Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1

„Der Antrag der Fraktion Wir für Vechta vom 17.02.2023 auf Beteiligung der Stadt Vechta an der Aktion „das gelbe Band“ wird in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen.“

 

 


Ratsvorsitzende Göhner weist darauf hin, dass zunächst klarzustellen sei, wie mit Sachanträgen umzugehen sei. Sie dankte in diesem Zusammenhang dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, aufgrund dessen Nachfrage zur Behandlung von Anträgen die Erste Stadträtin Sollmann in dieser Angelegenheit mit dem Beigeordneten des Nds. Städtetages gesprochen habe. Sie erteilt der Ersten Stadträtin alsdann das Wort zur rechtlichen Einordnung der vorliegenden Sachanträge (TOP 6 – 12).

 

Diese informiert, dass das Verfahren in § 56 NKomVG in Verbindung mit §§ 10 und 13 der GO des Rates geregelt sei. Der Rat behandele die Anträge in der heutigen Sitzung nicht inhaltlich, sondern entscheide darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollten.

 

Das Verfahren sei folgendermaßen:

Zunächst erhielten Antragstellende das Wort. Diese dürften den Antrag in die Sitzung einbringen (also sagen worum es geht) und kurz begründen, warum sich ein bestimmter Fachausschuss mit dem Antrag befassen solle. Im Anschluss gebe es Gelegenheit zur Gegenrede. Je ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie jedes fraktionslose Ratsmitglied habe das Recht, zur Frage der Verweisung in den Ausschuss Stellung zu nehmen (s.h. § 13 Abs. 2 der GO). Äußerungen zur Sache selbst oder allgemeine politische Meinungsäußerungen seien nicht zulässig. Es gehe einzig um die Verweisung in den Fachausschuss. Die inhaltliche Debatte habe dort (im Fachausschuss) zu erfolgen.

 

Ratsvorsitzende Göhner dankte der Ersten Stadträtin Frau Sollmann für ihre Ausführungen und bat die Antragstellenden, ihren Antrag jeweils nur kurz vorzustellen. Eine inhaltliche Debatte erfolge im jeweiligen Fachausschuss.

 

Sie gab der Fraktion Wir für Vechta das Wort zur Vorstellung ihres Antrags.

 

Die Antragstellerin stellte ihren Antrag vor und beantragte die Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen.

 

Die CDU-Fraktion unterstützt das Anliegen. Eine inhaltliche Anregung weist Ratsvorsitzende Göhner vor dem Hintergrund zurück, dass ausschließlich über die Verweisung debattiert werde.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

30

 

Enthaltung:

1