergabe sollen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen beraten werden.“

 

Je nach Kapazitäten im FD 61 sowie abhängig von der Abstimmung mit dem Landkreis könnte der Tagesordnungspunkt ggf. in der April- oder Mai-Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen beraten werden.

 

2.       Antrag vom 16.06.2022 – Anfrage und Einberufung des Rates am 06.09.2022 zur Situation „Rund um den Bahnhof“

Der Einsatz der Streetworker steht bevor, ist aber unserer Meinung nach nur ein Baustein. Wir erwarten ein umfassendes Sicherheits- und Sauberkeitskonzept. Es gab wohl daher zu allen Themen Antworten, leider hat sich die Situation aber, bei allen wichtigen Angelegenheiten in keinster Weise erkennbar verbessert.

Der Münzautomat an den öffentlichen Toiletten sei verstärkt worden und dementsprechend auch einbruchssicherer bzw. besser vor Vandalismus geschützt.  An dem inneren Treppengeländer seien entsprechende Glaselemente angebracht worden, so dass man von dort keinen Müll mehr in die Zwischenräume werfen könne (1 Element fehle aktuell noch). Der Müll in den Zwischenräumen werde im Zuge einer anstehenden Unterhaltungsmaßnahme (innerhalb der nächsten 14 Tage) entfernt.

 

In Bezug auf den von Stadt und Wasserwerk beauftragten Sicherheitsdienst GWS sei bekanntermaßen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dieser Sicherheitsdienst bestreife neben dem Parkhaus jedenfalls in den wärmeren Monaten von Mai bis Oktober auch den Bereich vor dem Gulfhaus und dem Museum, den Zitadellenpark sowie die Fuß- und Radwegbrücke an der Mobilitätstation. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes sei weiter vorgesehen. Das städtische Rechtsamt stehe in Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser habe berechtigte Hoffnungen, dass der Sicherheitsdienst schon im Monat März wieder seine Arbeit aufnehmen könne und werde.

 

Einschätzung der Polizei

Bereits in der Ratssitzung am 13.09.2022 seien die Straftaten im Bereich Zitadelle, An der Gräfte, Moorgärten, Neuer Markt für den Zeitraum Januar bis August 2022 betrachtet worden. Diese entsprachen laut Aussage der Polizei in Bezug auf Qualität und Quantität denen anderer öffentlicher Orte. Dies gelte auch für den Folgezeitraum vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 (6 Monate).

 

-        Keine Raubüberfälle

-        Keine Sexualdelikte oder sexuelle Belästigung

-        2 Körperverletzungen (eine einfache und eine gefährliche, beides Beziehungsdelikte)

-        1 Bedrohung

-        39 Diebstahlsdelikte, davon

-        33 Diebstähle von Fahrrädern

-        1 Diebstahl KfZ

-        2 Automatenaufbrüche

-        3 sonstige Diebstähle (Taschendiebstähle, Diebstahl Fahrradklingel)

-        7 Sachbeschädigungen

 

Signifikant sei nach Aussage der Polizei ein sprunghafter Anstieg der Fahrraddiebstähle, worüber mit der Polizei noch zu sprechen sein werde.

 

Ordnungsamt und Bauhof führten an der Mobilitätsstation regelmäßig Fahrradräumaktionen durch, bei welchen verkehrswidrig abgestellte Fahrräder ohne diese zu beschädigen eingesammelt und zum städtischen Bauhof verbracht würden.

 

Mobile Jugendarbeit/ Streetwork

Wie bereits berichtet, sei aufgrund der politischen Beschlüsse aus September 2022 nach Durchführung eines Vergabeverfahrens das Caritas Sozialwerk damit beauftragt worden, in der Stadt Vechta und im speziellen auch im Bahnhofsumfeld aufsuchende Jugendarbeit im Umfang von zwei Vollzeitstellen durchzuführen. Das CSW habe die Stellen ausgeschrieben. Noch sei das Bewerbungsverfahren nicht abgeschlossen. Bürgermeister Kater rief daher an dieser Stelle alle Interessierten auf, sich gerne auf diese Stellen zu bewerben.

 

3.       Anfrage vom 28.01.2022 zum Verkehrsversuch Bremer Tor

Hier erwarten Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Anlieger endlich eine finale Verkehrsführung. Wann kommt diese?

Die Auswertung der Verkehrsdaten liege inzwischen vor und solle in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauen im April 2023 beraten werden.

 

4.       Anfrage vom 18.12.2022 zum Sicherheitsproblem Treppe im Rathaus

Zur Treppe im Rathaus gab es die Antwort, dass baurechtlich alles in Ordnung ist. Das wollen wir auch nicht bestreiten. Es ist aber fakt, dass es wiederholt zu Stürzen gekommen ist. Deshalb ist es unserer Meinung nach wichtig, über die baurechtlichen Standards hinauszugehen und es mit einem Mehr an Vorkehrungen zu verhindern, dass Besucher hier zu Schaden kommen. Allein die beiden letzten Stufen mit einem Leuchtband zu versehen wäre eine ganz einfache Maßnahme.

Alle drei unteren Stufen würden mit einem entsprechenden gelb-schwarzen Klebeband markiert (bisher „nur“ der Sockel).

 

Während der regulären Öffnungszeiten sei das Licht als Dauerlicht eingestellt. Im Hinblick auf Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten werde der aktuelle Lichtschalter (unten bei den Toiletten) gegen einen Bewegungsmelder ausgetauscht.

Von einem Leuchtband in den Treppenstufen werde abgesehen, da die Erfahrungen mit dem Leuchtband in der Treppe im EG zeigten, dass dadurch eine Blendungsgefahr bestehe.

 

 

II.      Feuerwehrfahrzeugspende an die Ukraine

Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 21.02.2023 beschlossen, dass das Tanklöschfahrzeug 16/25 der freiwilligen Feuerwehr Vechta, Ortswehr Vechta, über die Hilfsorganisation Feuerwehr-Hilfsbrücke-Ukraine des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. an die Ukraine übergeben werden solle. Dies sei bereits am letzten Wochenende vollzogen worden.

 

 

III.    Bauleitplanung

Zur Umsetzung der Planungsziele habe der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.03.2023 die Aufstellung des vorgabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 198 „Hotel nördlich der Falkenrotter Straße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

 

Zur Beantwortung von Anfragen bittet die Ratsgruppe VCD/FDP zukünftig allen Ratsmitgliedern die Antworten bereits vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Kater informiert, dass jedes Ratsmitglied das Recht habe Anträge und Anfragen zu stellen. Der Bürgermeister entscheide jedoch, wie er antworte. Sofern Anfragen in der Ratssitzung beantwortet werden sollten, müssten sie -wie Sachanträge- zwei Wochen vor der Sitzung spätestens bei ihm eingehen, so die Regelung in der Geschäftsordnung. Eine darüberhinausgehende Regelung sei nicht möglich.

 

Die Fraktion Wir für Vechta schlägt alternativ vor, die Antworten in der Sitzung gleichzeitig (zum Mitlesen) an der Leinwand darzustellen. Bürgermeister Kater verweist auch hier auf die vorgenannten rechtlichen Bestimmungen. Eine entsprechende Vorgehensweise sei nicht vorgesehen.