Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2

„Der Beschluss des VA vom 23.02.2021 (Vorlagen-Nr. 2021/0006) wird hinsichtlich der Kaufpreisdeckelung / -festsetzung wie folgt angepasst:

Die Kaufpreisfestsetzung je Grundstück beträgt für:

 

Ein- und Zweifamilienhäuser:       159,00 €/m²

Reihenhäuser:                                    164,00 €/m²

Mehrfamilienhäuser:                       204,00 €/m²

(jeweils zzgl. Kosten der Archäologie, Vermessung, Lärmschutz und Wasserversorgung)

 

Preiserhöhungen durch Abweichungen dürfen gegenüber den angenommenen Baupreisen in Höhe von 68,- €/qm, bezogen auf die von der IDB erworbene Nettofläche von 80.766 qm, nur bis max. 5,- €/qm 1 zu 1 auf den Kaufpreis umgelegt werden. Falls darüberhinausgehende Anpassungen erfolgen müssten, ist hierfür die Zustimmung des Verwaltungsausschusses einzuholen.

 

Bei sinkenden Baupreisen erfolgt ebenfalls eine entsprechende Umlegung auf den Kaufpreis.

 

Maßgebend sind alle Brutto-Baukosten der Erschließung (u.a. Schmutz- und Regenwasserkanalbau (inkl. Pumpwerke, Regenrückhaltung etc), Straßenbau inkl. Begrünung und Beleuchtung, Ausstattung, Spielplatz) inkl. Ing.-Honorar für Planung und Bauleitung.“

 


Fachbereichsleiterin Scharf stellt den Sachverhalt vor. Anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation geht sie zunächst auf die Kaufpreisentstehung ein. Sie stellt dabei die Erschließung durch die Stadt, von Privaten bzw. von Erschließungsträgern gegenüber, mit dem Ergebnis, dass es hinsichtlich der entstehenden Kosten und damit der Kaufpreiskalkulation keine wesentlichen Unterschiede gibt.

 

Um Grundstückspreise im Rahmen und insbesondere auch die Bodenrichtwerte möglichst niedrig zu halten, werde das Instrument der Kaufpreisdeckelung / -grenze verwendet. Die IDB Oldenburg sei mit der 2021 beschlossenen Kaufpreisdeckelung davon ausgegangen, dass sie das Baugebiet damit auskömmlich erschließen könne. Aufgrund von Preis- und Zinssteigerungen sehe sie sich jedoch aktuell nicht mehr dazu in der Lage und bitte daher um Anpassung der Kaufpreisgrenze.

 

Fachbereichsleiterin Scharf stellt die vom Verwaltungsausschuss vorbehaltlich der Beschlussfassung des Ortsrates gefasste Beschlussempfehlung vor, die einen Spielraum von maximal 5 €/m² enthalte. Bis zu dieser Obergrenze sei keine erneute politische Beratung erforderlich.

 

Bürgermeister Kater macht deutlich, dass sich der Preis nicht am Markt finde, sondern sich aus der Kostenkalkulation ergebe. Die seinerzeitigen Planungen passten nicht mehr mit der aktuellen Situation überein. Sofern in den kommenden Jahren Bauland angeboten werden solle, müsse man der IDB entgegenkommen. Die Stadt Vechta befürworte weiterhin die Ausweisung von Bauland, da die Nachfrage ungebrochen hoch sei. Die Stadt allein könne das Vorhaben an dieser Stelle jedoch ohne die IDB nicht realisieren.

 

Die CDU-Fraktion erhebt starke Bedenken aufgrund der Kaufpreishöhe. Auch werde aktuell eher eine stark reduzierte Nachfrage gesehen. Da es jedoch keine Alternative gebe, außer die gesamte Bauplanung zu verneinen, werde man die Beschlussempfehlung „mit Bauchschmerzen“ mitgehen. Auf Nachfrage informiert Fachbereichsleiterin Scharf, dass mit dem Bebauungsplan Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt würden. Der Abschluss der Verträge stehe kurz bevor. Der Satzungsbeschluss zur Bauleitplanung werde spätestens im Mai gefasst. Bei der Umsetzung sei davon auszugehen, dass die IDB Erschließungsabschnitte bilden werde.

 

Der Vertreter der WfV im Ortsrat sieht die Preishöhe als maßlos für eine Bankentochter an. In absehbarer Zeit werde es in Vechta ein zu hohes Bauplatzangebot geben. Man müsse den Mut haben, sich dagegen auszusprechen.

 

Auf Vorschlag des Vertreters der FDP im Ortsrat, wird verwaltungsseitig informiert, dass der Verkauf eines Grundstücks zu einem Kaufpreis inkl. aller Nebenkosten schwer dazustellen sei, da zum einen nicht alle Nebenkosten über die Stadt abgerechnet würden und zum anderen, zu viele Unwägbarkeiten ein erhöhtes Risiko mit sich brächten. Dieses Risiko gehe weder die Stadt noch ein Erschließungsträger ein.

 

Im Rahmen seiner Anhörung fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

 

Nein-Stimmen:

1

 

Enthaltungen:

2