Sitzung: 20.02.2023 Ortsrat Langförden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 23/003/2023
„Der Beschluss des VA vom
23.02.2021 (Vorlagen-Nr. 2021/0006) wird hinsichtlich der Kaufpreisdeckelung /
-festsetzung wie folgt angepasst:
Die
Kaufpreisfestsetzung je Grundstück beträgt für:
Ein- und Zweifamilienhäuser: 159,00 €/m²
Reihenhäuser: 164,00 €/m²
Mehrfamilienhäuser: 204,00 €/m²
(jeweils zzgl. Kosten der Archäologie,
Vermessung, Lärmschutz und Wasserversorgung)
Preiserhöhungen durch Abweichungen dürfen
gegenüber den angenommenen Baupreisen in Höhe von 68,- €/qm, bezogen auf die
von der IDB erworbene Nettofläche von 80.766 qm, nur bis max. 5,- €/qm 1 zu 1
auf den Kaufpreis umgelegt werden. Falls darüberhinausgehende Anpassungen
erfolgen müssten, ist hierfür die Zustimmung des Verwaltungsausschusses
einzuholen.
Bei sinkenden Baupreisen erfolgt ebenfalls
eine entsprechende Umlegung auf den Kaufpreis.
Maßgebend sind alle Brutto-Baukosten der
Erschließung (u.a. Schmutz- und Regenwasserkanalbau (inkl. Pumpwerke,
Regenrückhaltung etc), Straßenbau inkl. Begrünung und Beleuchtung, Ausstattung,
Spielplatz) inkl. Ing.-Honorar für Planung und Bauleitung.“
Fachbereichsleiterin Scharf stellt den
Sachverhalt vor. Anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation geht sie
zunächst auf die Kaufpreisentstehung ein. Sie stellt dabei die Erschließung
durch die Stadt, von Privaten bzw. von Erschließungsträgern gegenüber, mit dem
Ergebnis, dass es hinsichtlich der entstehenden Kosten und damit der
Kaufpreiskalkulation keine wesentlichen Unterschiede gibt.
Um Grundstückspreise im Rahmen und
insbesondere auch die Bodenrichtwerte möglichst niedrig zu halten, werde das Instrument
der Kaufpreisdeckelung / -grenze verwendet. Die IDB Oldenburg sei mit der 2021
beschlossenen Kaufpreisdeckelung davon ausgegangen, dass sie das Baugebiet
damit auskömmlich erschließen könne. Aufgrund von Preis- und Zinssteigerungen
sehe sie sich jedoch aktuell nicht mehr dazu in der Lage und bitte daher um
Anpassung der Kaufpreisgrenze.
Fachbereichsleiterin Scharf stellt die vom
Verwaltungsausschuss vorbehaltlich der Beschlussfassung des Ortsrates gefasste
Beschlussempfehlung vor, die einen Spielraum von maximal 5 €/m² enthalte. Bis
zu dieser Obergrenze sei keine erneute politische Beratung erforderlich.
Bürgermeister Kater macht deutlich, dass
sich der Preis nicht am Markt finde, sondern sich aus der Kostenkalkulation
ergebe. Die seinerzeitigen Planungen passten nicht mehr mit der aktuellen
Situation überein. Sofern in den kommenden Jahren Bauland angeboten werden
solle, müsse man der IDB entgegenkommen. Die Stadt Vechta befürworte weiterhin
die Ausweisung von Bauland, da die Nachfrage ungebrochen hoch sei. Die Stadt
allein könne das Vorhaben an dieser Stelle jedoch ohne die IDB nicht
realisieren.
Die CDU-Fraktion erhebt starke Bedenken
aufgrund der Kaufpreishöhe. Auch werde aktuell eher eine stark reduzierte
Nachfrage gesehen. Da es jedoch keine Alternative gebe, außer die gesamte
Bauplanung zu verneinen, werde man die Beschlussempfehlung „mit Bauchschmerzen“
mitgehen. Auf Nachfrage informiert Fachbereichsleiterin Scharf, dass mit dem
Bebauungsplan Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt würden. Der Abschluss der
Verträge stehe kurz bevor. Der Satzungsbeschluss zur Bauleitplanung werde
spätestens im Mai gefasst. Bei der Umsetzung sei davon auszugehen, dass die IDB
Erschließungsabschnitte bilden werde.
Der Vertreter der WfV im Ortsrat sieht die
Preishöhe als maßlos für eine Bankentochter an. In absehbarer Zeit werde es in
Vechta ein zu hohes Bauplatzangebot geben. Man müsse den Mut haben, sich
dagegen auszusprechen.
Auf Vorschlag des Vertreters der FDP im
Ortsrat, wird verwaltungsseitig informiert, dass der Verkauf eines Grundstücks
zu einem Kaufpreis inkl. aller Nebenkosten schwer dazustellen sei, da zum einen
nicht alle Nebenkosten über die Stadt abgerechnet würden und zum anderen, zu
viele Unwägbarkeiten ein erhöhtes Risiko mit sich brächten. Dieses Risiko gehe
weder die Stadt noch ein Erschließungsträger ein.
Im Rahmen seiner Anhörung fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:
Ja-Stimmen: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
1 |
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Enthaltungen: |
2 |